Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und der Stadt Kusel für das Projekt „interkommunalen Entwicklungsgesellschaft Windhof“ einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den Fördergrundsätzen zur IKZ-Pilotförderung in Rheinland-Pfalz zu stellen.
Beschlussvorlage:
Die Stadt Kusel, die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und der Landkreis Kusel beabsichtigen, gemeinsam das Projekt „Windhof“ als interkommunales Strukturentwicklungsprojekt voranzutreiben. Zentrales Ziel ist die Gründung einer interkommunalen Entwicklungsgesellschaft Windhof, die als verlässlicher und handlungsfähiger Akteur die Verhandlungen mit der BImA, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Bund koordiniert und die konzeptionellen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Areals Windhof schafft.
Die Entwicklungsgesellschaft soll die vorbereitenden planerischen, organisatorischen und strukturellen Arbeiten übernehmen, um mittel- und langfristig eine geordnete, strategische Nachnutzung des Standorts zu ermöglichen. Das Projekt versteht sich als regionales Leuchtturmprojekt mit Bedeutung über die Stadtgrenzen hinaus.
Ziele der Entwicklungsgesellschaft:
- Steuerung der Verhandlungen mit Bund, Land und BImA
- Erstellung eines Nutzungs- und Entwicklungskonzepts
- Ausarbeitung der rechtlichen Grundlage und des Gesellschaftervertrags
- Strukturaufbau für spätere Projekt- und Investitionsphasen
- Einbindung von Bürger:innen, Wirtschaft und Institutionen
- Strukturierte Wertermittlung des Geländes, u. a. durch Gebäudeanalysen, Bodenproben und Fachgutachten
- Systematische Recherche und Akquise geeigneter Fördermittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene
Finanzierung:
Für die Vorbereitung, Gründung und Erstumsetzung in den ersten zwei Jahren ist ein Gesamtvolumen von 280.000 € veranschlagt. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 260.000 €. Die Projektpartner beabsichtigen, einen Antrag auf Zuwendung im Rahmen der IKZ-Pilotförderung des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 260.000 € zu stellen.
Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 20.000 € soll gemeinschaftlich von den Projektpartnern getragen werden Projektstruktur (gemäß Kostengliederung):

Zeitrahmen:
- 15.07.2025: Projektstart nach Förderzusage
- Q4 2025: erste Abstimmungen mit BImA, Land und Bund
- Q2 2026: Fördermittelakquise, Beteiligungsprozesse, Entwicklung des Nutzungskonzepts
- Q4 2026: Gründung der Gesellschaft, Beginn der konzeptionellen Arbeiten und Wertermittlung
