Sirenenkonzept für den Landkreis Kusel

Betreff
Sirenenkonzept für den Landkreis Kusel
Vorlage
1312/2022
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

  1. Weitere Planung, Ausschreibung und Aufbau der beantragten und von der ADD genehmigten 17 Sirenen werden von der Kreisverwaltung – sofern keine Fristverlängerung über den 31.12.2022 hinaus möglich ist — nicht weiterverfolgt.

 

  1. Die Verwaltung entwirft für den Kreistag eine an Bund und Land gerichtete Resolution, welche ein geändertes oder neu aufgelegtes und finanziell besser ausgestattetes Förderprogramm fordert.

In dieser Fördermaßnahme soll die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Gebietskörperschaft berücksichtigt werden. Ebenfalls erscheint die Verteilung der Fördermittel nach Einwohnern nicht sinnig, da im dünn besiedelten ländlichen Raum deutlich mehr Sirenen pro Einwohner benötigt werden.

 

  1. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin, eine kurzfristige Zusage der ADD zu erlangen, dass die Frist zum Nachweis der Auftragsvergabe (31.12.2022) verlängert wird. Falls dies erfolgt, bereitet die Verwaltung eine Ausschreibung zur Detailplanung vor. Die Ausschreibung wird je nach Entscheidung der ADD durch den Kreisvorstand bzw. Kreisausschuss auf den Weg gebracht.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Information und Warnung der Bevölkerung ist ein Grundpfeiler des Zivil- und Katastrophenschutzes. Die Bevölkerung muss angemessen, rechtzeitig, schnell und flächendeckend vor bestehenden Gefahren gewarnt werden. Die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich, wie und in welchem Umfang sie Ihre Bevölkerung informieren und warnen. Idealerweise besteht ein Warnmittelmix aus verschiedenen Warnmittelmedien.

 

Nachdem der Bund das Sirenennetz in den 1990 Jahren aufgegeben und an die Kommunen übereignet hatte, wurden vielerorts Sirenen aus verschiedenen Gründen demontiert, sind nicht mehr funktionsfähig oder dienen lediglich der Feuerwehralarmierung. Ein flächendeckendes Auslösen der alten, analogen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung mittels Funk ist nicht mehr möglich. Lediglich vor Ort und manuell wäre diese Möglichkeit noch gegeben.

 

Im Hinblick auf die verheerende Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz im Jahre 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz zusammen mit dem Bund ein Sirenenförderprogramm ins Leben gerufen.

 

Nachdem das Land Reinland-Pfalz und der Bund im Oktober 2021 eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der Sireneninfrastruktur geschlossen haben, stehen für Rheinland-Pfalz somit Bundesfördermittel in Höhe von 4,1 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land Rheinland-Pfalz stellt zusätzlich nochmals 4 Mio. Euro zur Verfügung, so dass insgesamt 8,1 Mio. Euro bereitstehen. Gefördert werden nur moderne, digitale Sirenenanlagen.

 

Der Landkreis Kusel erachtet ein kreisweites digitales Sirenennetz als Teil des Warnmittelmixes als sinnvoll an.

 

Der Landkreis Kusel hat mit Antrag vom 30.03.2022 Fördermittel aus dem besagten Sirenenförderprogramm beantragt. Laut den Bewilligungsbescheiden vom 07.06.2022 und dem August 2022 bewilligte das Land Rheinland-Pfalz dem Landkreis Kusel 14 Dach- und 3 Mastsirenen, was einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 203.950 € entspricht. Diese vorgegebene Aufschlüsselung bedeutet die optimale Abberufungsmöglichkeit für den Landkreis Kusel, da jede Dachsirene mit max. 10.850 Euro und jede Mastsirene mit 17.350 € gefördert wird.

 

Gemäß den Förderbescheiden werden die Zuwendungen grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises über alle bewilligten Maßnahmen ausgezahlt. Sollte bis zum 30.09.2022 erkennbar sein, dass die Inbetriebnahme der geförderten Vorhaben nicht bis zum 31.12.2022 erfolgen wird und ein Verwendungsnachweis nicht vorgelegt werden kann, ist seitens des Zuwendungsempfängers ein Nachweis über die Beauftragung des Vorhabens einzureichen.

 

Eine erste Grobplanung durch die Bergmann Engineering GmbH hat ergeben, dass 156 Sirenen benötigt werden, um die Hauptbebauung sämtlicher Ortsgemeinden im Landkreis Kusel abzudecken. Die geschätzten Kosten für ein flächendeckendes Sirenennetz im Landkreis Kusel belaufen sich nach einer Kostenschätzung der Bergmann Engineering GmbH Anfang September 2022 auf ca. 3,3 Mio. Euro. Aufgrund starker Kostensteigerungen hat das Ingenieurbüro aktuell empfohlen, mindestens 5 Mio. Euro einzuplanen. Weitere Kostensteigerungen insbesondere wegen der Länge von Leitungen und vorzufindender Bausubstanz seien nicht ausgeschlossen.

 

Für eine detaillierte Planung sämtlicher Sirenenstandorte im Landkreis Kusel liegt ein Informationsangebot der Bergmann Engineering GmbH über 77.466,33 € vor. Auf Grundlage einer solchen Detailplanung könnte die Ausschreibung des Sirenenprojektes erfolgen. Wie lange es dauert, bis die Detailplanung abgeschlossen wäre, kann momentan nicht abgeschätzt werden.

 

Wie aus den vorgenannten Zahlen ersichtlich, würde die flächendeckende Installation eines Sirenenwarnnetzes den Landkreis Kusel vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen, da den geschätzten Kosten von ca. 5 Mio. Euro lediglich eine Zuwendung von max. 203.950 € entgegensteht.

 

Eine weitere Problematik ist, dass es auf dem Markt nur wenige Anbieter von Sirenenwarnsystemen gibt, die allesamt momentan voll ausgelastet sind, da das Thema Sirenenwarnsysteme nach der Flutkatastrophe bundesweit Aufmerksamkeit erlangte.

 

Hinzu kommt, dass die Vergabe mittels europaweiter Ausschreibung aufgrund des Auftragsvolumens zu erfolgen hat, was in Anbetracht der zu erbringenden Auftragsvergabe bis zum 31.12.2022 problematisch erscheint.

 

Um die zugesagte Förderung zu retten, wurde von der Verwaltung erwogen, in einem Teilbereich des Landkreises die Detailplanung vorzuziehen. Dies erscheint aber nach Rücksprache mit den Ingenieurbüros aus folgenden Gründen problematisch:

 

Eine kurzfristige Teildetailplanung ist – wenn zeitlich überhaupt machbar - mit einem deutlich erhöhten Aufwand von mindestens 10 000.00 EUR anzusetzen.

 

Auch die Errichtung der 17 Sirenenanlagen muss ausgeschrieben werden, um den Wettbewerb herzustellen. Sollte bei einer später erfolgenden Ausschreibung für die restlichen 139 Sirenen ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten, wären zwei unterschiedliche Systeme hinsichtlich der Stör- und Rückmeldungen zur laufenden Wartung und Überwachung der Anlagen erforderlich. Eine Umrüstung der vorab installierten 17 Anlagen auf ein anderes Überwachungssystem ist nicht möglich. Auch die Installation eines zweiten Überwachungssystems würde mit Mehrkosten von mindestens 30.000 € zu Buche schlagen.

 

Im Hinblick auf die große finanzielle Belastung des Landkreis Kusel und der geringen zur Verfügung stehenden Kapazitäten planender Ingenieurunternehmen schlägt die Verwaltung dem Kreisausschuss folgenden Beschluss vor: