Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spende zu.
Beschlussvorlage:
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungsgeber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungsempfänger |
Hildegard
Hegemann, Landshut |
Spende für das
Tierheim Jettenbach |
9.123,36 € |
Kreisverwaltung
Kusel, Tierheim
Jettenbach |