Sammlung und Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)

Betreff
Sammlung und Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
hier: Auftragsvergaben
Vorlage
1055/2020
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, Los 2 Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK) zur Brutto-Angebotssumme von 29.811,60 € pro Jahr an die wirtschaftlichste Anbieterin, die Siegrist GmbH, 68789 St. Leon-Rot zu vergeben.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Der Landkreis Kusel hat im Rahmen seiner abfallwirtschaftlichen Verpflichtungen die Aufträge zur Sammlung und Verwertung von Altpapier (PPK) aus den Kommunen des Landkreises ab dem Jahr 2021 neu zu vergeben. Die bisherigen Verträge laufen zu diesem Zeitpunkt aus.

Bestandteile der Ausschreibung sind sowohl die Sammlung, Beförderung und Umladung des in Wertstoffsäcken gesammelten Altpapiers (PPK) als auch die Übernahme und der Transport des Altpapiers (PPK) an eine zu benennende Verwertungsanlage und die Verwertung des Altpapiers (PPK).

 

Das Auftragsvolumen wurde vorab mit ca. 2.325.350,00 € abgeschätzt und überschreitet damit den Schwellenwert von 214.000 € gemäß den Regelungen des § 3 Abs. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Die Ausschreibung musste somit im europaweiten offen Verfahren erfolgen.

 

Unter Berücksichtigung von § 97 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfolgte eine Aufteilung in zwei Lose:

 

• Los 1: Sammlung, Beförderung und Umladung von Altpapier (PPK)


Die Leistungen des Loses 1 beinhalten die flächendeckende Sammlung und die Beförderung des im Landkreis Kusel anfallenden Altpapiers (PPK) inkl. Systembetreibermengen sowie die Umladung der Mengen auf einer eigenen Umladestation bzw. der Umladestation des Landkreises auf der Deponie Schneeweiderhof.

 

 

• Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK)

 

Die Leistungen des Loses 2 beinhalten grundsätzlich die Übernahme, den Transport und die Verwertung der gesamten in Los 1 gesammelten Altpapiermenge. Für Verkaufsverpackungen gilt dies jedoch nur, soweit die Systembetreiber nicht die Herausgabe der auf sie entfallenden PPK-Anteile verlangen.

 

Die Angebote konnten sowohl für die beiden Einzellose als auch als Kombination für beide Lose abgegeben werden.

Zuschlagskriterium ist der wertungsrelevante Angebotspreis unter Berücksichtigung der angebotenen Preisnachlässe.

Der Auftrag soll auf die für den Auftraggeber wirtschaftlichste Zusammenstellung von Einzellosen und Loskombinationen (mit oder ohne Nachlass) erteilt werden.

 

Die Vertragslaufzeiten wurden wie folgt festgelegt:




Los 1:

Die Leistung ist zu erbringen ab dem 01.01.2021. Die Laufzeit des Vertrags endet zum

31.12.2022 (2 Jahre). Der Auftraggeber ist berechtigt, zwei Mal die Laufzeit des Vertrages, um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

Los 2:

Die Leistung ist zu erbringen ab dem 01.01.2021. Die Laufzeit des Vertrags endet zum

31.12.2021 (1 Jahr). Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022, wenn weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer dieser automatischen Verlängerung bis spätestens zum 30.06.2021 widersprechen.

 

Hintergrund für die vergleichsweisen kurzen Laufzeiten der Verträge ist zum einen die anstehende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes, in dessen Zusammenhang u.a. die Einführung der Papiertonne geprüft werden soll, sowie der aktuell sehr unbeständige Markt für Altpapier.

 

Am 24.06.2020 wurde die Ausschreibung europaweit bekannt gemacht. Zum Öffnungstermin am 27.07.2020 lagen insgesamt 4 Angebote von 3 Bietern vor. Es wurden keine Nebenangebote zugelassen. Zur fachlichen Unterstützung wurde die Firma TIM ENTSORGUNG, L15, 12-13 68161 Mannheim beauftragt das Vergabeverfahren in Teilen durchzuführen und zu begleiten. Bei der formalen Prüfung der Angebote musste kein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Bindefrist der Angebote endet am 30.10.2020.

