Beschlussvorschlag:
Für das Mittagessen in der Ganztagsschule wird nach § 85 Schulgesetze
von den Eltern ein Kostenbeitrag in der Höhe der Kosten erhoben, welcher vom
Schulträger je Mittagessen zu zahlenden ist.
Personal-, Investitions- und Betriebskosten werden darüber hinaus nicht
auf den Kostenbeitrag umgelegt.
Der Kostenbeitrag muss aber mindestens in der Höhe erhoben werden, wie
es der Schul- und Kulturausschuss des Landkreistages Rheinland-Pfalz empfiehlt.
Beschlussvorlage:
a) Auftragsvergabe
über die Lieferung von Mittagsverpflegungen (Schulessen)
Die bisherigen
Verträge der Verpflegungsdienstleistungen an 7 Schulen im Landkreis Kusel
laufen zum Schuljahr 2022/23 aus. Es wurde daher erforderlich diese Dienstleistung
in einem öffentlichen Verfahren neu auszuschreiben und zu vergeben.
Es wurde je Schule
ein Los gebildet:
LOS (1)
Siebenpfeiffer Gymnasium Kusel
Walkmühlstraße 9, 66869 Kusel
LOS (2) Integrierte Gesamtschule
Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr
St. Wendeler Str. 16, 66901 Schönenberg-Kübelberg
LOS (3) Jakob-Muth-Schule Förderschule
L/S
Hollerstraße 2, 66869 Kusel
LOS (4) Paul-Moor-Schule, Förderschule G
Hollerstr. 4, 66869 Kusel
LOS (5) Realschule plus Kusel
Roßberg 1, 66869 Kusel
LOS (6) Realschule plus
Lauterecken/Wolfstein, Standort Lauterecken
Sombernonstr. 1, 67742 Lauterecken
LOS (7) Realschule plus
Lauterecken/Wolfstein, Standort Wolfstein
Im Tauchental 18, 67752 Wolfstein
Der
Auftragszeitraum wurde auf 2 Jahre, mit einer möglichen einseitigen
Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um weitere 2 Jahre, festgelegt.
Zeitraum der
Ausführung regulär (2 Jahre) 01.08.2022
bis 31.07.2024
Mögliche
Verlängerungsoption (+2 Jahre) 01.08.2024
bis 31.07.2026
Für die damit
vergaberechtlich relevante mögliche Maximallaufzeit von 4 Jahren sowie unter
Beachtung der DGE-Studie zu Kosten- und Preisstrukturen in der Schulverpflegung
(KuPS) von 2019 wurde eine Kostenschätzung gemäß den Vorgaben des § 3
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
durchgeführt.
Diese ergab einen
geschätzten Preis je Essen von 4,29 € netto / 4,59€ brutto (7% MwSt.) bei ca.
33.067 Schulessen pro Jahr und damit ein Kostenvolumen:
Bei 2 Jahren Vertragslaufzeit von 283.714,86 €
(Netto) / 303.574,90 € (Brutto).
Bei 4 Jahren Vertragslaufzeit von 567.429,72 €
(Netto) / 607.149,80 € (Brutto).
Aufgrund der
Anwendbarkeit der besonderen Schwellenwerte im Bereich der Vergabe von
öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
musste keine europaweite Ausschreibung erfolgen.
Die Dienstleistung wurde nach den Vorschriften der
Unterschwellenvergabeordnung (UVGO) am 19.10.2021 öffentlich ausgeschrieben.
Zur Submission, am
23.11.2021 um 14:00 Uhr lagen zu diesem Auftrag lediglich ein elektronisches
Hauptangebot sowie ein elektronisches Nebenangebot von nur einem
Bieterunternehmen vor.
Bei der inhaltlichen und formalen Wertung musste kein Angebot ausgeschlossen
werden.
Das eingereichte Nebenangebot stellt lediglich einen bedingten
Preisnachlass bei Erhalt aller 7 Lose in Aussicht.
Die rechnerische,
fachtechnische Prüfung und Wertung ergaben keine Auffälligkeiten.
Die Firma Gasthaus
Zum Alten Keiler, Inhaber Herr Oliver Allmang, besitzt die fachlichen
Voraussetzungen, um den Auftrag zuverlässig auszuführen.
Vergleich der Auftragssumme mit der in der für die Vergabe maßgebliche
Kostenschätzung
Reguläre Vertragslaufzeit von 2 Jahre |
Kostenschätzung -brutto- |
Auftragssumme -brutto- |
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Geschätzter Preis je Essen |
4,59€ |
303.574,90€ |
Preis je Essen Hauptangebot |
4,23€ |
279.515,36 € |
Preis je Essen Nebenangebot |
4,12€ |
273.197,00 € |
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Vergabesumme unter der Kostenschätzung |
30.377,90€ |
Die Vergütung
erfolgt nach den tatsächlich gelieferten Essen nach Abrechnung mit der
jeweiligen Schule.
Die Verwaltung
empfiehlt die Vergabe des Auftrages zum angebotenen und geprüften Preis je
Essen in Höhe von 3,85 € (netto) / 4,12 € (brutto) an die wirtschaftlichste
Bieterin, die Firma Gasthaus Zum Alten Keiler, Inhaber Herr Oliver Allmang.
