Jahresabschluss 2010

Betreff
Jahresabschluss 2010, a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Entlastung des Kreisvorstands
Vorlage
0115/2012
Art
Vorlage KT
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend den Empfehlungen des Rechnungsprüfungs- und des Kreisausschusses

 

a) stellt der Kreistag den geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,

    gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, fest, nimmt die geprüften Anlagen 

    zum Jahresabschluss zur Kenntnis und

 

b) erteilt dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1  

    Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2010 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrats geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Jahresabschluss 2010 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 25.05.2012

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4   

  GemO.

 

Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 2 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 3, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss spricht gegenüber dem  Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2010, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.

 

Da der 1. Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, nicht im Prüfungszeitraum den Landrat vertreten hat, führt er während dieses Tagesordnungspunktes den Vorsitz.