Betreff
Ausbau der protestantischen Kindertagesstätte „Albert-Schweizer“, hier: Zahlung einer Kreiszuwendung
Vorlage
1603/2024
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Kusel gewährt eine Zuwendung in Höhe von 549.205,46 € für die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Albert-Schweitzer in Kusel an die protestantische Kirchengemeinde Kusel.


Beschlussvorlage:

Die protestantische Kindertagestätte Albert-Schweitzer in Kusel verfügt über eine Kapazität von 55 Plätzen und steht in der Trägerschaft der protestantischen Kirchengemeinde Kusel. Zum Einzugsgebiet gehören neben der Stadt Kusel die Ortsgemeinden Blaubach und Ruthweiler.

Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe, sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Plätze im Einzugsgebiet, als auch hinsichtlich des zeitlichen Umfanges der Betreuung ergab sich die Notwendigkeit einer umfangreichen baulichen Maßnahme. Wegen des hohen Sanierungsbedarfes im Bestandsgebäude wurde im Vorfeld eine Analyse durchgeführt, welche zu dem Ergebnis kam, dass das Bestandsgebäude saniert, umgebaut und erweitert werden soll. Infolge des großen Umfanges der Maßnahme wurden die Kinder für die Dauer der Maßnahme in das Katharina-von-Bora-Haus ausgelagert.

Im Zuge der Maßnahme entstand ein bedarfsgerechtes, zeitgemäßes Raumprogramm für die Betreuung von künftig 65 Kindern in einem durchgängigen Betreuungsangebot von mindestens 7 h täglich im Sinne des gültigen Rechtsanspruches. Durch die altersgerechten Räumlichkeiten besteht künftig auch die Möglichkeit zur Betreuung von Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres (sog. U2-Kinder). Die Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist Ende November/Anfang Dezember vorgesehen.

Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme betragen gemäß der Kostenberechnung im Antragsverfahren rd. 2,1 Mio Euro. Im Rahmen der baufachlichen Prüfung wurde davon ein Anteil in Höhe von rd. 700 Teuro als nicht zuwendungsfähige Kosten ermittelt. Folglich entfallen rd. 1,4 Mio Euro auf den förderfähigen Teil der Maßnahme.

Eine Förderung des Landes Rheinland-Pfalz ist bzw. war auf Basis der gültigen, regulären Fördervoraussetzungen nicht möglich, da die 10 zusätzlich geschaffenen Plätze vom Land nach deren Definition nicht als zusätzlich im Sinne der Verwaltungsvorschrift gewertet werden. Eine Zuwendung im Rahmen des Sonderförderprogrammes im Jahr 2021 wurde mit Hinweis auf die ausgeschöpften Mittel, die für das Sonderprogramm zur Verfügung standen, abgelehnt.

Der Landkreis Kusel hat sich gemäß § 27 Absatz 2 KiTaG als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden und bedarfsgerechten Platzangebots an der Aufbringung der notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen. Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landkreises soll die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Albert-Schweitzer in Kusel wie folgt gefördert werden.


Kostengruppe nach DIN276

Kostenberechnung gemäß Antrag vom 29.01.2021

Zuwendungsfähige Kosten

Bemerkungen

200
(Vorbereitende Maßnahmen)

61.225,50 €

0,00 €

KGr 200 ist nicht zuwendungsfähig

300 + 400
(Bauwerkskosten)

1.504.493,80 €

960.430,41 €

Nicht zuwendungsfähig sind die Kosten der Sanierung

500
(Außenanlagen)

67.770,50 €

67.770,50 €

600
(Ausstattung)

70.210,00 €

70.210,00 €

700
(Baunebenkosten)

408.372,45 €

274.602,73 €

Nicht zuwendungsfähig sind die Kosten der Sanierung

Summe

2.112.072,25 €

1.373.013,64 €

Gemäß Nr. 2.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Kusel zu den Bau- und Ausstattungskosten der Kindertagesstätten im Landkreis wird eine Zuwendung in Höhe von 40% der ungedeckten, anerkannten zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Es ergibt sich folgende Berechnung der Kreiszuwendung:

1.373.013,64 € * 40% = 549.205,46 €

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2024 zu Verfügung.