TOP Ö 3: Anpassung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten für Kin-der unter 2 Jahren

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung der Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren ab 01.09.2015, wie von der Verwaltung des Jugendamtes vorgeschlagen, zu.

 


Nach § 13 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz erheben die Träger der im Bedarfsplan ausgewiesenen Kindertagesstätten Elternbeiträge zur anteiligen Deckung (17,5 %) der Personalkosten. Gemäß § 13 Abs. 3 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Für Kinder unter 2 Jahren setzt das Jugendamt die Elternbeiträge fest. Die Beiträge sind unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl zu staffeln (§ 13 Abs. 4 Kindertagesstättengesetz).

 

Seit der letzten Festsetzung der einkommensabhängigen Beiträge für die Krippenplätze zum 01.01.2005 sind die Personalkosten aufgrund tariflicher Erhöhungen sowie durch stärkere Personalausstattung der Krippenplätze gestiegen, die eine Anpassung der Beiträge erforderlich machen.

 

Die kalkulierten jährlichen Kosten für eine Personalstelle im Krippenbereich (Krippengruppe, altersgemischte Gruppe) betragen 57.675 €. Unter Berücksichtigung des Personalschlüssels einer Krippengruppe und einer altersgemischten Gruppe sowie einer monatlichen Auslastung der eingerichteten Krippenplätze von 80 % ergibt sich ein Teilzeitbeitrag von monatlich

155,- € und ein Ganztagsbeitrag von monatlich 210,- €.

 

Diese Beträge sind entsprechend dem durchschnittlichen monatlich verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte im Landkreis Kusel der Einkommensstufe 5  der nachstehenden Tabelle zuzuordnen. Ausgehend hiervon werden, wie bisher, bei der Staffelung der Elternbeiträge wirtschaftlich leistungsfähigere Familien zu höheren Elternbeiträgen herangezogen als Familien, die in eine niedrigeren Einkommensgruppe einzustufen sind. Die bisherige Beitragsstaffelung für Familien mit einem Kind (100 %),  mit zwei Kindern  (75 %), mit drei Kindern (50 %) wird ebenfalls beibehalten. Für Familien mit 4 Kindern ist der Kindergartenbesuch auch weiterhin beitragsfrei.

 

Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch den Kindergartenträger anhand  nachstehender Einkommenstabelle.

 

 

Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren

Teilzeit:

Stufe

Einkommens-grenze (bis..)

Familien mit

1 Kind

2 Kindern

3 Kindern

1

        1.000,00 €

0,00

0,00

0,00

2

        1.200,00 €

80,00

60,00

40,00

3

        1.400,00 €

105,00

79,00

53,00

4

        1.600,00 €

130,00

98,00

65,00

5

        1.800,00 €

155,00

116,00

78,00

6

        2.000,00 €

177,00

133,00

89,00

7

        2.200,00 €

199,00

149,00

100,00

8

        2.400,00 €

221,00

166,00

111,00

9

        2.600,00 €

243,00

182,00

122,00

10

        2.800,00 €

265,00

199,00

133,00

11

        3.000,00 €

287,00

215,00

144,00

12

        3.200,00 €

309,00

232,00

155,00

13

        3.400,00 €

331,00

248,00

166,00

14

        3.600,00 €

353,00

265,00

177,00

15

        3.800,00 €

375,00

281,00

188,00

16

        4.000,00 €

397,00

298,00

199,00

17

über 4.000,00 €

419,00

314,00

210,00

Ganztags:

Stufe

Einkommens-grenze (bis..)

Familien mit

1 Kind

2 Kindern

3 Kindern

1

        1.000,00 €

0,00

0,00

0,00

2

        1.200,00 €

135,00

101,00

68,00

3

        1.400,00 €

160,00

120,00

80,00

4

        1.600,00 €

185,00

139,00

93,00

5

        1.800,00 €

210,00

158,00

105,00

6

        2.000,00 €

232,00

174,00

116,00

7

        2.200,00 €

254,00

191,00

127,00

8

        2.400,00 €

276,00

207,00

138,00

9

        2.600,00 €

298,00

224,00

149,00

10

        2.800,00 €

320,00

240,00

160,00

11

        3.000,00 €

342,00

257,00

171,00

12

        3.200,00 €

364,00

273,00

182,00

13

        3.400,00 €

386,00

290,00

193,00

14

        3.600,00 €

408,00

306,00

204,00

15

        3.800,00 €

430,00

323,00

215,00

16

        4.000,00 €

452,00

339,00

226,00

17

über 4.000,00 €

474,00

356,00

237,00

 

 

Familien, die aufgrund Ihrer finanziellen Belastungen nicht in der Lage sind den vom Kindergartenträger festgesetzten Elternbeitrag zu zahlen, können beim Jugendamt die Übernahme des Elternbeitrages für Kindertagesstätten gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII beantragen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die einkommensabhängigen  Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren entsprechend der vorstehenden Tabelle ab 01.09.2015 festzusetzen.

 

Herr Marc Wolf erklärte, dass die letzte Anpassung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten am 01.01.2005 vorgenommen wurde. Neben tariflichen Erhöhungen habe sich seitdem die Personalsituation ebenfalls geändert. Nachfolgend ging er eingehend auf die Kalkulationsgrundlagen und die Beitragsstaffelung ein. Neu sei unter anderem, dass für Eltern mit einem Einkommen unter 1.000 Euro keine Elternbeiträge erhoben werden und die Staffelung nach oben bis zu einem Einkommen von 4.000 Euro, statt bisher 3.000 Euro, fortgeführt werde. Anschließend teilte er mit, dass zum 01.09.2015 bisher 50 Kinder unter 2 Jahren angemeldet seien. Acht Eltern seien von den Beiträgen befreit.

 

Bevor über die Anpassung der Elternbeiträge abgestimmt wurde, beantwortet Herr Wolf die Fragen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0