Wahl der vom Kreistag zu bestimmenden Mitglieder im Aufsichtsrat der Neue Energie Pfälzer Bergland GmbH

Betreff
Wahl der vom Kreistag zu bestimmenden Mitglieder im Aufsichtsrat der Neue Energie Pfälzer Bergland GmbH
Vorlage
0386/2014
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der „Neue Energie Pfälzer Bergland GmbH“ sind vom Landkreises Kusel 5 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden.
Gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist der Landrat kraft Amtes Mitglied im Aufsichtsrat.

 

Demzufolge sind vom Kreistag noch weitere 4 Mitglieder zu wählen. Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.

 

Nach § 12 Abs. 4 a) des Gesellschaftsvertrages endet die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mit dem Verlust des Amts bzw. dem Widerruf der Vertretungsbefugnis durch den Kreistag des Landkreises Kusel. Beruht die Vertretungsbefugnis auf einer Mitgliedschaft im Kreistag des Landkreises Kusel, so endet die Vertretungsbefugnis mit Ablauf der Wahlperiode des Kreistages.

 

Die Grundsätze der Wahl sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).