Betreff
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2025
Vorlage
1655/2025
Art
Vorlage UmAbAS

Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2025

Beschlussvorlage:

Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen.

 

Nach § 6 Abs. 5 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) sind Abfallwirtschaftskonzepte von den örE grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2024 und danach alle fünf Jahre fortzu-schreiben. Von der oberen Abfallwirtschaftsbehörde wurde diese Frist bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

In den Abfallwirtschaftskonzepten ist unter anderem darzulegen, wie sich der Ist-Zustand der Abfallwirtschaft in der Region darstellt, wo nach Menge und Schadstoffgehalt bedeutsame Stoffströme anfallen, welche Maßnahmen zur Abfallvermeidung getroffen werden und wie

die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling sowie die Verwertung der Abfall-ströme sichergestellt, ausgebaut und weiter gestärkt werden sollen.

Im Abfallwirtschaftskonzept sind u.a. Aussagen über die künftige Sammlung von Leichtver-packungen (LVP) zu treffen.

4.1 Festlegung des Systems zur Erfassung von Leichtverpackungen

Entsprechend den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) werden restentleerte Leichtverpackungen im Auftrag der Dualen Systeme gesammelt und verwertet. Die Art und Weise, wie die Sammlung erfolgt, haben die Systeme mit den öffentlich-rechtlichen Ent-sorgungsträgern abzustimmen. Grundlage hierfür ist im Wesentlichen die Systembe-schreibung zur Sammlung von LVP-Abfällen (derzeit gelber Sack, alle 14 Tage).

Der aktuelle Sammlungsvertrag, den die Dualen Systeme mit der Firma Preis, Konken, abgeschlossen haben, läuft zum 31.12.2025 aus. Die Dualen Systeme müssen daher im Frühjahr dieses Jahres die Sammlungsleistungen auf Basis einer noch abzustimmenden Systembeschreibung für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 neu ausschreiben.

Hinsichtlich des festzulegenden Sammelsystems hat der Landkreis folgende Handlungs-alternativen:

a) Beibehaltung der bisherigen 14-täglichen Sacksammlung unter Verwendung von Wert-
    stoffsäcken mit einer Stärke von mindestens 19 my ohne Zusatz von Kreideanteilen in
    denen ausschließlich Verkaufsverpackungen gesammelt werden.

b) Einführung einer 4-wöchentlichen Tonnensammlung mit 240 l bzw. 1.100 l Behältern für
    größere Wohneinheiten in denen ausschließlich Verkaufsverpackungen gesammelt
    werden.

c) Einführung einer Wertstofftonne, in der neben Verkaufsverpackungen auch stoffgleiche
   Nichtverpackungen gesammelt werden. Die Sammlung könnte in einem 3-wöchentlichen
   Abfuhrintervall erfolgen. Neben den 240 l bzw. 1.100 l Gefäßen könnten kleinere Haushalte
   in diesem Fall auch 120 l Gefäße erhalten.

Die Durchführung einer 14-täglichen Sammlung der „gelben Tonne“ wurde von den Dualen Systemen aus Kostengründen abgelehnt. Für den Landkreis besteht auch keine Möglichkeit, die Dualen Systeme auf Grund einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 VerpackG hierzu zu verpflichten, da der Landkreis seine Restmüllsammlung alle 4 Wochen durchführt und die Rahmenvorgabe nicht über diesen Entsorgungsstandard hinausgehen darf.

Werden ausschließlich Verkaufsverpackungen gesammelt (Optionen a) und b)) tragen die Dualen Systeme – wie bisher – sämtliche Sammlungs- und Verwertungskosten. Bei Ein-führung einer Wertstofftonne (Option c)) müsste sich der Landkreis sowohl an den Samm-lungs- als auch den Verwertungskosten mit schätzungsweise 350 T€ pro Jahr beteiligen.

Um das diesbezügliche Meinungsbild der Bevölkerung zu erfahren, wurde in der Zeit vom 05.12.2024 – 19.01.2025 eine digitale Umfrage auf der Beteiligungsplattform „MITMACHEN Landkreis Kusel im Bürgerdialog“ bzw. eine schriftliche Umfrage in den Bürgerbüros des Landkreises bzw. der Verbandsgemeindeverwaltungen durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Umfrage sowie die wesentlichen Vor- und Nachteile der jeweiligen Sammelsysteme sind in Anlage 1 aufgeführt.

