Nachwahl von Ausschussmitgliedern,

Betreff
Nachwahl von Ausschussmitgliedern, a) Stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses b) Stellvertretendes Mitglied des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses c) Stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses d) Mitglied des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Kusel
Vorlage
0073/2012/2
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorlage:

 

 

Nachdem Herr Karl Marchetti verstorben ist, sind nunmehr Ersatzpersonen für die entsprechenden Ausschüsse des Kreistages und Gremien zu wählen.

 

 

a) Stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses


Gemäß § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel hat der Kreisausschuss 10 Mitglieder. Herr Marchetti war stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses. Somit ist auf Vorschlag der CDU-Fraktion eine Ersatzperson aus der Mitte des Kreistags nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (§ 39 LKO bzw § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung).

 

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

b) Stellvertretendes Mitglied des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses

 

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises aus 10 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden aus der Mitte des Kreistages gewählt.

 

Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Danach werden Ersatzleute auf Vorschlag der Fraktion, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen war, durch Mehrheitswahl gewählt. Da Herr Karl Marchetti auf Vorschlag der CDU-Fraktion gewählt wurde, steht dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht für die Nachfolgewahlen zu.

 

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

c) Stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses


Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises aus 9 Mitgliedern. Die Mitglieder und die Stellvertreter sind aus der Mitte des Kreistages zu wählen.

 

Die Ersatzperson wird auf Vorschlag der CDU-Fraktion vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung).

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

d) Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Kusel

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der Kreissparkasse Kusel vom 16.12.2002, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 09.07.2009, in Verbindung mit den §§ 5 u. 6 des Sparkassengesetzes vom 01.04.1982 (GVBl. S. 113) besteht der Verwaltungsrat aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun weiteren Mitgliedern die vom Kreistag zu wählen sind, sowie 5 Sparkassenmitarbeitern.

 

Scheidet ein Verwaltungsratsmitglied aus, tritt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz Sparkassengesetz ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit an seine Stelle. Für die Wahl des Ersatzmitglieds gelten die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen sinngemäß (§ 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz  i.V.m. § 6 Abs. 2 SpkG).

 

Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag geregelt. Das Mitglied des Verwaltungsrats wird auf Vorschlag der CDU-Fraktion durch Mehrheitswahl gewählt.

 

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).