Zuwendungen für die Einrichtung von Jugendräumen

Betreff
Jugendraum in der Ortsgemeinde Bedesbach
Vorlage
0326/2014
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bemühungen der Ortsgemeinde Bedesbach zur Einrichtung und Organisation eines Jugendraumes zu unterstützen und gewährt einen Zuschuss von 10 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 700,00 €. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt der anteiligen Rückzahlung, falls der Jugendraum vor Ablauf von sieben Jahren für andere Zwecke genutzt wird.

 

 

 

Beschlussvorlage:

 

Die Ortsgemeinde Bedesbach hat über das ELER-Entwicklungsprogramm (Zuschuss 20.548,00 €) einen Eisenbahnwaggon angeschafft, der zu einem funktionalen Jugendraum  umgestaltet werden soll. Dieser steht in der Dorfmitte und wurde mit einem Stromanschluss versehen. In die Planung und Arbeiten sind die Jugendlichen mit eingebunden. Weiterhin wird der Außenbereich zur Nutzung durch die jungen Menschen selbst gestaltet.

 

Den Jugendlichen sollen damit Perspektiven für eine Freizeitgestaltung und zugleich für ein aktives Mitwirken im Gemeindegeschehen geboten werden. In den Gemeinden ist ein Jugendraum oft die einzige Möglichkeit sich selbstbestimmt zu treffen, um die Freizeit zu gestalten. Die Arbeit mit den Jugendlichen sowie die Bemühungen der Ortsgemeinde werden von der Verbandsgemeindejugendpflegerin fachlich unterstützt und begleitet.

 

Die Konzeption zur Betreibung des Jugendraums wurde mit dem Jugendamt fachlich abgestimmt.

 

Die Ortsgemeinde beantragt für die Schaffung des Jugendraumes in dem Waggon sowohl beim Land Rheinland-Pfalz als auch beim Landkreis Kusel einen Zuschuss. Die zu finanzierenden Kosten für die Erstausstattung belaufen sich auf  7.000,00 €. Voraussetzung für eine Landesförderung ist die angemessene Beteiligung des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Ortsgemeinde Bedesbach, wie für Jugendräume anderer Ortsgemeinden, einen Zuschuss von 10 % der vom Land anerkannten zuschussfähigen Kosten zu gewähren. Die erforderlichen Haushaltmittel stehen als Haushaltsausgabenreste unter Haushaltsstelle 36611.78143000 zur Verfügung.