Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag dem vorgelegten Entwurf zur Neufassung der Hauptsatzung
zuzustimmen.
Beschlussvorlage:
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des
Kreistages. Änderungen der Hauptsatzung bedürfen der Mehrheit der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder des Kreistages.
Da in mehreren §§
der Satzung Änderungen geplant sind (gelbe Markierungen), soll die Satzung neu
gefasst werden. Auch die Neufassung bedarf der o.g. Mehrheit. Ein Entwurf der
neuen Hauptsatzung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Die im Entwurf enthaltenen Amts- und Funktionsbezeichnungen sowie die
sonstigen personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.