Wahl der Mitglieder des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses

Betreff
Wahl der Mitglieder des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses
Vorlage
0367/2014
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises aus 10 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden aus der Mitte des Kreistages gewählt.

 

Zu den Aufgaben des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses gehört die Vorberatung wichtiger umweltbedeutsamer Angelegenheiten des Landkreises. Neben der Beschlussempfehlung gegenüber dem Kreisausschuss im Zusammenhang mit der Verleihung des Umweltpreises des Landkreises befasst sich der Ausschuss insbesondere mit der Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts.

 

Die Grundsätze für die Wahl des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).