TOP Ö 3.1: Bildung eines Ältestenrates (Bündnis 90/Die Grünen)

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 20, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag den Antrag zur Bildung eines Ältestenrates abzulehnen.


Der Kreisausschuss des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 11.03.2015 über den, von der Kreistagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ eingebrachten Antrag zur Bildung eines Ältestenrates beraten und dem Kreistag empfohlen den Antrag abzulehnen.

 

Zunächst erläuterte der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“, Herr Andreas Hartenfels, den Antrag seiner Fraktion, ging auf die Vorteile des Ältestenrates ein und bat um Zustimmung der Kreistagsmitglieder. Neben der frühzeitigen Beschäftigung mit Sachthemen wie dem Vitalbad oder der kommunalen Gebietsreform sei ein kurzfristiger und schneller Informationsfluss gewährleistet. Darüber hinaus schaffe man gerade auch für kleinere Parteien, die keinen Beigeordneten stellen, die Möglichkeit der Einflussnahme bei der Festsetzung der Tagesordnung von Kreistagssitzungen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Matthias Bachmann, erklärte, dass er die Einrichtung eines Ältestenrates für wenig sinnvoll halte und seine Fraktion diesen Antrag auch nicht unterstützen werde. Der Ältestenrat tage in nicht öffentlicher Sitzung und setze sich im Wesentlichen aus den Personen zusammen, die ohnehin im Kreisausschuss vertreten seien. Die fraktionslosen Kreistagsmitglieder seien nicht berücksichtigt. Weiterhin habe der Ältestenrat keine Sachentscheidungskompetenz und führe lediglich zu weiteren Personal- und Sachkosten.

 

Herr Otto Rubly, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, befürwortete den Antrag, da man sich durch die umfänglicheren Informationen besser vorbereiten könne. Entsprechend der Landkreisordnung könne man einen Ältestenrat einrichten, müsse es jedoch nicht. Die positiven Effekte seien überwiegend gegenüber den Kostengesichtspunkten, weshalb die CDU-Fraktion den Antrag befürworte.

 

Der Vorsitzende fügte hinzu, dass die fraktionslosen Kreistagmitglieder vom Ältestenrat nicht erfasst seien und eine Übertragung von Sachkompetenzen auf den Ältestenrat rechtlich nicht gewollt sei. Er bestätigte nochmals, dass die Entscheidungen, die der Kreistag treffe ohnehin im Kreisausschuss vorberaten werden und landesweit lediglich 7 von 24 Landkreisen einen Ältestenrat eingerichtet haben.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

13

20

2