Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Kusel

Betreff
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Kusel
hier: Fortschreibung 2013
Vorlage
0280/2013/2
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt das Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Kusel - Fortschreibung 2013 - in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

Beschlussvorlage: 

 

Der Landkreis Kusel ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept über die Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle zu erstellen. Das Konzept ist bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre fortzuschreiben.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Kusel wurde letztmalig im Jahr 2008 fortgeschrieben.

 

In der beigefügten Fortschreibung 2013 sind die einzelnen Abfallarten, die angefallenen Mengen sowie die einzelnen Einsammlungs- und Entsorgungswege dargelegt. Aufgezeigt werden auch die Ziele im Bereich der Abfallwirtschaft.

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss sowie der Kreisausschuss haben gegenüber dem Kreistag einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, das Konzept in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.