Beschlussvorschlag:
In dieser
Fördermaßnahme soll die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen
Gebietskörperschaft berücksichtigt werden. Ebenfalls erscheint die Verteilung
der Fördermittel nach Einwohnern nicht sinnig, da im dünn besiedelten
ländlichen Raum deutlich mehr Sirenen pro Einwohner benötigt werden.
Beschlussvorlage:
Die Information und
Warnung der Bevölkerung ist ein Grundpfeiler des Zivil- und
Katastrophenschutzes. Die Bevölkerung muss angemessen, rechtzeitig, schnell und
flächendeckend vor bestehenden Gefahren gewarnt werden. Die Landkreise,
kreisfreien Städte und Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung eigenverantwortlich, wie und in welchem Umfang sie Ihre
Bevölkerung informieren und warnen. Idealerweise besteht ein Warnmittelmix aus
verschiedenen Warnmittelmedien.
Nachdem der Bund das
Sirenennetz in den 1990 Jahren aufgegeben und an die Kommunen übereignet hatte,
wurden vielerorts Sirenen aus verschiedenen Gründen demontiert, sind nicht mehr
funktionsfähig oder dienen lediglich der Feuerwehralarmierung. Ein
flächendeckendes Auslösen der alten, analogen Sirenen zur Warnung der
Bevölkerung mittels Funk ist nicht mehr möglich. Lediglich vor Ort und manuell
wäre diese Möglichkeit noch gegeben.
Im Hinblick auf die
verheerende Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz im Jahre 2021 hat das Land
Rheinland-Pfalz zusammen mit dem Bund ein Sirenenförderprogramm ins Leben
gerufen.
Nachdem das Land
Reinland-Pfalz und der Bund im Oktober 2021 eine Bund-Länder-Vereinbarung zur
Förderung der Sireneninfrastruktur geschlossen haben, stehen für
Rheinland-Pfalz somit Bundesfördermittel in Höhe von 4,1 Millionen Euro zur
Verfügung. Das Land Rheinland-Pfalz stellt zusätzlich nochmals 4 Mio. Euro zur
Verfügung, so dass insgesamt 8,1 Mio. Euro bereitstehen. Gefördert werden nur
moderne, digitale Sirenenanlagen.
Der Landkreis Kusel
erachtet ein kreisweites digitales Sirenennetz als Teil des Warnmittelmixes als
sinnvoll an.
Der Landkreis Kusel
hat mit Antrag vom 30.03.2022 Fördermittel aus dem besagten
Sirenenförderprogramm beantragt. Laut den Bewilligungsbescheiden vom 07.06.2022
und dem August 2022 bewilligte das Land Rheinland-Pfalz dem Landkreis Kusel 14
Dach- und 3 Mastsirenen, was einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 203.950 €
entspricht. Diese vorgegebene Aufschlüsselung bedeutet die optimale
Abberufungsmöglichkeit für den Landkreis Kusel, da jede Dachsirene mit max.
10.850 Euro und jede Mastsirene mit 17.350 € gefördert wird.
Gemäß den
Förderbescheiden werden die Zuwendungen grundsätzlich erst nach Vorlage und
Prüfung des Verwendungsnachweises über alle bewilligten Maßnahmen ausgezahlt.
Sollte bis zum 30.09.2022 erkennbar sein, dass die Inbetriebnahme der
geförderten Vorhaben nicht bis zum 31.12.2022 erfolgen wird und ein
Verwendungsnachweis nicht vorgelegt werden kann, ist seitens des
Zuwendungsempfängers ein Nachweis über die Beauftragung des Vorhabens
einzureichen.
Eine erste
Grobplanung durch die Bergmann Engineering GmbH hat ergeben, dass 156 Sirenen
benötigt werden, um die Hauptbebauung sämtlicher Ortsgemeinden im Landkreis
Kusel abzudecken. Die geschätzten Kosten für ein flächendeckendes Sirenennetz
im Landkreis Kusel belaufen sich nach einer Kostenschätzung der Bergmann
Engineering GmbH Anfang September 2022 auf ca. 3,3 Mio. Euro. Aufgrund starker
Kostensteigerungen hat das Ingenieurbüro aktuell empfohlen, mindestens 5 Mio.
Euro einzuplanen. Weitere
Kostensteigerungen insbesondere wegen der Länge von Leitungen und
vorzufindender Bausubstanz seien nicht ausgeschlossen.
Für eine
detaillierte Planung sämtlicher Sirenenstandorte im Landkreis Kusel liegt ein
Informationsangebot der Bergmann Engineering GmbH über 77.466,33 € vor. Auf
Grundlage einer solchen Detailplanung könnte die Ausschreibung des
Sirenenprojektes erfolgen. Wie lange es dauert, bis die Detailplanung
abgeschlossen wäre, kann momentan nicht abgeschätzt werden.
Wie aus den
vorgenannten Zahlen ersichtlich, würde die flächendeckende Installation eines
Sirenenwarnnetzes den Landkreis Kusel vor erhebliche finanzielle
Herausforderungen stellen, da den geschätzten Kosten von ca. 5 Mio. Euro
lediglich eine Zuwendung von max. 203.950 € entgegensteht.
Eine weitere
Problematik ist, dass es auf dem Markt nur wenige Anbieter von
Sirenenwarnsystemen gibt, die allesamt momentan voll ausgelastet sind, da das
Thema Sirenenwarnsysteme nach der Flutkatastrophe bundesweit Aufmerksamkeit
erlangte.
Hinzu kommt, dass
die Vergabe mittels europaweiter Ausschreibung aufgrund des Auftragsvolumens zu
erfolgen hat, was in Anbetracht der zu erbringenden Auftragsvergabe bis zum
31.12.2022 problematisch erscheint.
Um die zugesagte
Förderung zu retten, wurde von der Verwaltung erwogen, in einem Teilbereich des
Landkreises die Detailplanung vorzuziehen. Dies erscheint aber nach Rücksprache
mit den Ingenieurbüros aus folgenden Gründen problematisch:
Eine kurzfristige Teildetailplanung
ist – wenn zeitlich überhaupt machbar - mit einem deutlich erhöhten Aufwand von
mindestens 10 000.00 EUR anzusetzen.
Auch die Errichtung
der 17 Sirenenanlagen muss ausgeschrieben werden, um den Wettbewerb
herzustellen. Sollte bei einer später erfolgenden Ausschreibung für die
restlichen 139 Sirenen ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten, wären zwei
unterschiedliche Systeme hinsichtlich der Stör- und Rückmeldungen zur laufenden
Wartung und Überwachung der Anlagen erforderlich. Eine Umrüstung der vorab
installierten 17 Anlagen auf ein anderes Überwachungssystem ist nicht möglich.
Auch die Installation eines zweiten Überwachungssystems würde mit Mehrkosten
von mindestens 30.000 € zu Buche schlagen.
Im Hinblick auf die große finanzielle Belastung des Landkreis Kusel und
der geringen zur Verfügung stehenden Kapazitäten planender Ingenieurunternehmen
schlägt die Verwaltung dem Kreisausschuss folgenden Beschluss vor: