Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt, die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Rahmen der
kommunalen Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Landkreis Kaiserslautern, dem
Donnersbergkreis ab dem 01.01.2022 und im Nachgang mit der Stadtbildpflege
Kaiserslautern ab 01.01.2023 für die Dauer von zwei Jahren, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption für
den Auftraggeber von jeweils einem Jahr (längstens bis 31.12.2025) europaweit
auszuschreiben.
Die Verwaltung
wird darüber hinaus beauftragt, die Firma Kurt Preis e.K., Konken für die Zeit
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 mit der „Entsackung“ der PPK-Mengen zum Preis
von 43,- €/t (netto) zu beauftragen.
Anlage 1
1. Vorbemerkungen
Insgesamt
werden im Landkreis Kusel jährlich rd.
6.000 t PPK-Abfälle eingesammelt. Davon sind
57,5
% (rd. 3. 450 t/a) dem hoheitlichen Bereich, d.h. dem Landkreis, zuzuordnen. Die übrigen
42,5
% des Masseanteils (rd. 2.550 t/a) sind
Verkaufsverpackungen der Dualen Systeme. Ca. 50 % der Verkaufsverpackungen
(1.275 t/a) werden von den Dualen Systemen herausverlangt. Die rest-lichen
Verkaufsverpackungen (ebenfalls ca. 1.275 t/a) werden zusammen mit der
kommunalen PPK-Menge vom Landkreis vermarktet (insgesamt 4.725 t/a). Die Erlöse
aus der gemeinsamen Vermark-tung stehen weitestgehend dem Landkreis zu. Die
Dualen Systeme erhalten lediglich eine Erlösbe-teiligung, die jedoch sehr
gering und abhängig vom Nettoertrag ist. Aus Vereinfachungsgründen wurde diese
daher in der nachfolgenden Vergleichsberechnung nicht weiter berücksichtigt.
Mengen, die der Landkreis im Auftrag der Dualen Systeme verwertet, sind
umsatzsteuerpflichtig. Somit können die Umsatzsteueranteile, die auf die
„Entsackung“ der Verkaufsverpackungen ent-fallen, dem Finanzamt gegenüber als
Vorsteuer geltend gemacht werden. Für diese Mengen sind somit –im Gegensatz zur
Menge des Landkreises- die Nettobeträge maßgeblich. Bei den vom Ver-werter
gezahlten Vergütungen ist immer vom Nettobetrag auszugehen, da die Umsatzsteuer
ent-weder nicht ausbezahlt wird (kommunale Mengen) bzw. an das Finanzamt
abzuführen ist (DSD-Mengen).
Im
Falle einer „Entsackung“ auf dem Betriebshof der Firma Kurt Preis e.K. müssten
die Abfälle in eine Papierfabrik transportiert werden. Wie hoch diese
Transportkosten sind, lässt sich schwer ab-schätzen. Für die
Vergleichsberechnung wurde ein Wert von 14,- € /t (netto) angenommen. Dieser
entspricht in etwa dem aktuell an die Firma Siegrist gezahlten Transportpreis.
Auch hier ist die o.g. Vorsteuerregelung für DSD-Mengen anwendbar.
2. Vergleichsberechnung
a)
Nettoertrag des Landkreises bei für Papierfabriken üblicher Preisbildung
Eine Umfrage der Abfallwirtschaft hat ergeben, dass ca. 80 % der Papierfabriken
die Vergütung für PPK-Abfälle wie folgt berechnet:
Vergütung
(Mittlerer EUWID +
Zuschlagsbetrag) x Menge (t) = Vergütung
(netto)
(58,69 € +
60,00) x
4.725 t = 560.810,- €
(Quelle::Zeitschrift
EUWID bzw. Umfrage der Abfallwirtschaft im April 2021)
Kosten für die Entsackung
LK (3.450 t x
43,00 €) + 19 % MwST =
176.537,- €
DSD (1.275 t x
43,00 €) = 54.825,- €
= 231.362,- €
Transportkosten.
