Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO

Betreff
Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO, hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden
Vorlage
0116/2012
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Gemäß Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom

21.12.2007 sind Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet der Kreisausschuss.

 

Folgende Spenden wurden dem Landkreis Kusel für kulturelle Veranstaltungen angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

 

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfänger

 

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

Geldbetrag für das Projekt

„Gitarrenland 2012“

 

 

 

2.000,00 €

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur

 

 

Fa. Minitec GmbH,

Schönenberg-Kübelb.

 

 

 

Geldbetrag für das Konzert des Landes-

jugendorchesters in Waldmohr

 

 

 

 

1.500,00 €

 

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur

 

 

 

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

 

Geldbetrag für „Kunst im Grünen 2012“

an der Wasserburg Reipoltskirchen

(für Druck von Flyern und Plakaten)

 

 

 

1.000,00 €

 

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur

 

 

 

 

Volksbank Lauterecken

(Stiftung)

 

 

 

Geldbetrag für „Kunst im Grünen 2012“

an der Wasserburg Reipoltskirchen

 

 

 

500,00 €

          

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur