Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Komm-Gud-Hääm“ Zuschuss
umzusetzen.
Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation statt. Über eine
Weiterführung des Projektes wird dann erneut in den Gremien entschieden.
Beschlussvorlage:
Das Projekt des
Jugendtaxis soll im Landkreis Kusel als Mobilitätszuschuss „Komm-Gud-Hääm“
umgesetzt werden.
Der
Zuschussbetrag wird nur bei Fahrten mit einem mit uns kooperierenden
Unternehmen gezahlt damit ein Missbrauch durch uns unbekannte Unternehmen
möglichst ausgeschlossen werden kann. Hierzu sollen mit verschiedenen Taxi- und
Mietwagenanbietern entsprechende Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden.
Der Zuschuss wird dann von diesen Unternehmen direkt vom Fahrpreis abgezogen.
Der Restbetrag ist von den Nutzern direkt im Taxi zu zahlen. Das Unternehmen
rechnet die gewährten Zuschüsse anschließend monatlich mit der Kreisverwaltung
ab.
Den Zuschuss
können nur Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Ihren Hauptwohnsitz
im Landkreis Kusel haben. Gefördert wird eine Heimfahrt in der Zeit von 22.00
Uhr bis 06.00 Uhr zu einer Adresse im Landkreis Kusel. Der Startpunkt der Fahrt
kann auch außerhalb des Landkreises liegen. Die Fahrt zu gewerblichen
Einrichtungen (z.B. Diskothek, Restaurant) wird nicht gefördert, da kein
„Kneipenhopping“, sondern eine sichere Heimfahrt gewährleistet werden soll.
Die Zuschusshöhe
beträgt 5,-- € je berechtigter Person. Der gesamte Zuschussbetrag aller
berechtigten Personen je Fahrt darf den Fahrpreis dieser Fahrt jedoch nicht
überschreiten. Anspruchsberechtigt sind Jugendliche und junge Erwachsene im
Alter von 14 bis 21 Jahren.
Gefördert werden
Heimfahrten in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag
sowie vor gesetzlichen Feiertagen und in der Faschingszeit („Fetter Donnerstag“
bis zur Nacht vor Aschermittwoch).
Vor Fahrtantritt
muss von den Fahrgästen ein „Berechtigungsschein“ ausgefüllt werden. Hierin
werden die zur Prüfung der Anspruchsberechtigung erforderlichen Daten erfasst.
Zur Überprüfung dieser Daten muss ein Dokument mit Lichtbild (z.B.
Personalausweis, Schülerausweis) der/dem Taxifahrer*in vorgelegt werden.
Kostenschätzung
Nach Rücksprache
mit Verwaltungen, welche diesen Zuschuss bereits eingeführt haben, beträgt die
Spanne des Nutzungsgrades von nahezu Null bis hin zu jährlich ca. 14.000
Zuschüssen.
Bei dieser
Fahrtenanzahl bewegen sich die jährlichen Gesamtkosten zwischen 0 € und
70.000 €. Hinzu kommt noch ein geschätzter Werbeaufwand (für Flyer, Plakate
usw.) von etwa 5.000 €.
Dieser Zuschuss stellt keine Pflichtaufgabe im ÖPNV dar. Alle Ausgaben
sind demnach freiwillige Leistungen der Kreisverwaltung.
Im ersten Jahr
der Einführung rechnen wir mit einem Gesamtaufwand von ca. 10.000 €.
Dieser Betrag ist im Haushalt zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Einführungszeitpunkt
Eine Einführung
ist frühestens zum Beginn der Sommerferien 2022 möglich.
zusätzlicher
Personalaufwand
Zur Umsetzung
dieses Projektes wird mit einem zusätzlichen Personalbedarf von mindestens 0,3
einer Arbeitskraft gerechnet.