Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, den Auftrag über die Arbeiten zur Herstellung einer technischen
Fischaufstiegsanlage im Bereich des Diedelkopfwehres in der Stadt Kusel zu der
geprüften Angebotssumme in Höhe von 320.012,80 €
brutto an die
wirtschaftlichste Bieterin, die Firma
Gebrüder Baumgarten GmbH, 67677
Enkenbach-Alsenborn, zu vergeben.
Der
Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Fördermittelgeber die
Kostensteigerung mitträgt und der Bauablauf in der vorgebebenen Ausführungszeit
erfolgen kann.
Sollten
diese Punkte nicht bis zur geplanten Ausführung vorliegen, soll das
Vergabeverfahren aufgehoben und nach Erhalt des geänderten
Bewilligungsbescheides erneut für die Bauausführung im Jahr 2023 ausgeschrieben
werden.
Beschlussvorlage:
Im Zuge der Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie beabsichtigt der Landkreis Kusel die ökologische
Durchgängigkeit des Kuselbaches im Bereich des Wehres in Diedelkopf
wiederherzustellen. Aufgrund der örtlichen Lage direkt an der B 420 ist ein
hierzu ein technischer Fischpass vorgesehen.
Die Maßnahme wird auf der Grundlage der in der
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und
Forsten vom 30.11.2017 – 103-04 331/2016-7 für Zuwendungen für
wasserwirtschaftliche Maßnahmen (Förderrichtlinie der
Wasserwirtschaftsverwaltung – FöRiWWV) gefördert. Die zweckgebundene Zuwendung
wird als Anteilfinanzierung bewilligt und beträgt 90 % der förderfähigen
Gesamtausgaben, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 259.600,- €.
Die vorgesehenen Bauarbeiten müssen gemäß den
Auflagen im Plangenehmigungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion
Süd (SGD) vom 13.12.2021 im Zeitraum von Anfang Juli 2022 bis Mitte Oktober
2022 erfolgen.
Die Arbeiten zur Herstellung einer technischen Fischaufstiegsanlage
wurden nach den Vorschriften der VOB/A am 29.04.2022 öffentlich ausgeschrieben.
Zur Submission am 19.05.2022 um 14:00 Uhr
lagen 6 Hauptangebote von insgesamt
6 Bauunternehmen vor. Es wurden keine Nebenangebote abgegeben.
Bei der inhaltlichen und formalen Prüfung musste kein Angebot
ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung wurden von den
Erst- und Zweitplatzierten Bieterfirmen die Nachweise der Eigenerklärung
(Formblatt VHB 124) und die dem Angebot zugrundeliegende Urkalkulation
angefordert.
Dieser Vorlagepflicht kam die Erstplatzierte
Bieterfirma nicht nach. Das Angebot musste gemäß § 16a Absatz 5 VOB/A von der
Wertung ausgeschlossen werden.
Die rechnerische und fachtechnische Prüfung
und Wertung (§ 16 VOB/A) der verbleibenden Angebote ergab folgende
Bieterreihenfolge:
Ergebnis: |
Brutto-Angebotssumme |
|
1. |
Firma Gebr.
Baumgarten GmbH |
320.012,80 € |
2 |
Nächstbietender |
409.985,08 € |
Die Firma Gebrüder Baumgarten GmbH aus 67677
Enkenbach-Alsenborn stellte sich als wirtschaftlichste Bieterin heraus. Die Firma besitzt
die fachlichen Voraussetzungen, um den Auftrag zuverlässig auszuführen.
Vergleich der Auftragssumme mit der in der für die Vergabe maßgeblichen Kostenberechnung (bepreistes Leistungsverzeichnis):
|
Kostenberechnung -brutto- |
Auftragssumme -brutto- |
|
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Herstellung einer technischen Fischaufstiegsanlage |
247.520,00 € |
320.012,80 € |
|
|
|
Vergabesumme
über der Kostenberechnung |
72.492,80 € |
Die festgestellte erhebliche Überschreitung
der Kostenberechnung wurde
gesondert geprüft und bewertet.
In der hierzu vom beauftragten Fachplaner
eingeholten Stellungnahme werden die Angebotspreise der Erst- und
Zweitplatzierten Firma zwar als hoch aber noch als auskömmlich bewertet.
Die Mehrkosten sind zu begründen mit der
allgemeinen Marktlage sowie der Erhöhung der Baustoffpreise / Stundenlöhne vom
Zeitpunkt der Kostenschätzung (Kostenansatz Anfang 2022 vor dem Ukrainekrieg)
bis zur Submission am 19.05.2022.
Der aktuellen Marktlage bedingt wären auch
bei einer erneuten Ausschreibung keine wirtschaftlicheren Angebote zu erwarten.
Zudem würde eine Verzögerung der Ausführung
den kompletten Bauablauf im Jahr 2022 verhindern.
Aufgrund der erheblichen Mehrkosten und der
daraus fraglichen Finanzierbarkeit der Maßnahme wurden diese umgehend dem
Fördergeber gemeldet und die Förderung dieser zu ebenfalls 90% beantragt.
Die Genehmigung des geänderten
Fördermittelantrages / Bewilligungsbescheids steht zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung noch aus.
Die Erteilung dieser notwendigen
Bewilligungszusage, wäre jedoch laut Aussagen der zu beteiligten Behörden (SGD,
ADD, Ministerium) noch innerhalb der Bindefrist, nach erfolgter Prüfung,
theoretisch möglich.
Die erforderlichen Finanzmittel stehen aufgrund
des geschilderten Sachverhaltes zurzeit nur teilweise im Haushalt 2022 unter
der Buchungsstelle: 55202.09600000 haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Die Kostendeckung des Bauvorhabens ist nach
genehmigter Aufstockung der Fördermittel gesichert.
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der
Arbeiten zur geprüften Brutto-Angebotssumme in Höhe von 320.012,80 € an die
wirtschaftlichste Bieterin, die Firma
Gebrüder Baumgarten GmbH, 67677
Enkenbach-Alsenborn.