Beschlussvorschlag:
Entsprechend den Empfehlungen des
a) stellt der Kreistag den
geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114
Abs. 1 Satz 1 GemO, fest, nimmt die geprüften Anlagen
zum Jahresabschluss zur
Kenntnis und
b) erteilt dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m.
§ 114 Abs. 1
Satz 2 GemO die Entlastung für
das Haushaltsjahr 2011.
Beschlussvorlage:
Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2011
sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen
des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrats geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege
und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung
gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:
- Jahresabschluss 2011
sowie die Anlagen zum Jahresabschluss
- Prüfungsbericht
des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 07.02.2013
einschließlich der Stellungnahme des Landrats
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4
GemO.
Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 2 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 3, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.
Der
Da der 1. Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, nicht im
Prüfungszeitraum den Landrat vertreten hat, führt er während dieses
Tagesordnungspunktes den Vorsitz.