Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes 2025
Beschlussvorlage:
Nach § 21
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die Landkreise als
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte über
die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu
überlassenden Abfälle zu erstellen.
Nach § 6 Abs. 5
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) sind Abfallwirtschaftskonzepte von den
örE grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2024 und danach alle fünf Jahre fortzu-schreiben.
Von der oberen Abfallwirtschaftsbehörde wurde diese Frist bis zum 30. Juni 2025
verlängert.
In den
Abfallwirtschaftskonzepten ist unter anderem darzulegen, wie sich der
Ist-Zustand der Abfallwirtschaft in der Region darstellt, wo nach Menge und
Schadstoffgehalt bedeutsame Stoffströme anfallen, welche Maßnahmen zur
Abfallvermeidung getroffen werden und wie
die Vorbereitung zur
Wiederverwendung und das Recycling sowie die Verwertung der Abfall-ströme
sichergestellt, ausgebaut und weiter gestärkt werden sollen.
Im Abfallwirtschaftskonzept sind u.a. Aussagen über die künftige
Sammlung von Leichtver-packungen (LVP) zu treffen.
4.1 Festlegung des
Systems zur Erfassung von Leichtverpackungen
Der aktuelle Sammlungsvertrag, den die Dualen
Systeme mit der Firma Preis, Konken, abgeschlossen haben, läuft zum 31.12.2025
aus. Die Dualen Systeme müssen daher im Frühjahr dieses Jahres die
Sammlungsleistungen auf Basis einer noch abzustimmenden Systembeschreibung für
den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 neu ausschreiben.
Hinsichtlich
des festzulegenden Sammelsystems hat der Landkreis folgende Handlungs-alternativen:
a) Beibehaltung der bisherigen
14-täglichen Sacksammlung unter Verwendung von Wert-
stoffsäcken mit einer Stärke von
mindestens 19 my ohne Zusatz von Kreideanteilen in
denen ausschließlich
Verkaufsverpackungen gesammelt werden.
b) Einführung einer 4-wöchentlichen Tonnensammlung mit 240 l bzw. 1.100
l Behältern für
größere Wohneinheiten in denen ausschließlich
Verkaufsverpackungen gesammelt
werden.
c) Einführung einer Wertstofftonne, in der neben Verkaufsverpackungen
auch stoffgleiche
Nichtverpackungen gesammelt
werden. Die Sammlung könnte in einem 3-wöchentlichen
Abfuhrintervall erfolgen. Neben den
240 l bzw. 1.100 l Gefäßen könnten kleinere Haushalte
in diesem Fall auch 120 l Gefäße
erhalten.
Die Durchführung einer 14-täglichen Sammlung der „gelben Tonne“ wurde von den
Dualen Systemen aus Kostengründen abgelehnt. Für den Landkreis besteht auch
keine Möglichkeit, die Dualen Systeme auf Grund einer Rahmenvorgabe nach § 22
Abs. 2 VerpackG hierzu zu verpflichten, da der Landkreis seine Restmüllsammlung
alle 4 Wochen durchführt und die Rahmenvorgabe nicht über diesen
Entsorgungsstandard hinausgehen darf.
Werden
ausschließlich Verkaufsverpackungen gesammelt (Optionen a) und b)) tragen die
Dualen Systeme – wie bisher – sämtliche Sammlungs- und Verwertungskosten. Bei
Ein-führung einer Wertstofftonne (Option c)) müsste sich der Landkreis sowohl
an den Samm-lungs- als auch den Verwertungskosten mit schätzungsweise 350 T€
pro Jahr beteiligen.
Um
das diesbezügliche Meinungsbild der Bevölkerung zu erfahren, wurde in der Zeit
vom 05.12.2024 – 19.01.2025 eine digitale Umfrage auf der Beteiligungsplattform
„MITMACHEN Landkreis Kusel im Bürgerdialog“ bzw. eine schriftliche Umfrage in
den Bürgerbüros des Landkreises bzw. der Verbandsgemeindeverwaltungen
durchgeführt.