LK (3.450 t x
14,00 €) + 19 % MwST =
57.477,- €
DSD (1.275 t x 14,00 €) = 17.850,- €
= 75.327,- €
Nettoertrag für
den Landkreis bei einer für Papierfabriken üblichen
Vermarktung = 254.121,- €
b)
Nettoertrag des Landkreises laut aktuellem Vertrag mit der Fa. Siegrist
Vergütung:
Basispreis +/- Zuschlag/Abschlag EUWID
x Menge (t) = Vergütung
72,62 € x 4.725 t =
343.130,- €
Transportkosten:
LK (3.450
t x
13,94 €) + 19 % MwST =
57.231,- €
DSD (1.275 t x 13,94 €) = 17.774,- €
= 75.005,- €
Nettoertrag für den
Landkreis bei Verwertung über Fa. Siegrist = 268.125,- €
Beschlussvorlage:
Derzeit werden die
dem Landkreis zustehenden Mengen aus der Sammlung von Papier, Pappe und
Kartonagen (PPK) als auch die Mengen, welche die Dualen Systeme dem Landkreis
zur gemeinsamen Vermarktung überlassen (jährlich insgesamt rd. 5.000 t), von
der Firma Siegrist GmbH, St. Leon-Rot, verwertet. Der Vertrag läuft
grundsätzlich bis zum 31.12.2021. Er verlängert sich automatisch bis zum
31.12.2022, wenn keine der beiden Vertragsparteien bis zum 30.06.2021 der
Verlängerung widerspricht.
Die Firma Siegrist
GmbH hat dem Landkreis bereits signalisiert, dass sie an einer Verlängerung des
Vertrages nicht interessiert ist. Dementsprechend ist die Leistung zum
01.01.2022 neu auszuschreiben. Hier bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder der
Landkreis schreibt die Leistungen –wie bisher- für die ausschließlich im
Landkreis Kusel anfallenden Mengen aus oder er beteiligt sich an einer
gemeinsamen Ausschreibung der Landkreise Kaiserslautern und Kusel, dem
Donnersbergkreis und ggfls. der Stadtbildpflege Kaiserslautern.
a) Ausschreibung Verwertungsleistungen für die allein im Landkreis anfallenden
PPK-Mengen
In diesem Fall
sollte die Laufzeit des Verwertungsvertrages an die Laufzeit des
Sammlungsvertrages mit der Firma Kurt Preis e.K. angepasst werden. Dieser läuft
zunächst noch bis zum 31.12.2022. Danach hat der Landkreis die einseitige
Option, diesen Vertrag bis zum 31.12.2023 bzw. 31.12.2024 zu verlängern.
b) Gemeinsame Ausschreibung der
Verwertungsleistungen mit dem Landkreis
Kaiserslautern, dem
Donnersbergkreis und ggfls. der Stadtbildpflege Kaisers-
lautern
Seit einigen
Jahren findet auf administrativer Ebene zwischen den Landkreisen
Kaiserslau-tern und Kusel, dem Donnersbergkreis sowie der Stadtbildpflege
Kaiserslautern ein regelmäßiger Austausch zu einzelnen aktuellen Fachthemen
statt. Im Rahmen dieser kommunalen Zusammenarbeit wurde auch die Möglichkeit
der gemeinsamen Verwertung der PPK-Fraktion für sinnvoll erachtet.
Voraussetzung für
eine Beteiligung des Landkreises Kusel wäre aber, dass der Landkreis seine
PPK-Mengen ebenfalls „entsackt“ bereitstellen kann. Da die „Entsackung“ derzeit
von der Firma Siegrist GmbH vorgenommen wird, müsste diese Leistung
grundsätzlich neu vergeben werden. Um aber einen weiteren Umschlag des
Materials bzw. zusätzliche Transportkosten zu vermeiden, wäre es sinnvoll, wenn
die „Entsackung“ künftig von der Firma Kurt Preis e.K. durchgeführt würde. Die
Firma Kurt Preis e.K. hat zwischenzeitlich die „Entsackung“ für 43,- €/t
(netto) angeboten.
