Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt wie von der Verwaltung und dem Landesbetrieb Mobilität
Kaiserslautern vorgeschlagen, den Auftrag zum Ausbau der K 68 Ortsdurchfahrt
Hoppstädten, erster Bauabschnitt, an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten
Angebot, die Bietergemeinschaft Fa. Wust & Sohn, Simmern und Fa. Otto Jung,
Sien zum Gesamtangebotspreis in Höhe von -brutto- 1.072.191,81 € (Anteil des Landkreis Kusel –brutto- 809.282,94
€) zu vergeben.
Beschlussvorlage:
Die Kreisstraße
K67/K68 weist im Bereich der Ortslage Hoppstädten sowohl in baulicher als auch
in funktionaler Sicht erhebliche Mängel auf.
Die Fahrbahn der
Kreisstraße ist im Zuge der OD geprägt durch eine schadhafte und unebene
Fahrbahnoberfläche. Die angrenzende Vollfpflasterrine (soweit überhaupt
vorhanden) befindet sich ebenfalls in einem schlechten baulichen Zustand. Eine
einwandfreie Entwässerung ist dadurch nicht immer gegeben, was vor allem bei
winterlicher Witterung ein bedeutendes Sicherheitsrisiko dargestellt.
Im gesamten Bereich
der Ortsdurchfahrt sind keine Gehwege vorhanden, Fußgänger sind gezwungen die
Rinnen bzw. unbefestigte Seitenbereiche ersatzweise zu benutzen.
Darüber hinaus lässt
die bestehende Bebauungssituation keine eindeutige Zuordnung der Verkehrsflächen
für den fahrenden und den ruhenden Verkehr zu.
Durch den Ausbau der
Ortsdurchfahrt sollen die beschriebenen
Missstände behoben,
die heutigen
Anforderungen an einen öffentlichen Verkehrsraum erfüllt und schließlich die
Verkehrssicherheit gesteigert werden.
Das notwendige
Baurecht wurde mittels Planfeststellungsverfahren erlangt.
Ursprünglich war die
Umsetzung der Maßnahme in zwei
aufeinander folgenden Bauabschnitten vorgesehen.
(Alter BA 1: K 68 Ast Richtung Sien bis
Einmündungsbereich K 67 Ortsmitte und
K 68 Ast Richtung Schweinschied.
Alter BA 2: K
67 Ast Richtung Merzweiler)
Die Leistungen für
den Ausbau des ersten Bauabschnittes wurden im August 2013 ausgeschrieben.
Anlässlich des im Gegensatz zur Kostenschätzung deutlich überhöhten Submissionsergebnisses
vom 14.08.2013 wurde auf Empfehlung des LBM Kaiserslautern die Aufhebung der
Ausschreibung mit KA-Beschluss vom 28.08.2013 beschlossen.
Aufgrund der im Jahr
2013 begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel wurde die Gesamtmaßnahme auf
Empfehlung des LBM in drei einzelne
Bauabschnitte unterteilt, die sukzessive umgesetzt werden sollen.
Im ersten und
umfangreichsten Bauabschnitt ist der Ausbau des Streckenabschnitts der K 68 vom
Ortseingang aus Richtung Sien kommend bis zum Einmündungsbereich der K67 in der
Ortsmitte vorgesehen.
Die beiden später
folgende Bauabschnitte umfassen den restlichen Streckenabschnitt der K 68
Richtung Schweinschied sowie den Streckenabschnitt der K 67 Richtung
Merzweiler.
Die Länge der
Ausbaustrecke des ersten Bauabschnittes beträgt rd. 670 m.
