Beschlussvorschlag:
Entsprechend
der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag dem Abschluss der
vorliegenden Zweckvereinbarung zur Schul-IT Betreuung zwischen den Landkreisen
Kusel, Kaiserslautern und Donnersbergkreis zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Im Zuge der
fortschreitenden Digitalisierung an den Schulen streicht das Land seit dem
Schuljahr 2020/21 sukzessive die für die IT-Betreuung an den Schulen gewährten
Anrechnungsstunden der Lehrkräfte. Ziel ist es, dass die Erledigung von
Wartungsaufgaben, wie z.B. die Installation von Software und die Behebung von
Störungen in aller Regel nicht mehr von Lehrkräften, sondern von technischem
Fachpersonal durchgeführt wird. Ab dem Schuljahr 2021/2022 muss die
unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung durch die Schulträger alleine
sichergestellt werden. Als Zuschuss für diese zusätzlichen Supportaufgaben
zahlt das Land den Schulträgern künftig einen Betrag von 11 Euro pro Schüler*in
und Schuljahr. Bei derzeit 3.690 Schüler*innen entspricht dies einem Zuschuss
in Höhe von 40.590 € jährlich
Die drei
Landkreise Donnersbergkreis, Kaiserslautern und Kusel wollen im Rahmen einer
interkommunalen Zusammenarbeit durch Einführung einheitlicher Schulnetzsysteme
gleiche Standards für einen gemeinsamen Schul-IT-Support erreichen und im
Bereich Schul-IT zusammen arbeiten um dadurch Ressourcen zu bündeln und
Kostensynergien zu nutzen. Hierzu haben die Verwaltungen eine Zweckvereinbarung
ausgearbeitet.
Die Interkommunale
Zusammenarbeit (IKZ) stärkt die Leistungsfähigkeit der Kommunen, verbessert
ihre Wettbewerbsfähigkeit und führt zu Kosteneinsparungen. Bei einer IKZ
arbeiten Städte und Kreise gemeinsam an Zukunftsthemen, ohne dabei die
kommunale Selbstverwaltung aufgeben zu müssen.
Nach
vorläufiger Prüfung durch die ADD bestehen aus kommunalaufsichtsbehördlicher
Sicht keine Bedenken gegen den Abschluss der geplanten Zweckvereinbarung.
Vor dem
Hintergrund der erwarteten „Zusatz-Verwaltungsvereinbarung ‚Administration‘ zum
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (sog. DigitalPakt III) wurde in § 1
Abs. 4 der Zweckvereinbarung eine Absichtserklärung zum Ausbau der
Personalbedarfe im Schul-IT Bereich aufgenommen. Die
Zusatz-Verwaltungsvereinbarung bedarf zu ihrer Umsetzung einer noch zu
erlassenden Förderrichtlinie für Rheinland-Pfalz. Diese liegt noch nicht vor.
Es ist daher derzeit noch nicht absehbar, welche finanzielle Mittel der
Landkreis aus dieser Zusatzvereinbarung erhält und für zusätzliches Personal im
Schul-IT-Bereich verwenden kann.