Beschlussvorlage:
Nach § 6 Abs. 2 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) haben die öffentlich-recht-lichen Entsorgungsträger ihre Abfallwirtschaftskonzepte u.a. unter Berücksichtigung von Analysen zur stofflichen Zusammensetzung des Restabfalls aus Haushaltungen (Restabfall-analysen) einschließlich der hausabfallähnlichen Siedlungsabfälle aus gewerblicher Tätig-keit, die gemeinsam mit häuslichem Restabfall erfasst werden, zu erstellen.
Der Landkreis hat diese Restabfallanalyse entsprechend der Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz in zwei Kampagnen Anfang Oktober 2023 (vegetationsreiche Zeit) bzw. Ende Februar 2024 (vegetationsarme Zeit) von der cyclos GmbH, Osnabrück, durchführen lassen.
Ziel dieser Analyse war es, Informationen über die Menge sowie die Zusammensetzung des Restabfalls zu erhalten. Insbesondere sollten die im Restabfall enthaltenen Anteile an recyclingfähigen Wertstoffen sowie der Gesamtorganikanteil ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Analyse sind in dem beigefügten Abschlussbericht (Anlage 1) zusammengefasst.
Darüber hinaus wurde auch die Zusammensetzung von Bioabfällen, die im Herbst 2023 und Frühjahr 2024 aus Biotonnen eingesammelt wurden, stichprobenartig im Rahmen einer Chargenanalyse untersucht (Anlage 2).
Der Abschlussbericht zur Restabfallanalyse sowie die Ergebnisse der Chargenanalyse über die Zusammensetzung des Bioabfalls werden in der Sitzung von einem Vertreter der cyclos GmbH vorgestellt.