Die erforderlichen
Finanzmittel werden im Ergebnishaushalt (Schuletat) bereitgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt den Auftrag über sämtliche zu vergebenen Lose im Rahmen der
Lieferung von Mittagsverpflegungen an den Schulen im Landkreis Kusel als ein
Gesamtauftrag zu dem Preis je Essen in Höhe von 3,85 € (netto) / 4,12 €
(brutto) an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Gasthaus Zum Alten
Keiler, 66887 Horschbach zu vergeben.
b) Festlegung der
Abrechnungsmodalitäten (taggenaue oder pauschale Abrechnung)
Die Entgelte für die Mittagsverpflegung werden den Eltern derzeit nach
den tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagessen individuell in Rechnung
gestellt. Hierzu erhalten die Schulen eine über ein Abrechnungsprogramm
erstellte Excelliste, in welcher sie die An- und Abmeldungen zum Mittagessen
vermerken müssen. Diese Aufstellung ist in der Schule, unabhängig von unserer
Abrechnung zu erstellen, damit die tägliche Anzahl der benötigten Essen beim
Caterer bestellt werden können. Diese Liste wird in das vorhandene
Abrechnungsprogramm eingelesen. Auf Grund dieser Daten erfolgt die individuelle
Abrechnung nach den tatsächlich bestellten Essen. Die Übersendung der
jeweiligen Rechnung geschieht sodann im automatisierten Verfahren elektronisch
(E-Mail) oder mittels Briefs (E-Post).
Der Rechnungshof hat empfohlen, diese individuelle Abrechnung durch eine
pauschalierte Abrechnung zu ersetzen.
Die Akzeptanz der Mittagsverpflegung ist nach einer Studie zu Kosten-
und Preisstrukturen in der Schulverpflegung, welche von der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) im Auftrag des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft als Teil von IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und Bewegung - 2019 durchgeführt worden ist, in großem Umfang
auch davon abhängig, dass ein angemessenes Preis-, Leistungsverhältnis besteht.
Die bisher durchgeführte Spitzabrechnung ist eine Abrechnung nach den
tatsächlichen Tagen, an welchen an der Mittagesverpflegung teilgenommen worden
ist. Die Eltern bezahlen also nur die Mahlzeiten, die ihr Kind auch tatsächlich
erhalten hat.
Bei der Pauschalabrechnung müssen die Eltern hingegen einen festen
Betrag im Monat für die Verpflegung zahlen, unabhängig davon, an wie vielen
Tagen das Kind tatsächlich an der Mittagsverpflegung teilgenommen hat.
Krankheits- und Urlaubszeiten werden nicht bzw. nur am Durchschnitt bemessen
berücksichtigt.
Ein pauschalierter Kostenbeitrag wäre nach Auffassung der Verwaltung für
Schülerinnen und Schüler, welche nur unregelmäßig am Essen teilnehmen, sehr
unattraktiv. Im September 2021 haben von 400 am Mittagessen teilnehmenden
Personen nur 52 Schülerinnen und Schüler jeden Tag ein Mittagessen erhalten.
348 Personen haben an weniger als 4 Essen je Woche teilgenommen. Es ist zu
befürchten, dass von diesen Personen viele bei einer pauschalierten Abrechnung
nicht mehr am Mittagessen teilnehmen würden. Dies wiederrum führt zu einer
geringeren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur.
Entgegen der Auffassung des Rechnungshofes ist die Verwaltung der
Auffassung, dass das derzeitige Abrechnungsverfahren keinen erheblichen Arbeitsmehraufwand
darstellen und die Vorteile einer tagesgenauen Abrechnung (u.a. höhere
Auslastung der Infrastruktur) überwiegen. Daher sollte es nach Einschätzung der
Verwaltung bei der Spitzabrechnung verbleiben.
Eine mögliche Vereinfachung wird durch die Einführung eines
internetbasierten Bestell- und Abrechnungssystems gesehen, da dadurch die
Überwachung der An- und Abmeldungen bei dem Sekretariat der Schule entfallen
würde. Dies konnte noch nicht eingerichtet werden, da zur Nutzung dieses
Programmes in der Schule - dort insbesondere in der Mensa - eine gute
Internetverbindung sowie eine stabile WLAN Vernetzung erforderlich ist. Diese
wird aber erst im Rahmen des laufenden Breitbandausbaues sowie des Ausbaues der
Infrastruktur im Rahmen des Digitalpaktes eingerichtet.
Für die Einrichtung der in Frage kommenden Software fallen einmalig 999
€ an. Für die erforderlich Hardware wird je Schule mit einmaligen Kosten in
Höhe von ca. 600 € kalkuliert. Darüber hinaus ist derzeit je verkauftem
Essen 0,06 € als Lizenz- und Supportkosten an den Programmanbieter zu zahlen.
Was bei jährlich ca. 33.067 verkauften Essen einen jährlichen Kostenaufwand von
1.984,02 € bedeutet.
