Sitzung: 26.10.2011 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0005/2011
Beschluss:
Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen.
Nachdem
Herr Dirk Just mit Schreiben vom 01.07.2011 sein Kreistagsmandat niedergelegt
hat, scheidet er zugleich auch aus den Ausschüssen aus, in die er als Kreistagsmitglied
gewählt wurde (VV Nr. 5 zu § 39 LKO). Weiterhin hat Herr Just seinen Rücktritt
auch für andere Gremien erklärt, deren Mitglieder vom Kreistag zu wählen sind. Nunmehr sind Ersatzpersonen für die entsprechenden
Gremien zu wählen.
a) Mitglied des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses
Nach § 4 Abs. 2 der
Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung
des Landkreises aus 10 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder und die
Stellvertreter werden aus der Mitte des Kreistages gewählt.
b) Mitglied des Aufsichtsrats der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH -
meditheraneum -
Die Dauer der Mitgliedschaft der Vertreter bestimmt sich nach der
Wahlzeit der kommunalen Vertretungen.
Die Ersatzperson wird auf Vorschlag der Fraktion, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen war, durch Mehrheitswahl gewählt. Da Dirk Just auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurde, steht dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht für die Nachfolgewahlen zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Dr. Wolfgang Frey als Mitglied des Aufsichtsrates der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH – meditheraneum - vor.
c) Stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses
Nach § 38 LKO bildet
der Kreistag aus seiner Mitte einen Kreisausschuss. In § 4 Abs. 1 der
Hauptsatzung des Landkreises wird bestimmt, dass der Kreisausschuss 10
Mitglieder hat. Eine gleiche Anzahl stellvertretender Mitglieder ist zu wählen.
Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Danach werden Ersatzleute auf Vorschlag der Fraktion, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen war, durch Mehrheitswahl gewählt. Da Dirk Just auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurde, steht dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht für die Nachfolgewahlen zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Dr. Wolfgang Frey als stellvertretendes Mitglied des Kreisausschusses vor.
d) Stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses
Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen
Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Danach werden Ersatzleute auf Vorschlag der Fraktion, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen war, durch Mehrheitswahl gewählt. Da Herr Dirk Just auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurde, steht dieser Fraktion auch das Vorschlagsrecht für die Nachfolgewahlen zu. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Dr. Wolfgang Frey als stellvertretendes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses vor.
e) Stellvertretendes Mitglied des Schulträgerausschusses
Die
Schulträger haben nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung
zur Beratung bei den ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben einen Ausschuss
(Schulträgerausschuss) zu bilden (§ 90 SchulG). Dem Schulträgerausschuss des
Landkreises Kusel gehören insgesamt 12 Lehrer- und Elternvertreter bzw. Vertreter
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie 12 Mitglieder des Kreistages an. Für
jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Die
Ersatzperson wird auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Kreistag
nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der
Geschäftsordnung). Auch für diese Wahl hat die Fraktion Herrn Dr. Wolfgang Frey
vorgeschlagen.
f) Stellvertretendes Mitglied des Wirtschaftsbeirats
Dem Wirtschaftsbeirat gehören neben dem Landrat, der zugleich Vorsitzender des Beirates ist, den Vertretern weiterer Institutionen und weiteren durch den Kreistag zu berufenden Einzelpersönlichkeiten, fünf Mitglieder des Kreistages an, die nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren zu wählen sind.
Die
Ersatzperson wird auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Kreistag
nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der
Geschäftsordnung). Die Fraktion hat Herrn Dr. Wolfgang Frey als
stellvertretendes Mitglied des Wirtschaftsbeirats vorgeschlagen.
Der Vorsitzende
beantragte, die Wahlen nicht geheim, sondern per Akklamation sowie für alle
Gremien gemeinsam durchzuführen. Der Kreistag stimmte dem Antrag des Vorsitzenden
einstimmig zu.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
35 |
0 |
0 |