LEADER-Bewerbung für die Förderperiode 2023 - 2027

Betreff
LEADER-Bewerbung für die Förderperiode 2023 - 2027
hier: Bereitstellung der kommunalen Mittel und Kofinanzierung
Vorlage
1194/2021
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt,

 

·        entsprechend der Finanzierungsregelung des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE für die Förderperiode 2023 – 2027 projektunabhängig kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die unter Berücksichtigung der von den beteiligten kommunalen Partnern der LAG Westrich-Glantal und der LAG Donnersberger und Lautrer Land gemeinsam bereitgestellten Mittel mindestens 10 Prozent der zugewiesenen ELER-Mittel umfassen. Für die LAG Westrich-Glantal beträgt der Eigenanteil insgesamt max. 50.054,14 € (10.010,83 € p.a.); für die LAG Donnersberger und Lautrer Land beträgt der Eigenanteil insgesamt max. 15.680,20 € (3.136,04 € p.a.).

 

·        die Kofinanzierung des Regionalmanagements für die LAG Westrich-Glantal (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms) zusätzlich anteilig zu übernehmen.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal beabsichtigt, sich für die Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2027 erneut zu bewerben. Die Zusammensetzung der LAG soll hierzu erweitert werden und zukünftig aus den Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Kusel-Altenglan, Oberes Glantal, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach bestehen. Neu hinzu kommt die VG Kusel-Altenglan aus dem Landkreis (LK) Kusel sowie die VG Weilerbach, Landkreis Kaiserslautern. Zweitere wechselt aus der LAG Donnersberger und Lautrer Land zur LAG Westrich-Glantal. Der Bewerbung wurde durch die Verbandsgemeinderäte aller beteiligten Verbandsgemeinden bereits zugestimmt.

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens als LEADER-Region wird derzeit eine Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) erstellt, die dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bis zum 31. März 2022 vorgelegt werden muss. Zu den Bewerbungsunterlagen zählt neben der LILE auch eine Kofinanzierungszusage der kommunalen Gebietskörperschaften in Höhe von 10% des Bewirtschaftungsplafonds, der an EU-Mitteln für die Region von 2025-2027 zur Verfügung gestellt wird.

Die kommunalen Gebietskörperschaften der Region müssen sich im Rahmen der Bewerbung für die Anerkennung der LAG dazu verpflichten, projektunabhängige kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die mindestens 10% der bei Anerkennung zugewiesenen ELER-Mittel entsprechen. Die Mindestausstattung beträgt 2 Mio. € EU-Mittel. Ab einer Einwohnerzahl von 90.000 erfährt die Region eine weitere Aufstockung. Die Bewerber-Region Westrich-Glantal hat laut dem Statistischen Landesamt 119.792 Einwohner (Stand: 31.12.2019). Die Höhe der zu erwartenden Aufstockung wurde seitens des Ministeriums bisher nur in folgender Weise festgelegt: Aufstockung ab 90.000 Einwohnern pro zusätzliche 10.000 Einwohner um bis zu 100.000 Euro an ELER-Mitteln für die Förderperiode (abhängig vom Gesamtmittelvolumen und Zahl der anerkannten LAG).

Für die zukünftige Region Westrich-Glantal ergibt sich damit ein Mittelbedarf von mind. 200.000 € und max. 229.792 €, den die beteiligten Gebietskörperschaften bereitstellen müssen. Die Aufteilung auf die Landkreise und Verbandsgemeinden erfolgt dabei durch einen einwohnerbasierten Verteilschlüssel. Die Hälfte der fälligen kommunalen Mittel wird entsprechend anteiliger Bevölkerung im LAG-Gebiet von den beiden Landkreisen abgedeckt. Die angegebenen Mittel werden über fünf Jahre hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.

Damit die LAG Westrich-Glantal, wie auch in der Vergangenheit, eigene Fördervorhaben umsetzen kann, ist der beschriebene Pflichtanteil für die Kofinanzierung von Projekten und für die Öffentlichkeitsarbeit der Region vorgesehen. Die Kofinanzierung des Regionalmanagements (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms), wird wie gehabt zusätzlich von den Gebietskörperschaften bereitgestellt. Das Regionalmanagement muss laut Vorgaben des Ministeriums mind. 1,5 Stellen umfassen. Der Anteil für das Regionalmanagement ist in der Berechnung bisher nicht enthalten.


