Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag die Änderung der
Satzung des Landkreises Kusel für das Kreisjugendamt, wie von der Verwaltung
vorgelegt.
Beschlussvorlage:
Nach § 4 der
Satzung für das Kreisjugendamt vom 23.12.1994 besteht der Jugendhilfeausschuss
aus 10 stimmberechtigten und bis zu 15 beratenden Mitgliedern.
In Ziffer 15. der
entsprechenden Vorschrift ist, wie in § 6 Abs. 3 AGKJHG vorgesehen, geregelt,
dass ein(e) Vertreter(in) der gewählten Elternvertretungen der Kinder in
Kindertagesstätten als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehört.
In § 4 Abs. 5 S. 3 der Satzung ist sodann geregelt, dass die Vertreter/innen zu
Ziffer 14 (zwei Personen der Verbandsgemeinden) und Ziffer 15 vom Kreistag
gewählt werden. Für die Benennung der übrigen beratenden Mitglieder findet § 6
Abs. 1 und 2 AGKJHG Anwendung, d.h. sie gehören kraft Amtes dem Gremium an oder
werden von den entsprechenden Institutionen entsandt.
Mit dem
Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
(KiTa-Zukunftsgesetz) vom 3. September 2019 wurde nicht nur geregelt, dass
Elternausschüsse der in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen auf
örtlicher Ebene einen Zusammenschluss bilden (Kreiselternausschuss), sondern
dass diese auch das beratende Mitglied
aus dem Kreis der gewählten Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten
für den Jugendhilfeausschuss nach § 6 Abs. 3 des Landesgesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) vom 21. Dezember 1993
(GVBl. S. 632, BS 216-1) entsendet und dessen Stellvertretung benennt.
Aus diesem Grund
ist die Satzung für das Jugendamt für die nächste Legislaturperiode dahingehend
anzupassen, dass im bisherigen § 4 Abs. 5 S. 3 der Satzung die Ziffer 15
gestrichen wird. Weiterhin wird stattdessen entsprechend der gesetzlichen
Regelung folgende Formulierung einfügt: „Die Vertreter/innen zu Ziffer 15 wird
vom Kreiselternausschuss des Landkreises Kusel entsandt.“
Der Entwurf der Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Kusel für
das Kreisjugendamt (Anlage 1) liegt der Beschlussvorlage bei.