Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

Betreff
Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
Vorlage
0035/2011
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (RLP-RP), wie von der Verwaltung vorgelegt, zu und beschließt auf der Grundlage des Konsolidierungsvertrags den Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz.

 

 

Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 09.02.2011 dem Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, mit der Kommunalaufsicht Gespräche zur Vorbereitung des Konsolidierungsvertrags zu führen. Auf Grundlage des anerkannten Kassenkreditbestands zum 31. Dezember 2009 in Höhe von 82.576.566 € beträgt die auf den Landkreis Kusel entfallende Gesamtleistung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz über die Laufzeit von 15 Jahren insgesamt 64.624.421 €. Die Jahresleistung beträgt folglich 4.308.295 €, wovon nach Abzug der zwei Drittel Landeszuweisung ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag des Landkreises von 1.436.098 € verbleibt, der durch eigene Konsolidierungsanstrengungen aufgebracht werden soll.

 

Im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz ist es Aufgabe der teilnehmenden Kommune, konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zur Erbringung ihres Drittelanteils zu ergreifen. Dies kann durch Einsparungen im Bereich der freiwilligen Aufgaben, durch Einsparungen im Bereich der Pflichtaufgaben im Wege einer wirtschaftlicheren Aufgabenwahrnehmung oder durch Einnahmeverbesserungen erfolgen.

 

Der Konsolidierungsbeitrag des Landkreises Kusel soll durch folgende Konsolidierungs-maßnahmen realisiert werden:

 

Anhebung des Kreisumlagehebesatzes

501.947,00 €

 

Der Kreisumlagehebesatz wurde 2011 auf 38,00 v.H. gegenüber bisher 36,97 v.H. festgesetzt.

 

 

Dies ergibt einen Konsolidierungsanteil in Höhe von 501.947 €

 

 

Dem liegt folgende Berechnung zugrunde:

 

 

 

Umlageaufkommen vorläufig 2011

48.732.643 €

 

 

 

 

Kreisumlageaufkommen

36,97 v.H.

18.017.898 €

 

 

 

 

 

38,00 v.H.

18.519.845 €

501.947 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umorganisation Reinigungsdienst

 

 

 

313.212,73 €

 

Durch die Neuorganisation des Reinigungsdienstes können folgende Kosten eingespart werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzierungen Personalkosten

 

 

 

346.363,62 €

 

Verwaltungsstellen werden nach dem Ausscheiden der betreffenden Mitarbeiter nicht wiederbesetzt und aus dem Stellenplan gestrichen; dies ergibt einen Konsolidierungsanteil in Höhe von 346.363,62 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstleistungsvereinbarung mit Jobcenter 

170.000,00 €

 

Eine Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter erbringt einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung Eigenanteil Schülerbeförderung 

36.880,00 €

 

Der monatliche Eigenanteil zu den Schülerbeförderungskosten wird von 26,00 € auf 30,00 € erhöht; dies ergibt einen Konsolidierungsanteil in Höhe von

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Mieteinnahmen

 

 

 

112.523,68 €

 

Mieteinnahmen bei der Wasserburg Reipoltskirchen, der Mensa am Gymnasium Kusel, dem Gebäude Trierer Str. 39 sowie hauptsächlich beim Gebäude Lehnstr. 16 in Kusel (ehemalige Realschule Kusel) ergeben einen Beitrag in Höhe von  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung Turnus Kreisveranstaltungen 

3.333,33 €

 

Kreisveranstaltungen, wie der Kreisheimattag und der Kreisfeuerwehrtag sollen künftig zusammengelegt und der Turnus verlängert werden; Konsolidierungsbeitrag (auf 15  Jahre verteilt)

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkauf Gebäude Fritz-Wunderlich-Str. in Kusel (Villa Bolkenius) 

50.000,00 €

 

Verkaufserlös in Höhe von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buchungstätigkeit für Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd

7.500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

Konsolidierungsbeitrag

 

 

1.541.760,36 €

 

 

Der ausgehandelte Vertragsentwurf zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (RLP-RP) ist der Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 1).