Abfallwirtschaft

Betreff
Abfallwirtschaft
hier: Festlegung von weiteren Anlaufstellen für die Entsorgung illegaler Abfälle
Vorlage
1030/2020
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Errichtung weiterer Anlaufstellen für die Anlieferung von rechtswidrig abgelagerten Abfällen an den aufgeführten Standorten zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Nach § 9 Abs. 1 der Abfallsatzung des Landkreises sind u.a. die Orts- und Verbandsgemeinden
dazu verpflichtet, die auf ihren Grundstücken illegal abgelagerten Abfälle zur Kreismülldeponie Schneeweiderhof zu bringen.

Da der Transport zur Deponie insbesondere für kleinere Gemeinden mit relativ weiten Anfahrtswegen zur Deponie ein Problem darstellt, hat der Landkreis nach der Satzung darüber hinaus weitere Anlaufstellen festzulegen. Die Entscheidung über die Einrichtung der zusätzlichen Anlaufstellen trifft der Kreisausschuss.

Im Jahr 2019 wurden von den Gemeinden folgende illegal abgelagerten Abfälle auf der Deponie Schneeweiderhof angeliefert:

·        9,98 t Restabfall (39 Anlieferungen)

·        376 Altreifen (46 Anlieferungen)

·        3,56 t Sonstige Abfälle (Holz A4, Bauschutt, Asbest, Dämmmaterial) (8 Anlieferungen)

Darüber hinaus hatte sich die Firma Preis in Konken Anfang des Jahres 2019 bereit erklärt, derartige Abfälle von den Gemeinden anzunehmen. Dort wurden bei 20 Anlieferungen insgesamt 6,14 t Restabfall entsorgt. 

Neben der Betriebsstätte der Firma Preis in Konken hat die Verwaltung nach weiteren Anlaufstellen gesucht. In Abstimmung mit den einzelnen Verbandsgemeindeverwaltungen könnten nun zusätzlich folgende Sammelstellen eingerichtet werden:

1.    Bauhof Waldmohr, Industriestraße 17, Waldmohr

2.    Bauhof Glan-Münchweiler, Bergstraße, Glan-Münchweiler

3.    Bauhof Schönenberg-Kübelberg, Elisabethenstraße 32, Schönenberg-Kübelberg

4.    Bauhof Kusel, Etschberger Weg 1, Kusel

5.    Bauhof Altenglan, Hauptstraße 6, Altenglan-Patersbach

6.    Kläranlage Lauterecken, Bahnhofstraße 50, Lauterecken

Die Bauhöfe sowie die Kläranlage in Lauterecken würden jeweils einen 1.100 l Umleerbehälter für Restabfall erhalten, die im Zusammenhang mit der regulären Restabfallabfuhr geleert werden könnten. Sperrige Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten, würden im Rahmen der Sperrmüllsammlung auf Abruf abgeholt. Darüber hinaus könnten dort angelieferte Altreifen zwischengelagert und anschließend von Mitarbeitern des Landkreises zur Deponie Schneeweiderhof transportiert werden.   

 

Die bislang relativ geringen Mengen an gefährlichen Abfällen, wie z.B. Asbest, Dämmmaterial oder kontaminiertes Holz, wäre dagegen weiterhin auf die Kreismülldeponie Schneeweiderhof bzw. zur Annahmestelle der Firma Preis in Konken zu liefern.

 

Vergleichbares würde für elektronische Geräte, Batterien und Leuchtstoffröhren gelten. Diese wären an den Elektroschrottsammelstellen (Ranker in Schönenberg-Kübelberg, Preis in Konken, Zahn in Lauterecken und Kreismülldeponie Schneeweiderhof in Eßweiler) abzugeben.

 

Da in der Vergangenheit auf der Deponie zumeist Restabfall bzw. Altreifen angeliefert wurden, würde die Einrichtung der o.g. Anlaufstellen für die Gemeinden eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation darstellen. Darüber hinaus könnten durch die vorgeschlagene Regelung die Kosten für den Landkreis relativ gering gehalten werden, da die zusätzlich notwendigen Abfalltransporte überwiegend im Rahmen der regulären Abfallsammlung erfolgen könnten.