Das
Ergebnis dieser Umfrage sowie die wesentlichen Vor- und Nachteile der
jeweiligen Sammelsysteme sind in Anlage 1 aufgeführt.
4.2 Festlegung weiterer Eckpunkte
Inhaltlich haben die örE ihre Abfallwirtschaftskonzepte gemäß § 6 Abs.2 LKrWG
unter Be-achtung des rheinland-pfälzischen Abfallwirtschaftsplanes *1)
zu erstellen. Grundlage der Abfallwirtschaftsplanung ist demnach die Umsetzung
des Leitbildes „Kreislaufwirtschaftsland Rheinland-Pfalz“, dessen oberste
Maxime der Klimaschutz ist. Wesentliches Ziel der Er-stellung und des Umsetzens
eines Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, brachliegende Res-
1):
https://mkuem.rlp.de/themen/kreislaufwirtschaft-und-bodenschutz/kreislaufwirtschaft/abfallwirtschaftsplanung
sourcen und Potentiale von
Gütern und Abfällen, die bei den Bürgern, in den Unternehmen und der Verwaltung
anfallen, zu entdecken und diese möglichst optimal zu nutzen und zu steuern
(„managen“). Durch aktives kommunales Stoffstrommanagement soll sich die
kommunale Abfallwirtschaft stetig nach Maßgabe des aktuellen
Abfallwirtschaftsplanes Rheinland-Pfalz zu einer nachhaltigen Rohstoff- und
Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln.
Die Verwaltung beabsichtigt das Abfallwirtschaftskonzept unter Beachtung
folgender wesent-licher Eckpunkte fortzuschreiben:
|
Eckpunkte
des Abfallwirtschaftskonzeptes |
|
|
Restmüll |
Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der
Abfälle. |
|
Sperrmüll |
Keine grundsätzlichen Veränderungen bei Sammlung und
Verwertung der Abfälle, jedoch Prüfung zusätzlicher Serviceangebote z.B.
Express-Sperrmülltermin innerhalb einer Woche nach Anmeldung gegen Gebühr. |
|
Bioabfälle |
Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der
Abfälle. Biotonnen sollen weiterhin stichprobenartig kontrolliert und
Fehlwürfe sanktioniert werden. Soweit dies zur Sicherstellung der Qualität
der Bio-abfälle nicht ausreichen sollte, müsste die Einführung eines
Detektions-systems an Sammelfahrzeugen geprüft werden. |
|
Grünschnittabfälle |
Über ggf. erforderliche Anpassungen an die
Bioabfall-Verordnung hinaus sind keine grundsätzlichen Veränderungen bei
Sammlung und Ver-wertung der Abfälle vorgesehen. Holzartige
Grünschnittabfälle sollen jedoch dann verstärkt getrennt gesammelt werden,
wenn eine energe-tische Verwertung dieser Stoffe gewährleistet ist. |
|
Papier,
Pappe, Kartonage |
Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der
Abfälle. |
|
Problemstoffe |
Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der
Abfälle. |
|
Altglas |
Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der
Abfälle. Nach Ablauf der aktuellen Systemfestlegung mit den Dualen Systemen
(31.12.2026) soll das Sammelsystem gegebenenfalls nochmals überprüft werden. |
|
Altkleider |
Bisherige
Sammlung durch gemeinnützige und gewerbliche Altkleider-sammler wird
fortgeführt. Sollte die Entsorgung durch dieses System nicht mehr
sichergestellt sein müsste der Landkreis entweder selbst oder durch
beauftragte Dritte die textilen Abfälle sammeln, um seiner gesetzlichen
Verpflichtung nachzukommen. |
|
Elektroaltgeräte |
Beibehaltung
des bestehenden Bringsystems mit verschiedenen Annahmestellen im Landkreis. Sensibilisierung
der Bevölkerung bezüglich der Entsorgung von Kleingeräten. Prüfung
zusätzlicher Serviceleistungen gegen Gebühr (z.B. Abholung von
Elektrogroßgeräten). |
|
Abfallart, Aufgabenbereich |
Eckpunkte des Abfallwirtschaftskonzeptes |
|
Mineralische Bauabfälle/ Erdaushub |
Hinwirken