 

Berechnung bei einer Bereitstellung von 2.000.000 € EU-Mittel für die gesamte Programmlaufzeit 2023-2027 (Mindestumfang)

 

Gebiets-
körperschaft

Einwohner (31.12.2019)

Eigenanteil Verbands-gemeinden

Eigenanteil Landkreise

VG Bruchmühlbach-Miesau

10.484 (8,8%)

8.754,03

Euro

 

 

VG Landstuhl

25.914 (21,6%)

21.637,92

Euro

 

 

VG Ramstein-Miesenbach

16.999 (14,2%)

14.193,98

Euro

 

 

VG Weilerbach

14.191 (11,8%)

11.849,33

Euro

 

 

LK Kaiserslautern

67.588 (56,4%)

 

 

56.435,26

Euro

VG Kusel-Altenglan

23.065 (19,3%)

19.259,03

Euro

 

 

VG Oberes Glantal

29.109 (24,3%)

24.305,71

Euro

 

 

LK Kusel

52.174 (43,6%)

 

 

43.564,74

Euro

Summe Verbandsgemeinden

100.000

Euro

 

 

Summe Landkreise

 

 

100.000

Euro

Summe Region

119.762 (100%)

200.000

Euro

 

 

 


 

Berechnung bei einer Bereitstellung von 2.297.920 € EU-Mittel für die gesamte Programmlaufzeit 2023-2027 (Höchstumfang)

 

Gebiets-
körperschaft

Einwohner (31.12.2019)

Eigenanteil Verbands-gemeinden

Eigenanteil Landkreise

VG Bruchmühlbach-Miesau

10.484 (8,8%)

10.058,03

Euro

 

 

VG Landstuhl

25.914 (21,6%)

24.861,10

Euro

 

 

VG Ramstein-
Miesenbach

16.999 (14,2%)

16.308,32

Euro

 

 

VG Weilerbach

14.191 (11,8%)

13.614,41

Euro

 

 

LK Kaiserslautern

67.588 (56,4%)

 

 

64.841,86

Euro

VG Kusel-Altenglan

23.065 (19,3%)

22.127,86

Euro

 

 

VG Oberes Glantal

29.109 (24,3%)

27.926,28

Euro

 

 

LK Kusel

52.174 (43,6%)

 

 

50.054,14

Euro

Summe Verbandsgemeinden

114.896

Euro

 

 

Summe Landkreise

 

 

114.896

Euro

Summe Region

119.762 (100%)

229.792

Euro

 

 

 

 


Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Donnersberger und Lautrer Land beabsichtigt, sich für die Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2027 erneut zu bewerben. Die Zusammensetzung der LAG soll hierzu erweitert werden und zukünftig aus den Verbandsgemeinden (VG) Eisenberg (Pfalz), Göllheim, Kirchheimbolanden, Winnweiler, Nordpfälzer Land, Otterbach-Otterberg und Enkenbach-Alsenborn bestehen. Neu hinzu kommt die VG Lauterecken-Wolfstein aus dem Landkreis (LK) Kusel, sodass die LAG sich aus drei Landkreisen zusammensetzt. Der Bewerbung wurde durch die Verbandsgemeinderäte aller beteiligten Verbandsgemeinden bereits zugestimmt.

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens als LEADER-Region wird derzeit eine Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) erstellt, die dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bis zum 31. März 2022 vorgelegt werden muss. Zu den Bewerbungsunterlagen zählt neben der LILE auch eine Kofinanzierungszusage der kommunalen Gebietskörperschaften in Höhe von 10% des Bewirtschaftungsplafonds, der an EU-Mitteln für die Region von 2025-2027 zur Verfügung gestellt wird.

