Systembeschreibung zur Sammlung von Leichtverpackungen

Betreff
Systembeschreibung zur Sammlung von Leichtverpackungen
Vorlage
1217/2022
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis behält das bisherige System zur Sammlung von Leichtverpackungen (gelber Sack, 14-tägige Sammlung) in der Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 bei. Die Ver-waltung wird beauftragt, mit den Dualen Systemen eine entsprechende Systembeschreibung abzuschließen.

 

Beschlussvorlage:

 

Entsprechend den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) werden restentleerte Leichtverpackungen seit vielen Jahren im Auftrag der Dualen Systeme gesammelt und ver-wertet. Die Art und Weise, wie die Sammlung erfolgt, haben die Systeme mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abzustimmen. Grundlage hierfür ist im Wesentlichen die Systembeschreibung zur Sammlung von LVP-Abfällen (gelber Sack, alle 14 Tage).

 

Sowohl die Systembeschreibung als auch der aktuelle Sammlungsvertrag, den die Dualen Systeme mit der Firma Preis, Konken, abgeschlossen haben, laufen am 31.12.2022 aus. Die Dualen Systeme müssen daher im Frühjahr dieses Jahres die Sammlungsleistungen auf Basis einer noch abzustimmenden Systembeschreibung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 neu ausschreiben.

 

Hinsichtlich des festzulegenden Sammelsystems hat der Landkreis folgende Handlungs-alternativen:

a) Beibehaltung der bisherigen 14-tägigen Sacksammlung unter Verwendung von Wertstoff-
    säcken mit einer Stärke von mindestens 19 my ohne Zusatz von Kreideanteilen

b) Einführung einer 4-wöchigen Tonnensammlung mit 240 l bzw. 1.100 l Behältern für
    größere Wohneinheiten

Für beide Optionen tragen die Dualen Systeme -wie bisher- sämtliche Sammlungs- und Verwertungskosten.

Die Durchführung einer 14-tägigen Sammlung der „gelben Tonne“ wurde von den Dualen Systemen aus Kostengründen abgelehnt. Für den Landkreis besteht auch keine Möglichkeit, die Dualen Systeme auf Grund einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 VerpackG hierzu zu verpflichten, da der Landkreis seine Restmüllsammlung alle 4 Wochen durchführt und die Rahmenvorgabe nicht über diesen Entsorgungsstandard hinausgehen darf.

Als Alternative zur „gelben Tonne“ wurde mit dem Verhandlungsführer der Dualen Systeme auch die Einführung einer Wertstofftonne erörtert. Diese wurde vom Verhandlungsführer ebenfalls abgelehnt, da er hierfür die Zustimmung der übrigen Systembetreiber benötigt. Einerseits hätte bei Einführung einer Wertstofftonne der Abfuhrrhythmus auf 14 Tage verkürzt werden können und auch die Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen (z.B. Gebrauchsgegenstände aus Plastik) wäre möglich gewesen. Andererseits hätte sich der Landkreis aber auch an den Sammlungs- und Verwertungskosten beteiligen müssen. Gegenüber der bisherigen Entsorgung dieser Abfälle über die Restmülltonne hätte dies zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von schätzungsweise 250 T€ geführt.
 
Die wesentlichen Vorteile der Sack- bzw. Tonnensammlung sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet:

Sacksammlung

Tonnensammlung

- flexibles Volumen
- kein Platzbedarf für zusätzliche Tonne
- geringere Geruchsbildung gegenüber
  4-wöchentlicher Leerung der Tonne
- möglicherweise geringerer Störstoffanteil

- keine Probleme mit aufgerissenen Wertstoffsäcken
- leichtere Befüllung
- Sauberkeit in den Gemeinden
- Mehrwegsystem
- Zuordnung von Fehlwürfen leichter möglich


Unter Abwägung der oben genannten Vorteile der jeweiligen Sammlungssysteme sowie der im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes noch zu treffenden Ent-scheidung über die mögliche Einführung einer Papiertonne, empfiehlt die Verwaltung, das bisherige LVP-Sammelsystem bis zum 31.12.2025 weiter fortzuführen.