Kostenbeteiligung an der Integrierten Leitstelle in Kaiserslautern

Betreff
Kostenbeteiligung an der Integrierten Leitstelle in Kaiserslautern
hier: Zuschussbewilligung
Vorlage
0351/2014
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss bewilligt der Stadt Kaiserslautern auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz für den Bau der Integrierten Leitstelle zu den nicht gedeckten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 618.502.50 € unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl einen Kreiszuschuss in Höhe von 130.411,91 €. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in den Haushaltsjahren 2014 in Höhe von 80.500 € und 2015 in Höhe von 49.911,91 €.

Beschlussvorlage:

 

In der Sitzung am 10.08.2011 wurde der Kreisausschuss erstmals darüber informiert, dass die Stadtverwaltung Kaiserslautern im Juni 2011 vom Landkreis Kusel eine Kostenbeteiligung in Höhe von 318.376,25 € für den im Jahre 2006 fertiggestellten Bau der Integrierten Leitstelle Kaiserslautern gefordert hat. Nachdem zwischenzeitlich das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur als auch der Landkreistag Rheinland-Pfalz bestätigten, dass § 11 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz dem Grunde nach eine Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten des Neubaus der Integrierten Leitstelle darstellt und auch der Eintritt der Verjährung allenfalls unter Berücksichtigung einer Mindermeinung geltend gemacht werden kann, haben sich die betroffenen Kreisverwaltungen Kaiserslautern, Donnersbergkreis und Kusel vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien darauf verständigt, der Stadt Kaiserslautern eine Kostenerstattung zu den nicht gedeckten zuwendungsfähigen Kosten (618.502,50 €) auf der Basis der jeweiligen Einwohnerzahlen (Stand 30.06.2005) für das Gebäude zu gewähren. Dementsprechend ergibt sich für den Landkreis Kusel ein Kostenanteil in Höhe von 130.411,91 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2014 bei Haushaltsstelle 12802.781430 zur Verfügung.