Änderung der Satzung des Landkreises Kusel für das Kreisjugendamt

Betreff
Änderung der Satzung des Landkreises Kusel für das Kreisjugendamt
Vorlage
1499/2024/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag die Änderung der Satzung des Landkreises Kusel für das Kreisjugendamt, wie von der Verwaltung vorgelegt.

 

Beschlussvorlage:

 

Nach § 4 der Satzung für das Kreisjugendamt vom 23.12.1994 besteht der Jugendhilfeausschuss aus 10 stimmberechtigten und bis zu 15 beratenden Mitgliedern.

In Ziffer 15. der entsprechenden Vorschrift ist, wie in § 6 Abs. 3 AGKJHG vorgesehen, geregelt, dass ein(e) Vertreter(in) der gewählten Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehört. In § 4 Abs. 5 S. 3 der Satzung ist sodann geregelt, dass die Vertreter/innen zu Ziffer 14 (zwei Personen der Verbandsgemeinden) und Ziffer 15 vom Kreistag gewählt werden. Für die Benennung der übrigen beratenden Mitglieder findet § 6 Abs. 1 und 2 AGKJHG Anwendung, d.h. sie gehören kraft Amtes dem Gremium an oder werden von den entsprechenden Institutionen entsandt.

 

Mit dem Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTa-Zukunftsgesetz) vom 3. September 2019 wurde nicht nur geregelt, dass Elternausschüsse der in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen auf örtlicher Ebene einen Zusammenschluss bilden (Kreiselternausschuss), sondern dass diese auch das beratende Mitglied aus dem Kreis der gewählten Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten für den Jugendhilfeausschuss nach § 6 Abs. 3 des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) vom 21. Dezember 1993 (GVBl. S. 632, BS 216-1) entsendet und dessen Stellvertretung benennt.

 

Aus diesem Grund ist die Satzung für das Jugendamt für die nächste Legislaturperiode dahingehend anzupassen, dass im bisherigen § 4 Abs. 5 S. 3 der Satzung die Ziffer 15 gestrichen wird. Weiterhin wird stattdessen entsprechend der gesetzlichen Regelung folgende Formulierung einfügt: „Die Vertreter/innen zu Ziffer 15 wird vom Kreiselternausschuss des Landkreises Kusel entsandt.“

 

Der Entwurf der Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Kusel für das Kreisjugendamt (Anlage 1) liegt der Beschlussvorlage bei.