hier: Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in das Haushaltsjahr 2020
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses
stimmt der Kreistag der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr
2019 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2020 zu.
Beschlussvorlage:
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2019 konnten
einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2019 Ermächtigungen vorgesehen
waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2019 grundsätzlich verfallen würden, diese
Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die Durchführung bzw.
Abrechnung erst im Jahr 2020 oder noch später stattfinden wird, empfiehlt die
Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen (siehe
Anlage).
Hierbei handelt es sich um folgende
Übertragungen:
- Finanzhaushalt:
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus 2019: 3.140.164,65 €
Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus Vorjahren: 2.530.136,05 €
Kreditermächtigung
(Investitionskredit 2019): 2.420.000,00
€
- Aufwendungen im
Ergebnishaushalt
Aufwandermächtigungen aus 2019: 968.550,68 €
Aufwandsermächtigungen aus Vorjahren: 288.670,18 €
Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche
Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende
Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die
Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die
Zustimmung des Kreistages benötigt.
Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden
keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.