Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU)

Betreff
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU)
Vorlage
0387/2014
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Nach § 13 des Gesellschaftsvertrages der Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKoKu) besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 4 Personen. Dieser setzt sich zusammen aus dem Landrat des Landkreises Kusel als Vorsitzenden kraft Amtes und

3 Mitgliedern die vom Kreistag des Landkreises Kusel widerruflich entsandt werden

 

Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.

 

Die Grundsätze der Wahl von Mitgliedern in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).