Sitzung: 25.03.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 20, Enthaltungen: 2
Vorlage: 0477/2015
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag
den Antrag zur Bildung eines Ältestenrates abzulehnen.
Der Kreisausschuss des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am
11.03.2015 über den, von der Kreistagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“
eingebrachten Antrag zur Bildung eines Ältestenrates beraten und dem Kreistag
empfohlen den Antrag abzulehnen.
Zunächst erläuterte der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion
„Bündnis 90/Die Grünen“, Herr Andreas Hartenfels, den Antrag seiner Fraktion,
ging auf die Vorteile des Ältestenrates ein und bat um Zustimmung der
Kreistagsmitglieder. Neben der frühzeitigen Beschäftigung mit Sachthemen wie
dem Vitalbad oder der kommunalen Gebietsreform sei ein kurzfristiger und
schneller Informationsfluss gewährleistet. Darüber hinaus schaffe man gerade
auch für kleinere Parteien, die keinen Beigeordneten stellen, die Möglichkeit
der Einflussnahme bei der Festsetzung der Tagesordnung von Kreistagssitzungen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Matthias Bachmann,
erklärte, dass er die Einrichtung eines Ältestenrates für wenig sinnvoll halte
und seine Fraktion diesen Antrag auch nicht unterstützen werde. Der Ältestenrat
tage in nicht öffentlicher Sitzung und setze sich im Wesentlichen aus den
Personen zusammen, die ohnehin im Kreisausschuss vertreten seien. Die
fraktionslosen Kreistagsmitglieder seien nicht berücksichtigt. Weiterhin habe
der Ältestenrat keine Sachentscheidungskompetenz und führe lediglich zu
weiteren Personal- und Sachkosten.
Herr Otto Rubly, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion,
befürwortete den Antrag, da man sich durch die umfänglicheren Informationen
besser vorbereiten könne. Entsprechend der Landkreisordnung könne man einen
Ältestenrat einrichten, müsse es jedoch nicht. Die positiven Effekte seien
überwiegend gegenüber den Kostengesichtspunkten, weshalb die CDU-Fraktion den
Antrag befürworte.
Der Vorsitzende fügte hinzu, dass die fraktionslosen Kreistagmitglieder
vom Ältestenrat nicht erfasst seien und eine Übertragung von Sachkompetenzen
auf den Ältestenrat rechtlich nicht gewollt sei. Er bestätigte nochmals, dass
die Entscheidungen, die der Kreistag treffe ohnehin im Kreisausschuss
vorberaten werden und landesweit lediglich 7 von 24 Landkreisen einen
Ältestenrat eingerichtet haben.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
13 |
20 |
2 |