Betreff
Erhöhung des allgemeinen Betriebskostenzuschusses des Landkreises an die Musikschule Kuseler Musikantenland e. V.
Vorlage
1822/2026
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, den jährlichen allgemeinen Betriebskostenzuschuss für die Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt um die Arbeitgeberkosten für eine Angestelltenstelle in Teilzeit mit einem Stellenanteil von 20 % in Vergütungsgruppe E8 TVöD und mit dem Ausscheiden der aktuellen Verwaltungskraft um die Arbeitgeberkosten für eine Angestelltenstelle in Teilzeit mit einem Stellenanteil von 95% in Vergütungsgruppe E8 TVöD für die Verwaltungstätigkeiten der Musikschule zu erhöhen.


Beschlussvorlage:

Mit Beschluss vom 23.10.2024 hatte der Kreistag dem Trägerverein der Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. dauerhaft einen Zuschuss für die Anstellung des Musikschulleiters in Form eines allgemeinen Betriebskostenzuschusses gewährt.

Nun soll dieser Zuschuss erhöht werden, damit die Anstellung einer stellvertretenden Verwaltungskraft bzw. einer Verwaltungskraft in Teilzeit bei der Musikschule finanziert werden kann.

Die Verwaltungstätigkeiten für die Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. werden derzeit von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung mit 95% einer Vollzeitstelle wahrgenommen. Zu diesen Verwaltungsaufgaben gehören die Schulverwaltung mittels einer speziellen Fachsoftware für Musikschulen, die Erhebung der Elternbeiträge, die Vorbereitung der Lohnauszahlungen an die Lehrkräfte sowie die Buchhaltung des Trägervereins einschließlich der Erstellung der Jahresabschlüsse. Die Mitarbeiterin wird voraussichtlich im Jahr 2027 in Rente gehen (genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest).

Für diese Mitarbeiterin ist derzeit keine Vertretungsregelung getroffen. Weil insbesondere die Erhebung der Elternbeiträge und die Vorbereitung der Lohnauszahlungen für die Musikschullehrerinnen und -lehrer termingerecht erfolgen müssen, soll eine Vertretungsregelung geschaffen werden. Da diese nicht innerhalb der Kreisverwaltung erfolgen kann, soll eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin der Musikschule als Vertretung fungieren. Diese ist bereit und in der Lage, die Vertretung nach entsprechender Einarbeitungszeit wahrzunehmen.

Die künftige Vertretungskraft soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages mit dem Trägerverein der Musikschule nach Entgeltgruppe E8 TVöD vergütet werden. Der Arbeitsumfang soll 20% einer Vollzeitstelle betragen (7,8 Std pro Woche). Hierfür fallen Arbeitgeberkosten in Höhe von 11.750 EUR (Stufe 3 inkl. Jahressonderzahlung und SV-Anteilen) jährlich an.

Mit dem Renteneintritt der derzeitigen Verwaltungskraft im Jahr 2027 kann für diese Tätigkeit innerhalb der Kreisverwaltung keine Nachfolgeregelung getroffen werden. Daher soll die Verwaltungstätigkeit dann ganz von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der Musikschule wahrgenommen werden. Dann fallen für die entsprechende Stelle im Umfang von 95% einer Vollzeitkraft Arbeitgeberkosten an in Höhe von jährlich 55.812 EUR (nach aktuellem Tarifstand).


Da die Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. die Personalkosten für die stellvertretende Vertretungskraft im Jahr 2026 und für die Verwaltungskraft, die ab dem Jahr 2027 zu beschäftigen wäre, finanziell nicht tragen kann, schlägt die Verwaltung vor, den Kreiszuschuss für die Musikschule entsprechend zu erhöhen.