Beschlussvorschlag:
Der Landkreis behält das bisherige System zur
Sammlung von Leichtverpackungen (gelber Sack, 14-tägige Sammlung) in der Zeit
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 bei. Die Ver-waltung wird beauftragt, mit den
Dualen Systemen eine entsprechende Systembeschreibung abzuschließen.
Beschlussvorlage:
Entsprechend den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) werden
restentleerte Leichtverpackungen seit vielen Jahren im Auftrag der Dualen
Systeme gesammelt und ver-wertet. Die Art und Weise, wie die Sammlung erfolgt,
haben die Systeme mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
abzustimmen. Grundlage hierfür ist im Wesentlichen die Systembeschreibung zur
Sammlung von LVP-Abfällen (gelber Sack, alle 14 Tage).
Sowohl die Systembeschreibung als auch der aktuelle Sammlungsvertrag,
den die Dualen Systeme mit der Firma Preis, Konken, abgeschlossen haben, laufen
am 31.12.2022 aus. Die Dualen Systeme müssen daher im Frühjahr dieses Jahres
die Sammlungsleistungen auf Basis einer noch abzustimmenden Systembeschreibung
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 neu ausschreiben.
Hinsichtlich des festzulegenden Sammelsystems hat
der Landkreis folgende Handlungs-alternativen:
a) Beibehaltung der bisherigen 14-tägigen
Sacksammlung unter Verwendung von Wertstoff-
säcken mit einer Stärke von
mindestens 19 my ohne Zusatz von Kreideanteilen
b) Einführung einer 4-wöchigen Tonnensammlung mit 240 l bzw. 1.100 l Behältern
für
größere Wohneinheiten
Für beide Optionen tragen die Dualen Systeme -wie bisher- sämtliche Sammlungs- und
Verwertungskosten.
Die Durchführung einer 14-tägigen Sammlung der „gelben Tonne“ wurde von den
Dualen Systemen aus Kostengründen abgelehnt. Für den Landkreis besteht auch
keine Möglichkeit, die Dualen Systeme auf Grund einer Rahmenvorgabe nach § 22
Abs. 2 VerpackG hierzu zu verpflichten, da der Landkreis seine Restmüllsammlung
alle 4 Wochen durchführt und die Rahmenvorgabe nicht über diesen
Entsorgungsstandard hinausgehen darf.
Als Alternative zur „gelben Tonne“ wurde mit dem
Verhandlungsführer der Dualen Systeme auch die Einführung einer Wertstofftonne
erörtert. Diese wurde vom Verhandlungsführer ebenfalls abgelehnt, da er hierfür
die Zustimmung der übrigen Systembetreiber benötigt. Einerseits hätte bei
Einführung einer Wertstofftonne der Abfuhrrhythmus auf 14 Tage verkürzt werden
können und auch die Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen (z.B.
Gebrauchsgegenstände aus Plastik) wäre möglich gewesen. Andererseits hätte sich
der Landkreis aber auch an den Sammlungs- und Verwertungskosten beteiligen
müssen. Gegenüber der bisherigen Entsorgung dieser Abfälle über die
Restmülltonne hätte dies zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von schätzungsweise
250 T€ geführt.
Die wesentlichen Vorteile der Sack- bzw. Tonnensammlung sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet:
Sacksammlung |
Tonnensammlung |
- flexibles
Volumen |
- keine Probleme
mit aufgerissenen Wertstoffsäcken |
Unter Abwägung der oben genannten Vorteile der jeweiligen Sammlungssysteme
sowie der im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes noch zu
treffenden Ent-scheidung über die mögliche Einführung einer Papiertonne,
empfiehlt die Verwaltung, das bisherige LVP-Sammelsystem bis zum 31.12.2025
weiter fortzuführen.