Unter Berücksichtigung des Umfrageergebnisses sowie unter Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile der jeweiligen Sammlungssysteme empfiehlt die Verwaltung, das bisherige LVP-Sammelsystem bis zum 31.12.2028 weiter fortzuführen.

Beschlussvorschlag:

Der Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag, das bisherige System zur Sammlung von Leichtverpackungen (gelber Sack, 14-täglichen Sammlung) in der Zeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028 beizubehalten.


4.2 Festlegung weiterer Eckpunkte

Inhaltlich haben die örE ihre Abfallwirtschaftskonzepte gemäß § 6 Abs.2 LKrWG unter Be-achtung des rheinland-pfälzischen Abfallwirtschaftsplanes *1) zu erstellen. Grundlage der Abfallwirtschaftsplanung ist demnach die Umsetzung des Leitbildes „Kreislaufwirtschaftsland Rheinland-Pfalz“, dessen oberste Maxime der Klimaschutz ist. Wesentliches Ziel der Er-stellung und des Umsetzens eines Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, brachliegende Res-

1):

https://mkuem.rlp.de/themen/kreislaufwirtschaft-und-bodenschutz/kreislaufwirtschaft/abfallwirtschaftsplanung

sourcen und Potentiale von Gütern und Abfällen, die bei den Bürgern, in den Unternehmen und der Verwaltung anfallen, zu entdecken und diese möglichst optimal zu nutzen und zu steuern („managen“). Durch aktives kommunales Stoffstrommanagement soll sich die kommunale Abfallwirtschaft stetig nach Maßgabe des aktuellen Abfallwirtschaftsplanes Rheinland-Pfalz zu einer nachhaltigen Rohstoff- und Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln.

Die Verwaltung beabsichtigt das Abfallwirtschaftskonzept unter Beachtung folgender wesent-licher Eckpunkte fortzuschreiben:

Abfallart, Aufgabenbereich

Eckpunkte des Abfallwirtschaftskonzeptes

Restmüll

Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der Abfälle.

Sperrmüll

Keine grundsätzlichen Veränderungen bei Sammlung und Verwertung der Abfälle, jedoch Prüfung zusätzlicher Serviceangebote z.B. Express-Sperrmülltermin innerhalb einer Woche nach Anmeldung gegen Gebühr.

Bioabfälle

Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der Abfälle. Biotonnen sollen weiterhin stichprobenartig kontrolliert und Fehlwürfe sanktioniert werden. Soweit dies zur Sicherstellung der Qualität der Bio-abfälle nicht ausreichen sollte, müsste die Einführung eines Detektions-systems an Sammelfahrzeugen geprüft werden.

Grünschnittabfälle

Über ggf. erforderliche Anpassungen an die Bioabfall-Verordnung hinaus sind keine grundsätzlichen Veränderungen bei Sammlung und Ver-wertung der Abfälle vorgesehen. Holzartige Grünschnittabfälle sollen jedoch dann verstärkt getrennt gesammelt werden, wenn eine energe-tische Verwertung dieser Stoffe gewährleistet ist.

Papier, Pappe, Kartonage

Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der Abfälle.

Problemstoffe

Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der Abfälle.

Altglas

Keine Änderungen bei der Sammlung und Verwertung der Abfälle. Nach Ablauf der aktuellen Systemfestlegung mit den Dualen Systemen (31.12.2026) soll das Sammelsystem gegebenenfalls nochmals überprüft werden.

Altkleider

Bisherige Sammlung durch gemeinnützige und gewerbliche Altkleider-sammler wird fortgeführt. Sollte die Entsorgung durch dieses System nicht mehr sichergestellt sein müsste der Landkreis entweder selbst oder durch beauftragte Dritte die textilen Abfälle sammeln, um seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

Elektroaltgeräte

Beibehaltung des bestehenden Bringsystems mit verschiedenen Annahmestellen im Landkreis. Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich der Entsorgung von Kleingeräten. Prüfung zusätzlicher Serviceleistungen gegen Gebühr (z.B. Abholung von Elektrogroßgeräten).


