Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Kusel

Betreff
Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Kusel
hier: Gesetzesänderung der Landkreisordnung zum Bürgerentscheid
Vorlage
0369/2014
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Änderung der Hauptsatzung, wie von der Verwaltung vorgelegt.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Kreistages. Änderungen der Hauptsatzung bedürfen der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistages.

 

Die aktuelle Hauptsatzung hat sich bewährt und wurde im Jahre 2009 mit breiter Übereinstimmung beschlossen. Es soll lediglich eine gesetzliche Änderung der Landkreisordnung, den Bürgerentscheid betreffend, eingearbeitet werden.

 

§ 2 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel vom 17.09.2009, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 14.12.2011 ist auf Grund der Änderung von § 11 e LKO entbehrlich, da ein Bürgerentscheid nicht mehr auf „wichtige Angelegenheiten“ begrenzt ist.

 

 

Auszug aus der Hauptsatzung des Landkreises Kusel:

 

 

§ 2

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

 

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können nach Maßgabe des § 11e Landkreisordnung über wichtige Angelegenheiten des Landkreises einen Bürgerentscheid beantragen.