 

Los 1: Sammlung, Beförderung und Umladung von Altpapier (PPK)

 

Bei der rechnerischen Wertung der 2 vorliegenden Angebote zu Los 1 ergab sich unter Beachtung der festlegten Wertungskriterien folgende Bieterreihenfolge.

 

Bieterreihenfolge

Brutto-Angebotssumme

1.

Firma Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung

609.756,00 € pro Jahr

2

Nächstbietender

942.604,95 € pro Jahr

 

Die Angebotspreise liegen ausgehend von der Schätzung des Auftragsvolumens des Auftraggebers in der erwarteten Größenordnung.

 

Bei der Prüfung und Wertung der Angebote stellte sich die Firma Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung aus 66871 Konken als günstigste Bieterin heraus.

Die Firma Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung besitzt die fachlichen Voraussetzungen, um den Auftrag termingerecht und zuverlässig auszuführen.

 

Die Verwaltung sowie das beauftragte Fachbüro empfehlen die Vergabe der Leistung zur geprüften Brutto-Angebotssumme in Höhe von 609.756,00 € pro Jahr an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung.

 

Für die Regelvertragslaufzeit von 2 Jahren ergibt sich hiernach eine Gesamtauftragssumme von 1.219.512 € vorbehaltlich möglicher Änderungen aufgrund vertraglicher Preisanpassungsklauseln.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, Los 1, Sammlung, Beförderung und Umladung von Altpapier (PPK) zur Brutto-Angebotssumme in Höhe von 609.756,00 € pro Jahr an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung aus 66871 Konken zu vergeben.


 

Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK)

 

Bei der rechnerischen Wertung der 2 vorliegenden Angebote zu Los 2 ergab sich unter Beachtung der festlegten Wertungskriterien folgende Bieterreihenfolge.

 

Bieterreihenfolge

Brutto-Angebotssumme

1.

Firma  Siegrist GmbH

29.811,60 €  pro Jahr

2

Nächstbietender

107.100,00 €  pro Jahr

 

Im Verhältnis zueinander weichen die Angebotspreise des Loses 2 um 259 Prozent voneinander ab. Bei einer Abweichung des Angebotspreises von mehr als 20 % zwischen dem Erst- und Zweitplatzierten, stellt sich die Frage, ob ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Gemäß § 60 Abs. 1 VgV werden öffentliche Auftraggeber angehalten, vom Bieter Aufklärung zu verlangen, falls ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass allein der Abstand der Angebotspreise zueinander nichts darüber aussagt, ob ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jeder im Wettbewerb stehende und ernsthaft am Auftrag interessierte Bieter ein marktorientiertes Angebot abgibt (z. B. OLG Koblenz, B. v. 23.12.2003).

 

Der enorme Preisunterschied ergab sich daraus, dass der Bieter auf Rang 1 einen Verwertungserlös für PPK angegeben hatte, wohingegen der Bieter auf Rang 2 einen 0-Preis angegeben hatte. Vergleicht man lediglich die Logistikkosten, lag der Preisabstand bei lediglich bei 7,6 %. Der sich insgesamt ergebende Preisabstand ist somit enorm, lässt sich aber durch die Verwertungspreise erklären.

 

Da die Verwertung von Altpapier stark durch Marktpreise beeinflusst wird und ein Geschäft darstellt, bei dem u. a. Papierfabriken große Mengen zur Verwertung nachfragen, sind ausgehend von den Kenntnissen des Beratungsunternehmens aus zahlreichen anderen aktuellen Vergabeverfahren die Angebotspreise der Bieter für Los 2 aufgrund der aktuellen Marktlage als angemessen zu bewerten.

 

Bei der Prüfung und Wertung der Angebote stellte sich die Firma Siegrist GmbH, 68789 St. Leon-Rot als günstigste Bieterin heraus. Die Firma Siegrist GmbH besitzt die fachlichen Voraussetzungen, um den Auftrag termingerecht und zuverlässig auszuführen.

 

Die Verwaltung sowie das beauftragte Fachbüro empfehlen die Vergabe der Leistung zur geprüften Brutto-Angebotssumme in Höhe von 29.811,60 € an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Siegrist GmbH.