Abfallart, Aufgabenbereich

Eckpunkte des Abfallwirtschaftskonzeptes

Mineralische Bauabfälle/ Erdaushub

Hinwirken auf einen vermehrten Einsatz von Recyclingbaustoffen bei öffentlichen Aufträgen, sowie Berücksichtigung von Belangen der Abfallwirtschaft (Abfallvermeidung) bei der Aufstellung von Bauleitplänen.

Öffentlichkeitsarbeit

Beibehaltung der bisherigen Informationsangebote (Homepage, Abfallkalender, App, Zeitungen). Zusätzlich sollen verstärkt soziale Medien genutzt und Kampagnen mit Infoständen vor Ort gestartet werden. Ferner soll die Einführung eines digitalen Bürgerportals geprüft werden.

Sicherstellung von Deponiekapazitäten

Mögliche Erweiterung der Deponie Schneeweiderhof um einen weiteren Deponieabschnitt (DA III). Ob der Ausbau aus wirtschaftlichen Gründen bzw. aus Gründen der Daseinsvorsorge sinnvoll ist, wird derzeit geprüft.

Katastrophenschutz

Schaffung fachbereichsübergreifender Strukturen, um im Katastrophenfall (z.B. Hochwasserereignisse) die Abfallentsorgung sicherzustellen.

Beschlussvorschlag:

Der Abfallwirtschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der oben genannten Eckpunkte den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes zu erarbeiten. 


Anlage 1

 


1. Umfrage auf der Beteiligungsplattform „MITMACHEN LK Kusel im Bürgerdialog“



1.1   Textfeld: Wertstofftonne

Vorteile:

·         dauerhaft nutzbarer wetterfester Behälter

·         einfache Befüllung

·         Verbesserte Recyclingmöglichkeiten bei stoffgleichen
Nichtverpackungen (ökologischer Aspekt)

·         Auch kleinere Behältergröße möglich (120 l)

Nachteile:

·         3-wöchige Abfuhr (kompliziertere Abfuhrtermine)

·         zusätzlicher Stellplatz für eine weitere Tonne

·         begrenztes Volumen pro Abfuhr

·         zusätzliche Kosten; ggfls. Gebührenerhöhung um maximal 20,- €/Jahr und Haushalt

 
Textfeld: Inhalt: Verkaufsverpackungen, 		           Sammelsystem: 120 l /240 l Tonne
             stoffgleiche Gebrauchsgegenstände           zusätzliche Kosten:  ggfls. bis zu 20,- € /a
Abholung: alle 3 Wochen			                                               pro Haushalt
Textfeld: Inhalt: nur Verkaufsverpackungen 	        Sammelsystem: 240 l Tonne
Abholung: alle 4 Wochen			        zusätzliche Kosten:  keine

Vorteile:

·         dauerhaft nutzbarer wetterfester Behälter

·         einfache Befüllung

·         keine zusätzlichen Kosten für den Gebührenzahler


Nachteile
:

·         zusätzlicher Stellplatz für eine weitere Tonne

·         begrenztes Volumen pro Abfuhr

·         Abfuhr erfolgt alle 4 Wochen

 

Vorteile:

·         flexibles Volumen

·         kein Zurückstellen der Behälter nach der Leerung erforderlich

·         Keine zusätzlichen Kosten für den Gebührenzahler

Nachteile:

·         Gefahr des Aufreißens beim Befüllen sowie durch starken Wind bzw. Verbiss durch Tiere
an den Abfuhrtagen

 
Textfeld: Gelbe TonneTextfeld: Gelber SackTextfeld: Inhalt: nur Verkaufsverpackungen 	Sammelsystem: Plastiksack (90 l)
Abholung: 14-täglich			zusätzliche Kosten: keine
Inhalt der Umfrage





























1.2  

       Digitale Umfrage mit Registrierung
Alternativ:
Schriftliche Stimmabgabe bei den VGs bzw. der KV

       Laufzeit: 05.12.2024 – 19.01.2025

       Teilnehmer:  1.246

 

rd. 34.000

 

Anzahl der Haushalte, Gewerbe, Sonstige Einrichtungen:

