Kreis- und Stadtücherei Kusel

Betreff
Kreis- und Stadtücherei Kusel
hier: Benutzungs- und Gebührenordnung und Hausordnung
Vorlage
1299/2022
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Anpassung der Benutzungs- und Gebührenordnung und Hausordnung der Kreis- und Stadtbücherei in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Benutzungsordnung/Benutzungsbedingungen und Hausordnung der Kreis- und Stadtbücherei Kusel wurden letztmalig 1999 überarbeitet und Nutzungsgebühren eingeführt. Die Jahresgebühr für Erwachsene wurde damals auf 12,00 DM festgesetzt. Bei der Euro-Umstellung wurden daraus 6,00 Euro. Seither wurden die Gebühren nicht mehr verändert. Eine Anpassung kann daher als angebracht erachtet werden. Mehreinnahmen werden iHv 8.000,00 €/Jahr erwartet.

 

Begründung:

Das Angebot der Bücherei, dessen Nutzung mit der Jahresgebühr abgegolten ist, hat sich deutlich erweitert. So ist die Bücherei seit 2012 Mitglied in der Onleihe RLP. Seither können Nutzer mit gültigem Leseausweis nicht mehr nur das Angebot vor Ort nutzen, sondern haben auch Zugriff auf (Stand 31.12.2021) ca. 165.000 E-Medien (E-Books, E-Audio, Zeitungen, Zeitschriften, E-Learning-Kurse), die entweder online oder per Download genutzt werden können. Seit 2021 steht mit „OverDrive“ zusätzlich ein englischsprachiges, digitales Angebot von (Stand 31.12.2021) ca. 10.000 E-Medien zur Verfügung. Dazu kommen die digitalen Angebote „eKidz“ und „Tigerbooks“. Auch bietet die Bücherei neben der traditionellen Ausleihe von Büchern, CDs und DVDs mit ihren Abendveranstaltungen für Erwachsene und den vielfältigen Leseförderaktionen für Kinder („Bunte Welt im Lesezelt“, „Lesestart“, „Lesesommer“, Ferienprogramm-Aktionen) ein reichhaltiges kulturelles Angebot.

Auch bietet die Bücherei inzwischen ihren Besuchern einen kostenlosen WLAN-Zugang (wurde Ende 2019 durch Landesmittel im Rahmen der Digitalförderung Bibliotheken eingerichtet).

 

Die Benutzungs- und Gebührenordnung und Hausordnung (Anlage 1) mit Gegenüberstellung alt/neu ist dieser Beschlussvorlage beigefügt (Anlage 2).

Die Bücherei in Zahlen von 2018 – 2021 ist in Anlage 3 beigefügt.