Die Arbeiten für den
ersten Bauabschnitt wurden zum 21.01.2014 ausgeschrieben. Bei der Prüfung der
Angebote stellte sich heraus, dass Unklarheiten bezüglich der Aufteilung der Böden
in „belastete“ und „unbelastete“ Massen bestehen. Durch Nachprüfung der
Massenbilanz und weitere Bodenuntersuchungen durch den LBM wurde festgestellt,
dass sich die Bodenzuordnung wesentlich verändern wird und von einer
erheblichen Verschiebung der Mengenansätze auszugehen ist. Dies wäre mit deutlichen
Mehrkosten (ca. 125.000 €) verbunden gewesen und hätte eine Änderung der
Bieterreihenfolge zur Folge gehabt. Unter Berücksichtigung dieser
Feststellungen war ein Festhalten an dem Vergabeverfahren im Sinne eines fairen
Wettbewerbs nicht möglich. Der LBM Kaiserslautern hat daher die Aufhebung der
Ausschreibung empfohlen, was mittels Eilentscheidung und Zustimmung des
Kreisvorstandes vom 13.03.2014 erfolgt ist.
Auf Basis der
aktualisierten und detaillierteren Erkenntnisse der Bodenverhältnisse hat der
LBM Kaiserslautern die Baumaßnahmen für den ersten Bauabschnitt erneut
öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte als Gesamtmaßnahme mit
Arbeiten zu Lasten des Landkreis Kusel, der Ortsgemeinde Hoppstädten und der
Verbandsgemeindewerke Lauterecken.
Zum
Eröffnungstermin am 24.04.2014 um 9:00 Uhr
haben vier Firmen ein Angebot abgegeben, die auch gewertet werden
konnten.
Die
rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote ergab folgende
Bieterreihenfolge:
|
Bieter |
Gesamtangebotssumme -brutto- |
1. |
Bietergemeinschaft Fa. Wust &
Sohn GmbH & Co. KG, 55469 Simmern u. Fa. Otto Jung GmbH
& Co KG, 55758 Sien |
1.072.191,81 € |
2. |
Fa. Peter Gross GmbH, 66386 St. Ingbert |
1.105.306,25 € |
3. |
Fa. Juchem GmbH
& Co. KG, 55758 Niederwörresbach |
1.131.415,21 € |
4. |
Fa. Faber Bau
GmbH, 55232 Alzey |
1.131.486,51 € |
Die fachtechnische und
rechnerische Prüfung hat ergeben, dass das Angebot der Bietergemeinschaft Fa.
Wust, Simmern und Fa. Jung, Sein das annehmbarste und wirtschaftlichste Angebot
mit einer geprüften Gesamtangebotssumme von -brutto- 1.072.191,81 € abgegeben hat.
Die Gesamtangebotssumme
verteilt sich auf die einzelnen Baulastträger
wie folgt:
zu Lasten des Landkreis
Kusel -brutto- 809.282,94
€
zu Lasten der Ortsgemeinde
Hoppstädten -brutto- 210.012,41
€
zu Lasten der
Verbandsgemeindewerke Lauterecken -brutto- 49.673,22
€
zu Lasten des Landes
Rheinland-Pfalz -brutto- 3.223,24
€
Gesamtsumme -brutto- 1.072.191,81 €
Die Verwaltung empfiehlt in
Verbindung mit dem LBM Kaiserslautern die Vergabe der Leistungen an den Bieter
mit dem wirtschaftlichsten/günstigsten Gesamtangebot, die Bietergemeinschaft
Fa. Wust und Fa. Jung.
Die Zuschlags- und
Bindefrist endet am 23.05.2014.
Finanzierung:
Die Maßnahme zum
Ausbau der K 68 OD Hoppstädten, erster Bauabschnitt ist förderfähig. Mit
Zuwendungsbescheid vom 25.07.2013 wurde eine Zuwendung in Höhe von 65 v.H. der
zuwendungsfähigen Kosten bewilligt. Die Zuwendungssumme beträgt voraussichtlich 526.033,91 €, der Eigenanteil
des Landkreises 283.249,03 €.
Im Bauprogramm des
Landkreises stehen unter der Haushaltsstelle 54201.096 hierfür, wie vom
Landesbetrieb (LBM) Kaiserslautern geschätzt, 700.000 € aus dem HH-Jahr 2013
zur Verfügung. Die Mehrkosten von rd. 110.000 € können durch die günstigen
Ausschreibungsergebnisse der Maßnahmen K 61 TLV Reichweiler-Kreisgrenze und K
65 Brücke Kappeln ausgeglichen werden.