Die kommunalen Gebietskörperschaften der Region müssen sich im Rahmen der Bewerbung für die Anerkennung der LAG dazu verpflichten, projektunabhängige kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die mindestens 10% der bei Anerkennung zugewiesenen ELER-Mittel entsprechen. Die zugesagte Mindestausstattung beträgt 2 Mio. € EU-Mittel. Ab einer Einwohnerzahl von 90.000 erfährt die Region eine weitere Aufstockung. Die Bewerber-Region Donnersberger und Lautrer Land hat laut dem Statistischen Landesamt 132.043 Einwohner (Stand: 31.12.2020). Die Höhe der zu erwartenden Aufstockung wurde seitens des Ministeriums bisher nur in folgender Weise festgelegt: Aufstockung ab 90.000 Einwohnern pro zusätzliche 10.000 Einwohner um bis zu 100.000 Euro an ELER-Mitteln für die Förderperiode (abhängig vom Gesamtmittelvolumen und Zahl der anerkannten LAG).

Für die zukünftige Region Donnersberger und Lautrer Land ergibt sich damit ein Mittelbedarf von mind. 200.000 € und max. 242.043 €, den die beteiligten Gebietskörperschaften bereitstellen müssen. Die Aufteilung auf die Landkreise und Verbandsgemeinden erfolgt dabei durch einen einwohnerbasierten Verteilschlüssel. Die fälligen kommunalen Mittel werden durch die Verbandsgemeinden sowie die Landkreise abgedeckt. Die angegebenen Mittel werden über fünf Jahre hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.

Der beschriebene Pflichtanteil ist für die Kofinanzierung des Regionalmanagements und für die Öffentlichkeitsarbeit der Region vorgesehen. Das Regionalmanagement muss laut Vorgaben des Ministeriums mind. 1,5 Stellen umfassen.


 

Berechnung bei einer Bereitstellung von 2.000.000 € EU-Mittel für die gesamte Programmlaufzeit 2023-2027 (Mindestumfang)

 

Gebietskörperschaft

Bevölkerung in der LAG (2020)

Anteil Bevölkerung in der LAG (2020)

voraussichtlicher Anteil kommunale Mittel 2023-27

voraussichtlicher Anteil kommunale Mittel pro Jahr

Eisenberg (Pfalz)

13.316

 

 

 

Göllheim

11.976

 

 

 

Kirchheimbolanden

19.688

 

 

 

Winnweiler

13.146

 

 

 

Nordpfälzer Land

17.413

 

 

 

Kreis Donnersberg

75.539

57,21%

114.415,76 €

22.883,15 €

 Enkenbach-Alsenborn

19.752

14,96%

14.578,59 €

2.915,72 €

 Otterbach-Otterberg

18.748

14,20%

14.578,59 €

2.915,72 €

Kreis Kaiserslautern

38.500

29,16%

29.157,17 €

5.831,43 €

Lauterecken-Wolfstein

18.004

13,63%

13.634,95 €

2.726,99 €

Kreis Kusel

18.004

13,63%

13.634,95 €

2.726,99 €

Gesamt

132.043

100,00%

200.000,00 €

40.000,00 €

 


 

Berechnung bei einer Bereitstellung von 2.420.430 € EU-Mittel für die gesamte Programmlaufzeit 2023-2027 (Höchstumfang)

 

Gebietskörperschaft

Bevölkerung in der LAG (2020)

Anteil Bevölkerung in der LAG (2020)

voraussichtlicher Anteil kommunale Mittel 2023-27

voraussichtlicher Anteil kommunale Mittel pro Jahr

Eisenberg (Pfalz)

13.316

 

 

 

Göllheim

11.976

 

 

 

Kirchheimbolanden

19.688

 

 

 

Winnweiler

13.146

 

 

 

Nordpfälzer Land

17.413

 

 

 

Kreis Donnersberg

75.539

57,21%

138.467,67 €

27.693,53 €

 Enkenbach-Alsenborn

19.752

14,96%

16.765,37 €

3.353,07 €

 Otterbach-Otterberg

18.748

14,20%

16.765,37 €

3.353,07 €

Kreis Kaiserslautern

38.500

29,16%

33.530,74 €

6.706,15 €

Lauterecken-Wolfstein

18.004

13,63%

15.680,20 €

3.136,04 €

Kreis Kusel

18.004

13,63%

15.680,20 €

3.136,04 €

Gesamt

132.043

100,00%

242.043,00 €

48.408,60 €