TOP Ö 1: Namensgebung Gymnasium Kusel

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Schulträgerausschusses beschließt der Kreisausschuss, die Verwaltung zu ermächtigen, der Schule ab dem 01.08.2015 die Bezeichnung

 

Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel

 

zu verleihen.

 


Das Gymnasium Kusel hat den Landkreis als Schulträger gebeten, der Schule ab dem 01.08.2015 den Namen „Siebenpfeiffer-Gymnasium Kusel“ zu verleihen.

 

Philipp Jakob Siebenpfeiffer war von 1818 bis 1830 in einem der 12 Landkommissariate des bayerischen Rheinkreises Landcommissär mit Sitz in Homburg und damit für Teile des Landkreises Kusel zuständig. Siebenpfeiffers Name ist untrennbar mit dem Hambacher Fest 1832 und der Wiege der deutschen Demokratie verbunden; er stritt für Rede-, Meinungs-, Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit. Daher passt er zum Schulprofil des Gymasiums Kusel, das eine Schule ohne Rassismus / Schule mit Courage ist. Herr Siebenpfeiffer steht für Zivilcourage sowie demokratisches, mutiges Handeln, das heute wichtiger denn je ist. Darüber hinaus hat sich Herr Siebenpfeiffer als Bildungs- und Schulreformer hervorgetan. Mit dem Namen „Siebenpfeiffer-Gymnasium“ hätte das Gymnasium Kusel ein Alleinstellungsmerkmal, da es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland kein Gymnasium mit diesem Namen gibt.

 

Nach § 91 Abs. 4 Schulgesetz verleiht der Schulträger der Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart und die Schulsitzgemeinde anzugeben sind. Innerhalb der Schule ist dazu das Benehmen des Schulausschusses (§ 48 Abs. 3 SchulG) und das Benehmen des Schulelternbeirates (§ 40 Abs. 5 Ziffer 4 SchulG) erforderlich.

 

Sowohl der Schulausschuss als auch der Schulelternbeirat des Gymnasiums Kusel haben ihr Benehmen zu der beantragten Namensgebung erteilt.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Beschlussvorlage und gab einige zusätzliche Informationen zu Philipp Jakob Siebenpfeiffer.

 

Herr Wolfgang Frey (Grüne) sagte, dass das Namensgebungsverfahren innerhalb der Schulgremien nicht seinem Demokratieverständnis entspreche, da sich die Mehrheit für den Namen „Gymnasium an der Walkmühle“ ausgesprochen habe, und regte an auf eine Namensgebung zu verzichten.

 

Der Vorsitzende ging daraufhin nochmals auf das Verfahren und die Beteiligungsrechte, insbesondere die Herstellung des Benehmens, innerhalb der Schulgremien ein. Maßgeblich für die Namensgebung seien der Antrag der Schule und die vorliegende Beschlussempfehlung des Schulträgerausschusses.

 

Nach einer kurzen Diskussion beantragte das Kreisausschussmitglied Rudi Agne (SPD) sodann über die Beschlussvorlage abzustimmen. Der Antrag wurde angenommen (10 dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltung). Anschließend wurde über die Namensgebung abgestimmt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

1