Die Verwaltung empfiehlt, dass es bei der bisher praktizierte
„Spitzabrechnung“ verbleibt.
Zur weiteren Vereinfachung des Bestell- und Abrechnungsverfahrens sollte
ein internetbasiertes Bestell- und Abrechnungsprogramm eingeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Es erfolgt weiterhin eine Abrechnung des Kostenbeitrages auf der
Grundlage der tatsächlich bestellten Mittagessen („Spitzabrechnung“).
Die Verwaltung wird beauftragt, ein automatisiertes Bestell- und
Abrechnungsverfahren einzuführen.
c) Festlegung der
Höhe des Kostenbeitrages zum Mittagessen
Nach §
85 Schulgesetz können Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine
Ganztagsschule besuchen, an den Aufwendungen sozial angemessen beteiligt
werden; Entsprechendes gilt für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Von
den Eltern ist derzeit ein Kostenbeitrag für das Mittagessen in der Ganztagsschule
zu entrichten, dessen Höhe sich nach den tatsächlichen Kosten, welche für die
Essenslieferung zu zahlen ist, orientiert. Sonstige Kosten (Personal-,
Investitions- und Betriebskosten) werden derzeit nicht auf den Essenspreis
umgelegt.
Die
vom Caterer gelieferten Mittagessen müssen u.a. den „DGE-Qualitätsstandard für
die Verpflegung in Schulen“ entsprechen. Diese Qualitätsrichtlinien sind eine
wichtige Grundlage für eine vollwertige Schulverpflegung und Teil des
Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands.
Um vor
allem die Schülerinnen und Schüler, welche nicht am Ganztagsunterricht
teilnehmen, zu bewegen, ebenfalls an diesem gesunden Schulessen teilzunehmen,
sollte der Essenspreis attraktiv gehalten werden. Aus diesem Grund wird das
Essen an unseren Schulen derzeit in der Weise subventioniert, dass lediglich
die Kosten des Caterers von den Eltern zu zahlen sind. Die sonstigen Kosten
werden vom Schulträger finanziert.
Der Landesrechnungshof regt an, die Essensgelder unter Einbeziehung
sämtlicher Aufwendungen zu kalkulieren und den Kostenbeitrag der Eltern
angemessen zu erhöhen.
In der Studie zu Kosten- und Preisstrukturen in der Schulverpflegung
(KuPS) wurde u.a. festgestellt:
„Der Verkaufspreis ist ein
gesetzter und oft auch in der Höhe gedeckelter Preis, da Schulverpflegung eine
wichtige gesellschaftliche Aufgabe darstellt und Eltern finanziell nicht
überfordert werden sollen.“
Die Ausschreibung (Punkt a der Vorlage) hat ergeben, dass ab dem
Schuljahr 2022/23 für das Mittagessen 4,12 € an den Caterer zu zahlen sind.
Im Rahmen der Prüfung durch den Landesrechnungshof wurden ermittelt,
dass 2019 bei etwa 33.000 ausgegebenen Mittagessen Personalkosten von ca. 2,38
€ je ausgegebenen Essen angefallen sind. Investitions- und Betriebskosten wurden
hierbei noch nicht ermittelt.
Werden diese Personalkosten in voller Höhe auf die Eltern umgelegt,
würde sich (ohne Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen
Personalkostensteigerung) bereits ein Verkaufspreis je Essen von mindestens
6,50 € ergeben.
Dieser Preis würde nach Einschätzung der Verwaltung den Großteil der
Eltern überfordern und auch die Akzeptanz des Essens erheblich verringern.
Der in der Studie genannte Essenpreis, welcher im Bundesdurchschnitt für
das von uns angewendete Bewirtschaftungssystem erhoben wird, betrug 2019 3,31
€. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerung gemäß dem Verbraucherpreisindex
für Deutschland entspricht dies einem aktuellen Preis von ca. 3,52 €.
Nach einem Beschluss des Schul- und Kulturausschusses des Landkreistages
Rheinland-Pfalz vom 05.11.2013 wird den Schulträgern in Rheinland-Pfalz
anheimgestellt, dass diese, als sozial angemessener Kostenbeitrag für das
Mittagessen an der Ganztagsschule, einen Betrag erheben sollen, der dem Wert
für eine Mahlzeiten laut der Sozialversicherungsentgeltverordnung entspricht.
Dieser Wert beträgt seit dem 01.01.2021 3,47 €.
Ein Kostenbeitrag ohne Berücksichtigung von Personal-, Betriebs- und
Investitionskosten überschreitet bereits beide Referenzwerte.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass ein Kostenbeitrag der Eltern zum
Mittagessen in der Ganztagsschule in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten
erhoben wird. Personal-, Betriebs- und Investitionskosten sollten nicht auf den
Essenspreis umgelegt werden.
Der Kostenbeitrag würde demnach ab dem 01.08.2022 4,12 € betragen. Bei
Einführung des automatisierten Bestell- und Abrechnungssystems (Buchstabe. B
der Vorlage) erhöht sich dieser Kostenbeitrag um die hierdurch anfallenden
laufenden Kosten in Höhe von z.Zt. 0,06 € je Essen.