Beschlussvorschlag:
Der
Landkreis Kusel gewährt eine Zuwendung in Höhe von 549.205,46 € für die
Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Albert-Schweitzer in
Kusel an die protestantische Kirchengemeinde Kusel.
Beschlussvorlage:
Die
protestantische Kindertagestätte Albert-Schweitzer in Kusel verfügt über eine
Kapazität von 55 Plätzen und steht in der Trägerschaft der protestantischen
Kirchengemeinde Kusel. Zum Einzugsgebiet gehören neben der Stadt Kusel die
Ortsgemeinden Blaubach und Ruthweiler.
Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe, sowohl im Hinblick auf
die Anzahl der Plätze im Einzugsgebiet, als auch hinsichtlich des zeitlichen
Umfanges der Betreuung ergab sich die Notwendigkeit einer umfangreichen baulichen
Maßnahme. Wegen des hohen Sanierungsbedarfes im
Bestandsgebäude wurde im Vorfeld eine Analyse durchgeführt, welche zu dem
Ergebnis kam, dass das Bestandsgebäude saniert, umgebaut und erweitert werden
soll. Infolge des großen Umfanges der Maßnahme wurden
die Kinder für die Dauer der Maßnahme in das Katharina-von-Bora-Haus
ausgelagert.
Im Zuge der
Maßnahme entstand ein bedarfsgerechtes, zeitgemäßes Raumprogramm für die
Betreuung von künftig 65 Kindern in einem durchgängigen Betreuungsangebot von
mindestens 7 h täglich im Sinne des gültigen Rechtsanspruches. Durch die
altersgerechten Räumlichkeiten besteht künftig auch die Möglichkeit zur
Betreuung von Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres (sog. U2-Kinder). Die
Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist Ende November/Anfang Dezember vorgesehen.
Die geplanten
Gesamtkosten der Maßnahme betragen gemäß der Kostenberechnung im
Antragsverfahren rd. 2,1 Mio Euro. Im Rahmen der baufachlichen Prüfung
wurde davon ein Anteil in Höhe von rd. 700 Teuro als nicht zuwendungsfähige
Kosten ermittelt. Folglich entfallen rd. 1,4 Mio Euro auf den förderfähigen
Teil der Maßnahme.
Eine Förderung
des Landes Rheinland-Pfalz ist bzw. war auf Basis der gültigen, regulären
Fördervoraussetzungen nicht möglich, da die 10 zusätzlich geschaffenen Plätze
vom Land nach deren Definition nicht als zusätzlich im Sinne der
Verwaltungsvorschrift gewertet werden. Eine Zuwendung im Rahmen des
Sonderförderprogrammes im Jahr 2021 wurde mit Hinweis auf die ausgeschöpften
Mittel, die für das Sonderprogramm zur Verfügung standen, abgelehnt.
Der Landkreis
Kusel hat sich gemäß § 27 Absatz 2 KiTaG als örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung eines
ausreichenden und bedarfsgerechten Platzangebots an der Aufbringung der
notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen. Unter Berücksichtigung der
Förderrichtlinien des Landkreises soll die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der
Kindertagesstätte Albert-Schweitzer in Kusel wie folgt gefördert werden.
Kostengruppe
nach DIN276 |
Kostenberechnung
gemäß Antrag vom 29.01.2021 |
Zuwendungsfähige
Kosten |
Bemerkungen |
200 |
61.225,50 € |
0,00 € |
KGr 200 ist nicht zuwendungsfähig |
300 + 400 |
1.504.493,80 € |
960.430,41 € |
Nicht zuwendungsfähig sind die Kosten der
Sanierung |
500 |
67.770,50 € |
67.770,50 € |
|
600 |
70.210,00 € |
70.210,00 € |
|
700 |
408.372,45 € |
274.602,73 € |
Nicht zuwendungsfähig sind die Kosten der
Sanierung |
Summe |
2.112.072,25 € |
1.373.013,64 € |
|
Gemäß Nr. 2.2 der Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Kusel zu den Bau- und
Ausstattungskosten der Kindertagesstätten im Landkreis wird eine Zuwendung in
Höhe von 40% der ungedeckten, anerkannten zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Es ergibt
sich folgende Berechnung der Kreiszuwendung:
1.373.013,64 € * 40% = 549.205,46
€
Die erforderlichen
Mittel stehen im Haushalt 2024 zu Verfügung.