Betreff
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2025 – 2029
Vorlage
1700/2025
Art
Vorlage UmAbAS
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag, die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.


Beschlussvorlage: 

 

Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen.

 

Nach § 6 Abs. 5 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) sind Abfallwirtschaftskonzepte von den örE grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2024 und danach alle fünf Jahre fortzuschreiben. Von der oberen Abfallwirtschaftsbehörde wurde diese Frist bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

In den Abfallwirtschaftskonzepten ist unter anderem darzulegen, wie sich der Ist-Zustand der Abfallwirtschaft in der Region darstellt, welche abfallwirtschaftlichen Ziele in Zukunft verfolgt werden und welche getroffenen und geplanten Maßnahmen zum Erreichen der abfallwirtschaftlichen Ziele beitragen sollen.

Inhaltlich haben die örE ihre Abfallwirtschaftskonzepte gemäß § 6 Abs.2 LKrWG unter Beachtung des rheinland-pfälzischen Abfallwirtschaftsplanes zu erstellen.

Die Verwaltung hat unter Berücksichtigung der in der letzten Sitzung des Abfallwirtschaftsausschusses festgelegten Eckpunkte den Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes erarbeitet und diesen durch das Landesamt für Umwelt vorprüfen lassen – mit positivem Ergebnis.