hier: Bestellung eines Vorstandsmitgliedes zum 01.08.2024
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse
Kusel beschließt der Kreistag der befristeten Erhöhung der Vorstandsmitglieder
zuzustimmen und Herrn Thomas Hintermeier bereits ab 01.08.2024 als weiteres
Vorstandsmitglied in den Vorstand der Kreissparkasse Kusel zu berufen.
Beschlussvorlage:
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Kreissparkasse Kusel besteht der
Vorstand der Kreissparkasse Kusel aus dem Vorsitzenden und mindestens einem,
höchstens zwei weiteren Mitgliedern.
Derzeit besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden und einem weiteren
Mitglied.
Wie bereits am 28.02.2024 beschlossen, wird Herr Thomas Hintermeier zum
01.01.2025 seine Tätigkeit als neuer Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse
Kusel beginnen.
Zur Einarbeitung und Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs schlägt
der Verwaltungsrat der Kreissparkasse dem Kreistag mit Beschluss vom 17.06.2024
vor, Herrn Thomas Hintermeier für die Zeit vom 01.08.2024 bis zum 31.12.2024
als weiteres Vorstandsmitglied einzustellen und damit vorübergehend (01.08. bis
31.12.2024) die Anzahl der Vorstandsmitglieder von zwei auf drei zu erhöhen.