auf einen vermehrten Einsatz von Recyclingbaustoffen bei öffentlichen
Aufträgen, sowie Berücksichtigung von Belangen der Abfallwirtschaft
(Abfallvermeidung) bei der Aufstellung von Bauleitplänen. |
|
Öffentlichkeitsarbeit |
Beibehaltung
der bisherigen Informationsangebote (Homepage, Abfallkalender, App,
Zeitungen). Zusätzlich sollen verstärkt soziale Medien genutzt und Kampagnen
mit Infoständen vor Ort gestartet werden. Ferner soll die Einführung eines
digitalen Bürgerportals geprüft werden. |
|
Sicherstellung von Deponiekapazitäten |
Mögliche
Erweiterung der Deponie Schneeweiderhof um einen weiteren Deponieabschnitt
(DA III). Ob der Ausbau aus wirtschaftlichen Gründen bzw. aus Gründen der
Daseinsvorsorge sinnvoll ist, wird derzeit geprüft. |
|
Katastrophenschutz |
Schaffung
fachbereichsübergreifender Strukturen, um im Katastrophenfall (z.B.
Hochwasserereignisse) die Abfallentsorgung sicherzustellen. |
Beschlussvorschlag:
Der Abfallwirtschaftsausschuss beauftragt die
Verwaltung, unter Berücksichtigung der oben genannten Eckpunkte den Entwurf des
Abfallwirtschaftskonzeptes zu erarbeiten.
Anlage 1
1. Umfrage auf der
Beteiligungsplattform „MITMACHEN LK Kusel im Bürgerdialog“
1.1
Vorteile: ·
dauerhaft nutzbarer wetterfester
Behälter ·
einfache Befüllung ·
Verbesserte
Recyclingmöglichkeiten bei stoffgleichen ·
Auch kleinere Behältergröße
möglich (120 l) Nachteile: ·
3-wöchige Abfuhr (kompliziertere
Abfuhrtermine) ·
zusätzlicher Stellplatz für eine
weitere Tonne ·
begrenztes Volumen pro Abfuhr ·
zusätzliche Kosten; ggfls.
Gebührenerhöhung um maximal 20,- €/Jahr und Haushalt Vorteile: ·
dauerhaft nutzbarer wetterfester
Behälter ·
einfache Befüllung ·
keine zusätzlichen Kosten für den
Gebührenzahler ·
zusätzlicher Stellplatz für eine
weitere Tonne ·
begrenztes Volumen pro Abfuhr ·
Abfuhr erfolgt alle 4 Wochen Vorteile: ·
flexibles Volumen ·
kein Zurückstellen der Behälter
nach der Leerung erforderlich ·
Keine zusätzlichen Kosten für den
Gebührenzahler Nachteile: ·
Gefahr des Aufreißens beim
Befüllen sowie durch starken Wind bzw. Verbiss durch Tiere
Nichtverpackungen (ökologischer Aspekt)
Nachteile:
an den Abfuhrtagen![]()
![]()
Inhalt der Umfrage



1.2
•
Digitale
Umfrage mit Registrierung •
Laufzeit:
05.12.2024 – 19.01.2025 •
Teilnehmer: 1.246 rd. 34.000
Anzahl
der Haushalte, Gewerbe, Sonstige Einrichtungen:
Alternativ:
Schriftliche Stimmabgabe bei den VGs bzw. der KV
Ergebnis der Umfrage
1.3
(x) =
Mischsystem; Westerwaldkreis: zusätzliches Angebot des AWB Tonnensammlung davon dreiwöchige
Leerung 3 vierwöchige
Leerung 4 Sacksammlung davon dreiwöchige
Leerung 0 vierwöchige
Leerung 6
Insgesamt:
8
14-tägliche Leerung 1
LVP-Sammlung in
anderen rheinland-pfälzischen Landkreisen (Stand: Januar 2025)
Insgesamt: 14
14-tägliche Leerung 8
1.4
•
Sammlung
läuft aktuell reibungslos, wobei es vereinzelt immer wieder zu Beschwerden
bezüglich der Qualität •
Eine
14-tägliche Abfuhr der gelben Säcke bietet den Vorteil, dass zwischen den
Abfuhrintervallen geringe Abfall- •
Die
Geruchsbelästigung wäre im Falle einer 4-wöchigen Leerung der Behälter
möglicherweise höher als bei einer •
Nach
Auslaufen des Restmüll-Sammlungsvertrages (Ende 2028) besteht die
Möglichkeit, eine 14-tägliche Restmüll- •
Laut einer Analyse des
Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2018 ist der Störstoffanteil bei einer
Tonnensammlung •
Standardmäßig
sollen 1 – 4 Personenhaushalte eine 240 l Tonne und Haushalte ab 5 Personen
eine zweite 240 l •
Eine
240 l Tonne entspricht dem Volumen von ca.
