Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bemühungen der Ortsgemeinde
Bedesbach zur Einrichtung und Organisation eines Jugendraumes zu unterstützen
und gewährt einen Zuschuss von 10 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten,
höchstens jedoch 700,00 €. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt der
anteiligen Rückzahlung, falls der Jugendraum vor Ablauf von sieben Jahren für
andere Zwecke genutzt wird.
Beschlussvorlage:
Die Ortsgemeinde Bedesbach hat über das ELER-Entwicklungsprogramm
(Zuschuss 20.548,00 €) einen Eisenbahnwaggon angeschafft, der zu einem
funktionalen Jugendraum umgestaltet
werden soll. Dieser steht in der Dorfmitte und wurde mit einem Stromanschluss
versehen. In die Planung und Arbeiten sind die
Jugendlichen mit eingebunden. Weiterhin wird der Außenbereich zur Nutzung durch
die jungen Menschen selbst gestaltet.
Den Jugendlichen sollen damit Perspektiven für eine Freizeitgestaltung
und zugleich für ein aktives Mitwirken im Gemeindegeschehen geboten werden. In
den Gemeinden ist ein Jugendraum oft die einzige Möglichkeit sich
selbstbestimmt zu treffen, um die Freizeit zu gestalten. Die Arbeit mit den
Jugendlichen sowie die Bemühungen der Ortsgemeinde werden von der
Verbandsgemeindejugendpflegerin fachlich unterstützt und begleitet.
Die Konzeption zur Betreibung des Jugendraums wurde mit dem Jugendamt
fachlich abgestimmt.
Die Ortsgemeinde beantragt für die Schaffung des Jugendraumes in dem
Waggon sowohl beim Land Rheinland-Pfalz als auch beim Landkreis Kusel einen
Zuschuss. Die zu finanzierenden Kosten für die Erstausstattung belaufen sich
auf 7.000,00 €. Voraussetzung für
eine Landesförderung ist die angemessene Beteiligung des Landkreises als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Verwaltung empfiehlt, der Ortsgemeinde Bedesbach, wie für
Jugendräume anderer Ortsgemeinden, einen Zuschuss von 10 % der vom Land
anerkannten zuschussfähigen Kosten zu gewähren. Die erforderlichen Haushaltmittel stehen als Haushaltsausgabenreste unter
Haushaltsstelle 36611.78143000 zur
Verfügung.