Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt das Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis
Kusel - Fortschreibung 2013 - in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Beschlussvorlage:
Der Landkreis Kusel
ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 21
Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept über die
Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und überlassenen
Abfälle zu erstellen. Das Konzept ist bei wesentlichen Änderungen, spätestens
jedoch alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Das
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Kusel wurde letztmalig im Jahr 2008
fortgeschrieben.
In der beigefügten
Fortschreibung 2013 sind die einzelnen Abfallarten, die angefallenen Mengen
sowie die einzelnen Einsammlungs- und Entsorgungswege dargelegt. Aufgezeigt
werden auch die Ziele im Bereich der Abfallwirtschaft.
Der Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss sowie der Kreisausschuss haben gegenüber dem
Kreistag einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, das Konzept in der von der
Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.