Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023
der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie
vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 17.463.198,65 €
Passiva: 17.463.198,65 €
und den Jahresgewinn in Höhe
von 653.825,20 € gem. § 27 Abs. 2
EigAnVO festzustellen.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung;
b) den Jahresgewinn in Höhe von 653.825,20 € in die allgemeine Rücklage einzustellen.
Schlussbesprechung
über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Einrichtung
„Abfallentsorgung“ und Feststellung des Jahresabschlusses 2023
a)
Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten
Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen
anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungs-legung der Abfallentsorgung nach
den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buch-führung zu erfolgen.
Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde
von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und gemäß § 89 Abs. 1 GemO von der
Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen
Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht
liegen der Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein
Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur
Verfügung.
Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme
abgeschlossen:
Aktiva: 17.463.198,65
€
Passiva: 17.463.198,65 €
Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
·
Das Berichtsjahr
schließt mit einem Jahresgewinn von 654 T€, was im Vergleich zum Vorjahr eine
Verbesserung um 281 T€ bedeutet. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich mit dem
Vorjahr per Saldo quasi gleichgeblieben. Geringere Erlöse aus der Verwer-tung
von Papier, Pappe und Kartonagen (-299 T€) wurden im Wesentlichen durch höhere
Umsatzerlöse aus dem Betrieb gewerblicher Art (+238 T€) sowie einem höheren
Abfallgebührenaufkommen (+59 T€) kompensiert.
·
Die Zunahme der
sonstigen betrieblichen Erträge um TEUR 1.430 resultiert haupt-sächlich aus
höheren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (+1.430 T€) auf Grund der
im Berichtsjahr vorgenommenen Überarbeitung des Deponiekonzepts sowie der darin
enthaltenen Kostenansätze der Deponie Schneeweiderhof.
·
Der Materialaufwand
stieg gegenüber dem Vorjahr um 235 T€ (rd. 3,8 %). Ursächlich hierfür waren
überwiegend höhere Aufwendungen für die Sammlung von Papier, Pappe und
Kartonagen (+80 T€), beim Grünschnitt (+50 T€) und bei der
Sicker-wasserentsorgung auf der Deponie Schneeweiderhof (+79 T€).
·
Der Personalaufwand
erhöhte sich im Vergleich mit dem Vorjahr um 78 T€. Diese Verschlechterung
resultierte im Wesentlichen aus einem leicht höheren durchschnitt-lichen
Beschäftigtenstand, aus Tariferhöhungen sowie gestiegenen
Personalrück-stellungen.
·
Die Abschreibungen
nahmen gegenüber dem Vorjahr um 33 T€ auf 780 T€ zu. Der Anstieg basiert im
Wesentlichen auf der Zunahme der verfüllmengenabhängigen Abschreibungen der
Deponie Schneeweiderhof
·
Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich erheblich (-2.036 T€). Diese
Verringerung ergibt sich maßgeblich aus den geringeren Zuführungen zu den
Deponierückstellungen (-2.071 T€). Im Jahr 2022 erfolgte eine Anpassung der im
Rahmen der Rückstellungsberechnung berücksichtigten Preissteigerungsrate von
1,5 % auf 2,0 %. Dieser einmalige Effekt ist im Berichtsjahr nicht mehr
angefallen.
·
Die sonstigen Zinsen und
ähnliche Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 756 T€. Diese
Veränderung hängt im Wesentlichen mit der Anpassung der Preis-steigerungsrate
von 1,5 % auf 2,0 % der Deponierückstellungen im Vorjahr zu-sammen. Hieraus
ergab sich ein einmaliger Zinsertrag von 871 T€, dem im Berichts-jahr kein
entsprechender Ertrag gegenübersteht.
·
Die Zinsen und ähnliche
Aufwendungen erhöhten sich um 2.154 T€. Diese zusätz-lichen Aufwendungen
ergeben sich fast ausschließlich aus der Neuberechnung der Rückstellung für die
Deponie Schneeweiderhof im Zuge der Überarbeitung des Deponiekonzeptes und der
Überprüfung der Kostenansätze durch ein beauftragtes Nachsorgegutachten im
Berichtsjahr.
·
Der Posten Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag enthält mit 69 T€ die Auflösung nicht benötigter
Steuerrückstellungen aus Vorjahren.
Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn-
und Verlustrechnung in Höhe von 653.825,20 €.
Nach § 3 Abs. 3 der LVO über die Prüfung kommunaler
Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine
Schlussbesprechung stattzufinden.
b) Feststellung
des Jahresabschlusses 2023
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der
Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung
durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der
Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresge-winns zu
beschließen.

