hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu und bedankt sich herzlich
bei den Spendern.
Beschlussvorlage:
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
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Zuwendungs-geber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungs- empfänger |
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Herr Otto Rubly |
Spende für die Musikschule |
2.000,00 € |
Kreisverwaltung Kusel |
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Erika und Wolfgang Hutzel Stiftung |
Kletterschuhe für den Schulsport an der
IGS Schönenberg-Kübelberg |
1.110,00 € |
Kreisverwaltung Kusel |