5 – 6 gelben Säcken. Selbst bei einer 4-wöchigen Leerung dürfte •
Beistellungen
in transparenten Säcken wären in Ausnahmefällen weiterhin zulässig. Das
Sammelsystem wäre •
In
den letzten Jahren haben eine Vielzahl von Kommunen auf eine Tonnensammlung
umgestellt. Fälle, in denen •
Laut
einer telefonischen Umfrage bei rheinland-pfälzischen Landkreisen, die
bereits eine Tonnensammlung durch- •
Durch eine Tonnensammlung
könnten Verunreinigungen in den Ortschaften, die durch beschädigte
Abfallsäcke
der Säcke bzw. zu Nachbestellungen von LVP-Säcken kommt.
mengen zwischengelagert werden müssen.
Sacksammlung.
sammlung (ggfls. kombiniert mit einem Identsystem) einzuführen. Die Dualen
Systeme könnten dann ggfls. über
eine Rahmenvorgabe verpflichtet werden, auch LVP-Abfälle alle 14 Tage in
einer Tonne zu sammeln. Durch die
Verkürzung des Leerungsintervalls würden aber im Bereich der
Restmüllsammlung Mehrkosten entstehen.
wesentlich höher als bei einer Sacksammlung. Dies erschwert das Recycling.
Weitere
Informationen bzw. Vor- und Nachteile der einzelnen Sammelsysteme
Tonne erhalten.
dieses Volumen der Behälter in den meisten Fällen ausreichend sein.
somit auch in Zukunft flexibel.
der umgekehrte Weg gegangen wurde, sind der Verwaltung nicht bekannt.
führen, führt ein Leerungsintervall von 21 oder 28 Tagen zu keinen
Problemen.
entstehen (Sturm oder Verbiss von Tieren), reduziert werden.
1.4.1 Gelber Sack
1.4.2 Gelbe Tonne
•
Wertstofftonne
hat bei der Umfrage die geringste Zustimmung (21.47 %) erhalten. •
Für
den Gebührenzahler fallen -im Gegensatz zum gelben Sack bzw. der gelben
Tonne- zusätzliche Kosten für •
Es
handelt sich um ein Mischsystem (ähnlich der Sammlung von Papier, Pappe,
Kartonage). Die Kostenanteile •
Höherer
Abstimmungsbedarf mit den Dualen Systemen. •
In
verschiedenen Landkreisen und Städten wurde die Wertstofftonne wieder
abgeschafft.
die Sammlung und Verwertung der Abfälle an, die vermutlich deutlich höher
sein werden, als die Einsparungen
im Bereich der Restmüllsammlung bzw. Restmüllverwertung.
des Landkreises bzw. der Dualen Systeme müssen ausgehandelt werden.
1.4.3 Wertstofftonne
