Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss bewilligt der Stadt Kaiserslautern auf der Grundlage
von § 11 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz für den Bau der Integrierten Leitstelle zu
den nicht gedeckten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 618.502.50 € unter
Berücksichtigung der Einwohnerzahl einen Kreiszuschuss in Höhe von 130.411,91
€. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in den Haushaltsjahren 2014 in Höhe von
80.500 € und 2015 in Höhe von 49.911,91 €.
Beschlussvorlage:
In der Sitzung am 10.08.2011 wurde der Kreisausschuss erstmals darüber
informiert, dass die Stadtverwaltung Kaiserslautern im Juni 2011 vom Landkreis
Kusel eine Kostenbeteiligung in Höhe von 318.376,25 € für den im Jahre 2006
fertiggestellten Bau der Integrierten Leitstelle Kaiserslautern gefordert hat.
Nachdem zwischenzeitlich das Ministerium des Innern, für Sport und
Infrastruktur als auch der Landkreistag Rheinland-Pfalz bestätigten, dass § 11
Abs. 2 Rettungsdienstgesetz dem Grunde nach eine Rechtsgrundlage für die
Erstattung der Kosten des Neubaus der Integrierten Leitstelle darstellt und
auch der Eintritt der Verjährung allenfalls unter Berücksichtigung einer
Mindermeinung geltend gemacht werden kann, haben sich die betroffenen
Kreisverwaltungen Kaiserslautern, Donnersbergkreis und Kusel vorbehaltlich der
Zustimmung der Kreisgremien darauf verständigt, der Stadt Kaiserslautern eine
Kostenerstattung zu den nicht gedeckten zuwendungsfähigen Kosten (618.502,50 €)
auf der Basis der jeweiligen Einwohnerzahlen (Stand 30.06.2005) für das Gebäude
zu gewähren. Dementsprechend ergibt sich für den Landkreis Kusel ein
Kostenanteil in Höhe von 130.411,91 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel bzw.
Verpflichtungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2014 bei Haushaltsstelle
12802.781430 zur Verfügung.