Sitzung: 08.07.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0491/2015/2
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die Änderung der Satzung des Landkreises Kusel
über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege, wie von der Verwaltung
vorgelegt.
Die Kindertagespflege ist neben den
institutionellen Angeboten der Kindertagesstätten eine Form der Kindertagesbetreuung, in der ein Kind
stundenweise oder ganztags durch eine Tagespflegeperson (früher Tagesmutter)
betreut und gefördert wird. Die Kindertagespflege ist eine Leistung der
öffentlichen Jugendhilfe (§§ 2 und 23 SGB VIII) und umfasst die Vermittlung des
Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung,
Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden
Geldleistung an die Tagespflegeperson.
Die nähere Umsetzung
der Kindertagespflege einschließlich der nach § 90 SGB VIII von den Eltern zu
erhebenden Kostenbeiträge ist in der Satzung des Landkreises Kusel über die
Förderung von Kindern in Kindertagespflege geregelt.
Aufgrund der Änderung
der bundesgesetzlichen Regelungen besteht gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII nunmehr ein
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertagesbetreuung ab dem
vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, auch, wenn
die Eltern nicht berufstätig, in Ausbildung oder arbeitsuchend sind. Für unter
dreijährige Kinder sind die Förderung in Kindertagespflege und die Förderung in
Kindertageseinrichtungen somit ein gleichrangiges Angebot der Tagesbetreuung,
wobei in Rheinland-Pfalz ein Kind, das das zweite Lebensjahr vollendet hat,
nach Landesrecht bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen kostenfreien Platz in
einer Tageseinrichtung hat. Die Satzung des Landkreises Kusel über die
Förderung von Kindern in Kindertagespflege soll daher in § 2 hinsichtlich der
geänderte Fördervoraussetzungen entsprechend angepasst werden.
Außerdem wird § 1 der
Satzung dahingehend ergänzt, dass Kindertagespflege aufgrund der Änderung des rheinland-pfälzischen
Kindertagesstättengesetzes nicht nur im Haushalt der Tagespflegeperson oder der
Erziehungsberechtigten, sondern nunmehr auch in anderen geeigneten Räumen außer
in Kindertagesstätten geleistet werden kann. Die Ergänzung in
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a
um den Klammerzusatz „außer Mittagessen“ dient der Klarstellung, dass Mittagessen
nicht zu den Verpflegungskosten zählt.
Die laufenden
Geldleistungen für die Tagespflegepersonen umfassen neben dem Tagespflegegeld
die Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung
sowie die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer
angemessenen Alterssicherung und Kranken- und Pflegeversicherung. Das Tagespflegegeld
ist nach den monatlichen Betreuungsstunden in Pauschalen gestaffelt. Um die
Vergütung leistungsgerecht zu gestalten, sollen die Pauschalen, unter
Berücksichtigung der Urteile der Verwaltungsgerichte zur Höhe der Vergütung der
Tagespflegepersonen, bezogen auf einen Betreuungsumfang von 40 Stunden/Woche,
von 550,- Euro auf 700,- Euro angehoben werden. Gleichzeitig sind die
Kostenbeteiligungen, zu denen die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in
Kindertagespflege herangezogen werden, künftig mit den zum 01.09.2015 neu
festgesetzten Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten, ausgehend
von den Teilzeitbeiträgen, identisch. Dadurch soll auch hinsichtlich der
Kostenbeteiligung der Eltern die Gleichrangigkeit zwischen der Förderung in Kindertagespflege und der Förderung
in Kindertageseinrichtungen hergestellt werden.
Der Entwurf der Änderungssatzung
zur Satzung des Landkreises Kusel über die Förderung von Kindern in
Kindertagespflege (Anlage 1) liegt der Beschlussvorlage bei.
Der Vorsitzende erläuterte die geplanten
Änderungen der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege, die
den Mitgliedern des Kreistages auch in Form einer Synopse vorlagen, und ging in
diesem Zusammenhang auch auf die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten ein,
die kürzlich durch den Jugendhilfeausschuss in gleichem Maße angepasst worden
seien. Damit stelle man, wie von der Rechtsprechung gefordert, ein
gleichrangiges Angebot zwischen der Betreuung von Kindern in Tagespflege und
den Kindertagesstätten her.
Anschließend erklärte der Fraktionsvorsitzende
der SPD Fraktion, Herr Matthias Bachmann, dass das Betreuungsangebot im
Landkreis Kusel landesweit führend sei und dadurch die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf gefördert werde. Die SPD-Fraktion werde der Satzungsänderung
zustimmen werde, da darüber hinaus neben der elterlichen Entlastung auch
gleichzeitig das Einkommen der Tagesmütter verbessert werde.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
28 |
0 |
0 |