Ergänzung zur Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2013/14

Betreff
Ergänzung zur Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2013/14
Vorlage
0333/2014
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Ergänzung der

Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/2014 um 5 Kindergartenplätze für die Kindertagesstätte „Kindernest“ in Otterberg ab dem 01.01.2014 zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Der Verein zur Förderung der Waldorf-Pädagogik e.V. betreibt in der Gemeinde Otterberg im Landkreis Kaiserslautern einen 2-gruppigen Waldorfkindergarten „Kindernest“. Für die Einrichtung besteht eine Betriebserlaubnis für eine geöffnete Kindergartengruppen mit 25 Plätzen und eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen, davon 3 bis 4 Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr pro Gruppe.

Für das Angebot der geöffneten Gruppe mit 20 Plätzen liegt derzeit keine kommunale Bedarfsbestätigung vor.

 

Die Kindertagesstätte wird in erster Linie von im Landkreis Kaiserslautern wohnhaften Kindern besucht. Daneben befinden sich in der Einrichtung auch Kinder aus der kreisfreien Stadt Kaiserslautern, dem Donnersbergkreis sowie aus dem Landkreis Kusel.

 

Der Kindergartenträger hat gegenüber den Gebietskörperschaften anteilige Personalkostenzuschüsse beantragt.

 

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hat der Kindergartenträger angesichts der besonderen pädagogischen Ausrichtung einen Förderanspruch gegen die Träger aller Jugendämter, aus deren Bereich Kinder seine Einrichtung besuchen, solange aus dem jeweiligen Bereich des jeweiligen Jugendamtes nicht weniger als drei Plätze nachgefragt werden.

 

Die Anzahl der aus dem Landkreis Kusel stammenden Kinder, die den Waldorfkindergarten in den letzten drei Jahren besuchten, betrug durchschnittlich 5. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Jugendhilfeausschuss die Ergänzung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/2014 um 5 Kindergartenplätze für die Kindertagesstätte „Kindernest“ in Otterberg ab dem 01.01.2014.