Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis (kein Beschluss
erforderlich).
Beschlussvorlage:
Gemäß
§ 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsvorordnung für Rheinland-Pfalz ist
spätestens zum 30.09. eines Jahres ein Bericht über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen vorzulegen.
Der
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ für das
Wirtschaftsjahr 2020 wurde
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 31.062.898,71
€
in den Aufwendungen auf 31.062.898,71
€
festgesetzt.
Das
bisherige Ergebnis beläuft sich zum 30.09.2020
in den Erträgen auf 23.561.524,06
€ 75,85 %
in den Aufwendungen auf 23.511.499,15
€ 75,68 %