 
Ergebnis der Umfrage
























1.3  

(x) = Mischsystem; Westerwaldkreis: zusätzliches Angebot des AWB

 

Tonnensammlung

Insgesamt:                           8

davon
14-tägliche Leerung           1

dreiwöchige Leerung         3

vierwöchige Leerung         4

 

Sacksammlung

Insgesamt:                           14

davon
14-tägliche Leerung             8

dreiwöchige Leerung           0

vierwöchige Leerung           6

 
LVP-Sammlung in anderen rheinland-pfälzischen Landkreisen (Stand: Januar 2025)




















1.4             

       Sammlung läuft aktuell reibungslos, wobei es vereinzelt immer wieder zu Beschwerden bezüglich der Qualität
der Säcke bzw. zu Nachbestellungen von LVP-Säcken kommt.

       Eine 14-tägliche Abfuhr der gelben Säcke bietet den Vorteil, dass zwischen den Abfuhrintervallen geringe Abfall-
mengen zwischengelagert werden müssen.

       Die Geruchsbelästigung wäre im Falle einer 4-wöchigen Leerung der Behälter möglicherweise höher als bei einer
Sacksammlung.

       Nach Auslaufen des Restmüll-Sammlungsvertrages (Ende 2028) besteht die Möglichkeit, eine 14-tägliche Restmüll-
sammlung (ggfls. kombiniert mit einem Identsystem) einzuführen. Die Dualen Systeme könnten dann ggfls. über
eine Rahmenvorgabe verpflichtet werden, auch LVP-Abfälle alle 14 Tage in einer Tonne zu sammeln. Durch die
Verkürzung des Leerungsintervalls würden aber im Bereich der Restmüllsammlung Mehrkosten entstehen.

       Laut einer Analyse des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2018 ist der Störstoffanteil bei einer Tonnensammlung
wesentlich höher als bei einer Sacksammlung. Dies erschwert das Recycling.

 

       Standardmäßig sollen 1 – 4 Personenhaushalte eine 240 l Tonne und Haushalte ab 5 Personen eine zweite 240 l
Tonne erhalten.

       Eine 240 l Tonne entspricht dem Volumen von ca.  5 – 6 gelben Säcken. Selbst bei einer 4-wöchigen Leerung dürfte
dieses Volumen der Behälter in den meisten Fällen ausreichend sein.

       Beistellungen in transparenten Säcken wären in Ausnahmefällen weiterhin zulässig. Das Sammelsystem wäre
somit auch in Zukunft flexibel. 

       In den letzten Jahren haben eine Vielzahl von Kommunen auf eine Tonnensammlung umgestellt. Fälle, in denen
der umgekehrte Weg gegangen wurde, sind der Verwaltung nicht bekannt.

       Laut einer telefonischen Umfrage bei rheinland-pfälzischen Landkreisen, die bereits eine Tonnensammlung durch-
führen, führt ein Leerungsintervall von 21 oder 28 Tagen zu keinen Problemen.

       Durch eine Tonnensammlung könnten Verunreinigungen in den Ortschaften, die durch beschädigte Abfallsäcke
entstehen (Sturm oder Verbiss von Tieren), reduziert werden.

 
Weitere Informationen bzw. Vor- und Nachteile der einzelnen Sammelsysteme

1.4.1 Gelber Sack















1.4.2 Gelbe Tonne

       Wertstofftonne hat bei der Umfrage die geringste Zustimmung (21.47 %) erhalten.

       Für den Gebührenzahler fallen -im Gegensatz zum gelben Sack bzw. der gelben Tonne- zusätzliche Kosten für
die Sammlung und Verwertung der Abfälle an, die vermutlich deutlich höher sein werden, als die Einsparungen
im Bereich der Restmüllsammlung bzw. Restmüllverwertung.

       Es handelt sich um ein Mischsystem (ähnlich der Sammlung von Papier, Pappe, Kartonage). Die Kostenanteile
des Landkreises bzw. der Dualen Systeme müssen ausgehandelt werden.

       Höherer Abstimmungsbedarf mit den Dualen Systemen.

       In verschiedenen Landkreisen und Städten wurde die Wertstofftonne wieder abgeschafft.

 















 1.4.3 Wertstofftonne