Betreff
Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Einrichtung „Abfallentsorgung“ und Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Vorlage
1617/2024
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:

a) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 der Einrichtung „Abfallentsorgung“ wie
    vorgelegt mit der Bilanzsumme

 Aktiva:          17.463.198,65 €

                                               Passiva:         17.463.198,65 €

    und den Jahresgewinn in Höhe von 653.825,20 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.  
    Die Feststellung des Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
    Jahresrechnung;

b) den Jahresgewinn in Höhe von 653.825,20 € in die allgemeine Rücklage einzustellen.


Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Einrichtung „Abfallentsorgung“ und Feststellung des Jahresabschlusses 2023

 

a) Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023

Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungs-legung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buch-führung zu erfolgen.

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde von der Verwaltung entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und gemäß § 89 Abs. 1 GemO von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

                                               Aktiva:           17.463.198,65 €

                                               Passiva:         17.463.198,65 €

Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

·        Das Berichtsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von 654 T€, was im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung um 281 T€ bedeutet. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich mit dem Vorjahr per Saldo quasi gleichgeblieben. Geringere Erlöse aus der Verwer-tung von Papier, Pappe und Kartonagen (-299 T€) wurden im Wesentlichen durch höhere Umsatzerlöse aus dem Betrieb gewerblicher Art (+238 T€) sowie einem höheren Abfallgebührenaufkommen (+59 T€) kompensiert.

·        Die Zunahme der sonstigen betrieblichen Erträge um TEUR 1.430 resultiert haupt-sächlich aus höheren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (+1.430 T€) auf Grund der im Berichtsjahr vorgenommenen Überarbeitung des Deponiekonzepts sowie der darin enthaltenen Kostenansätze der Deponie Schneeweiderhof.

·        Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 235 T€ (rd. 3,8 %). Ursächlich hierfür waren überwiegend höhere Aufwendungen für die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (+80 T€), beim Grünschnitt (+50 T€) und bei der Sicker-wasserentsorgung auf der Deponie Schneeweiderhof (+79 T€).

·        Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich mit dem Vorjahr um 78 T€. Diese Verschlechterung resultierte im Wesentlichen aus einem leicht höheren durchschnitt-lichen Beschäftigtenstand, aus Tariferhöhungen sowie gestiegenen Personalrück-stellungen.

·        Die Abschreibungen nahmen gegenüber dem Vorjahr um 33 T€ auf 780 T€ zu. Der Anstieg basiert im Wesentlichen auf der Zunahme der verfüllmengenabhängigen Abschreibungen der Deponie Schneeweiderhof

·        Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich erheblich (-2.036 T€). Diese Verringerung ergibt sich maßgeblich aus den geringeren Zuführungen zu den Deponierückstellungen (-2.071 T€). Im Jahr 2022 erfolgte eine Anpassung der im Rahmen der Rückstellungsberechnung berücksichtigten Preissteigerungsrate von 1,5 % auf 2,0 %. Dieser einmalige Effekt ist im Berichtsjahr nicht mehr angefallen.

·        Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 756 T€. Diese Veränderung hängt im Wesentlichen mit der Anpassung der Preis-steigerungsrate von 1,5 % auf 2,0 % der Deponierückstellungen im Vorjahr zu-sammen. Hieraus ergab sich ein einmaliger Zinsertrag von 871 T€, dem im Berichts-jahr kein entsprechender Ertrag gegenübersteht.

·        Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich um 2.154 T€. Diese zusätz-lichen Aufwendungen ergeben sich fast ausschließlich aus der Neuberechnung der Rückstellung für die Deponie Schneeweiderhof im Zuge der Überarbeitung des Deponiekonzeptes und der Überprüfung der Kostenansätze durch ein beauftragtes Nachsorgegutachten im Berichtsjahr.

·        Der Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthält mit 69 T€ die Auflösung nicht benötigter Steuerrückstellungen aus Vorjahren.

Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 653.825,20 €.

Der Jahresgewinn 2023 lag somit rd.489 T€ über dem geplanten Gewinn in Höhe von

165 T€.

Die Abweichung gegenüber dem Plan stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

Nach § 3 Abs. 3 der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung stattzufinden.

 

b) Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresge-winns zu beschließen.