Vergaberechtlich
wäre die Vergabe der Entsackungsleistung an die Firma Kurt Preis e.K. zulässig,
da sie bereits mit den Sammlungsleistungen beauftragt ist und der Auftragswert
der zusätzlichen Leistung unterhalb des sich aus § 132 Abs. 3 GWB ergebenden
Schwellenwertes liegen würde.
Um die
wirtschaftlichen Auswirkungen des Angebotes der Firma Kurt Preis e.K.
abschätzen zu können, hat die Verwaltung auf Basis der im Februar 2021 gültigen
Altpapierpreise eine Umfrage bei benachbarten Kommunen durchgeführt. Wie aus
der beigefügten Berechnung (Anlage 1) ersichtlich, wären die in diesem Zeitraum
erzielbaren Verwertungserlöse nach Abzug der zusätzlich anfallenden
Entsackungskosten vermutlich etwas geringer gewesen, als die aktuell von der
Siegrist GmbH gezahlten Vergütungen.
Bei einer gemeinsamen
Ausschreibung könnten folgende Mengen vermarktet werden:
Landkreis Donnersbergkreis: 6.300 t/Jahr
Landkreis Kaiserslautern: 8.500 t/Jahr
Landkreis Kusel 5.000
t/Jahr
Stadtbildpflege
Kaiserslautern: 7.500
t/Jahr (erst ab dem 01.01.2023)
Bedingt durch die größeren kommunalen Anlieferungsmengen (19.800 t/a in 2022,
bzw. 27.300 t/a ab 2023) und der sich
daraus ergebenden Sicherheit für die Anbieter
(Lieferkontinuität) lassen sich auf dem Markt vermutlich bessere
Verwertungspreise erzielen. Potentielle Bieter können höhere Preise anbieten,
wenn ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Die Ausschreibung der
Vermarktungsleistung würde in Auftraggeberlosen erfolgen, d.h. dass eine
Einzelvergabe möglich und vorgesehen ist und jeder Öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger (örE) auf „sein“ LOS den Zuschlag erhält. Hier würde
allerdings ein einheitlicher Vermarktungspreis für alle beteiligten örE gelten.
Die Vermarktung soll im Anschluss durch den Auftragnehmer erfolgen, Kosten an
den Auftraggeber (örE) dürfen dabei nicht entstehen.
Im Rahmen der
kommunalen Zusammenarbeit wäre eine Laufzeit von 2 Jahren mit dem Landkreis Kaiserslautern und dem
Donnersbergkreis sowie 1 Jahr mit der Stadtbildpflege Kaiserslautern
anzustreben, mit der auftraggeberseitigen Möglichkeit der zweimaligen
Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Das für die örE einseitige
Optionsrecht müsste durch die drei bzw. vier mitwirkenden örE – den Landkreisen
Kusel und Kaiserslautern, dem Donnersbergkreis bzw. der Stadtbildpflege
Kaiserslautern - gemeinsam gezogen werden, damit eine Verlängerung greifen
könnte.
Die Ausschreibung
würde vom Büro PAW aus Bad Sooden-Allendorf begleitet. Das Büro hat schon
mehrmals mit der Kreisverwaltung Kaiserlautern zusammengearbeitet und kann bereits
Erfahrungen in der gemeinsamen Ausschreibung verschiedener örE im Bereich der
PPK-Vermarktung aufweisen.
Über die einzelnen
technischen Details und vergaberechtlichen Modalitäten besteht zwischen den
beteiligten örE noch Abstimmungsbedarf. Ungeachtet dessen haben sich der der
Landkreis Kaiserslautern bzw. der Donnersbergkreis bereits für eine gemeinsame
Vermarktung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ausgesprochen. Sollte
die Stadtbildpflege Kaiserlautern die Zusammenarbeit noch ablehnen, würde der
Landkreis die Ausschreibung gemeinsam mit dem Landkreis Kaiserslautern bzw. dem
Donnersbergkreis durchführen.