Erstellung einer Klimaschutzkonzeption für den Landkreis Kusel

Betreff
Erstellung einer Klimaschutzkonzeption für den Landkreis Kusel
hier: Erhöhung des Eigenmittelanteils
Vorlage
0274/2013/2
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Erhöhung des Eigenmittelanteils für die Erstellung einer Klimaschutzkonzeption für den Landkreis Kusel zu.

Beschlussvorlage:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.03.2013 die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes sowie der Teilkonzepte „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ und „Klimafreundliche Abfallentsorgung“ mit der Maßgabe beschlossen, dass das Vorhaben mit dem Höchstfördersatz gefördert wird.

 

Gemäß den Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Klimaschutzkonzepte und von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Teilkonzepte. Nach der Richtlinie ist es möglich, die Förderquote zu erhöhen, wenn der Antragsteller keine ausreichenden Eigenmittel bereitstellen kann und eine Kreditfinanzierung nicht zugelassen ist. Ausgehend von einer erhöhten Förderquote von bis zu 95 % für finanzschwache Kommunen hätte auf Basis eines Angebots vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) aus Birkenfeld der Eigenanteil des Landkreises rd. 7.700,- Euro bei Gesamtkosten von 154.312,62 Euro betragen.

 

Nach Prüfung des Antrags unter Berücksichtigung der Haushaltssituation wurde seitens des Projektträgers die Förderquote für das intergierte Klimaschutzkonzept auf 85 % und für die Teilkonzepte auf 70 % erhöht. Eine weitere Erhöhung der Förderquote werde nur in Ausnahmefällen für Nothaushaltskommunen gewährt.

 

Des Weiteren wurde aufgrund von Nachforderungen des Projektträgers das Angebot für das integrierte Klimaschutzkonzept seitens des IfaS hinsichtlich der Personentage neu kalkuliert. Danach belaufen sich die Kosten hierfür nunmehr auf 76.341,- Euro statt ursprünglich 103.977,44 Euro. Die Eigenbeteiligung reduziert sich somit bei Gesamtkosten von 131.540,- Euro auf insgesamt 28.011,15 Euro.

 

Für eine abschließende Förderzusage ist die Bereitstellung des erhöhten Eigenmittelbedarfs zu bestätigen. Da die Teilkonzeption „Klimafreundliche Abfallentsorgung“ aufgrund der Vorgaben des Abfallgesetzes auch die Durchführung einer Untersuchung im Zusammenhang mit der Einführung der Biotonne beinhaltet und ohne die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes keine Teilkonzeption bezuschusst werden kann, soll der Eigenanteil von der Abfallwirtschaft finanziert werden.