Sitzung: 24.02.2015 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: 0463/2015
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung
des Schulträgerausschusses beschließt der Kreisausschuss, die Verwaltung zu ermächtigen,
der Schule ab dem 01.08.2015 die Bezeichnung
Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel
zu verleihen.
Das Gymnasium Kusel hat den
Landkreis als Schulträger gebeten, der Schule ab dem 01.08.2015 den Namen
„Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel“ zu verleihen.
Philipp Jakob Siebenpfeiffer war
von 1818 bis 1830 in einem der 12 Landkommissariate des bayerischen
Rheinkreises Landcommissär mit Sitz in Homburg und damit für Teile des
Landkreises Kusel zuständig. Siebenpfeiffers Name ist untrennbar mit dem
Hambacher Fest 1832 und der Wiege der deutschen Demokratie verbunden; er stritt
für Rede-, Meinungs-, Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit. Daher passt
er zum Schulprofil des Gymasiums Kusel, das eine Schule ohne Rassismus / Schule
mit Courage ist. Herr Siebenpfeiffer steht für Zivilcourage sowie demokratisches,
mutiges Handeln, das heute wichtiger denn je ist. Darüber hinaus hat sich Herr Siebenpfeiffer
als Bildungs- und Schulreformer hervorgetan. Mit dem Namen
„Siebenpfeiffer-Gymnasium“ hätte das Gymnasium Kusel ein
Alleinstellungsmerkmal, da es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland kein
Gymnasium mit diesem Namen gibt.
Nach § 91 Abs. 4 Schulgesetz
verleiht der Schulträger der Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart und
die Schulsitzgemeinde anzugeben sind. Innerhalb der Schule ist dazu das
Benehmen des Schulausschusses (§ 48 Abs. 3 SchulG) und das Benehmen des
Schulelternbeirates (§ 40 Abs. 5 Ziffer 4 SchulG) erforderlich.
Sowohl der Schulausschuss als
auch der Schulelternbeirat des Gymnasiums Kusel haben ihr Benehmen zu der
beantragten Namensgebung erteilt.
Der Vorsitzende erläuterte
die Beschlussvorlage und gab einige zusätzliche Informationen zu Philipp Jakob
Siebenpfeiffer.
Herr Wolfgang Frey (Grüne)
sagte, dass das Namensgebungsverfahren innerhalb der Schulgremien nicht seinem
Demokratieverständnis entspreche, da sich die Mehrheit für den Namen „Gymnasium
an der Walkmühle“ ausgesprochen habe, und regte an auf eine Namensgebung zu
verzichten.
Der Vorsitzende ging
daraufhin nochmals auf das Verfahren und die Beteiligungsrechte, insbesondere
die Herstellung des Benehmens, innerhalb der Schulgremien ein. Maßgeblich für
die Namensgebung seien der Antrag der Schule und die vorliegende
Beschlussempfehlung des Schulträgerausschusses.
Nach einer kurzen Diskussion
beantragte das Kreisausschussmitglied Rudi Agne (SPD) sodann über die
Beschlussvorlage abzustimmen. Der Antrag wurde angenommen (10 dafür, 0 dagegen,
1 Enthaltung). Anschließend wurde über die Namensgebung abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
1 |