TOP Ö 5.3: Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb "Jobcenter Landkreis Kusel" für das Wirtschaftsjahr 2012

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt den Erfolgsplan und den Vermögensplan für den Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ für das Wirtschaftsjahr 2012 sowie die Einrichtung der Stellen für den Geschäftsführer (E 14), den stellvertretenden Geschäftführer (E 12) sowie die Juristin (A 15).

 


Den Mitgliedern der Kreistags lag der Entwurf des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ für das Jahr 2012 vor. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Planung in erster Linie die Mittelzuteilung aus Bundesmitteln zugrunde liege. Auch ergebe sich der Personalbedarf aus Betreuungsschlüsselzahlen. Er verwies darauf, dass das Jobcenter Landkreis Kusel einen entscheidenden Anteil daran habe, dass die Arbeitslosenzahlen zum Teil unter den Landesdurchschnitt gefallen seien.

 

Anschließend ging er auf die Personalsituation beim Jobcenter Landkreis Kusel und nahm an dieser Stelle nochmals ausführlich zu den Vorwürfen in dem anonymen Brief Stellung und widersprach, auch ausdrücklich im Namen der Personalratsvorsitzenden der Kreisverwaltung, dem Vorwurf, dass unter den Mitarbeitern Angst herrsche. Anschließend ging er auf die Problematik im Zusammenhang mit dem Personalübergang ein und erläuterte, dass die Mitarbeiter der Bundesagentur kraft Gesetzes in den Dienst des Landkreises übertreten würden. Um die Personalverantwortung in einer Hand zu haben, sollten auch alle übrigen Bediensteten Mitarbeiter des Landkreises sein. Die Regelung, dass die Bediensteten bei Beendigung der Trägerschaft des kommunalen Trägers wiederum kraft Gesetzes in den Dienst der Bundesagentur übertreten, halte er für verfassungswidrig und stelle verständlicherweise ein Hindernis für die Mitarbeiter dar. Aus diesem Grund solle in der heutigen Sitzung auch noch nicht über den Stellenplan sondern nur über den Erfolgsplan und den Vermögensplan abgestimmt werden, wobei die Stellen für den Geschäftsführer (E 14) und den Stellvertreter (E 12) sowie für die Juristin (A 15) bereits eingerichtet werden sollen. Weiterhin sprach er an, dass der Werkleiter nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung hauptamtlicher Bediensteter des Landkreises sein müsse. Die Beschlussfassung über die übrigen Stellen solle bis zur nächsten Kreistagssitzung vertagt werden. Anschließend gab der designierte Geschäftsführer, Herr Erich Königstein, noch einige Erläuterungen zum Wirtschaftsplan.

 

Herr Klaus Müller (SPD) stellte, weil dies in der Öffentlichkeit gelegentlich falsch dargestellt werde, nochmals klar, dass die Bediensteten, unabhängig davon, ob die Aufgaben als Abteilung wahrgenommen werden oder hierfür ein Eigenbetrieb einrichtet werde, Bedienstete des Landkreises seien und sich an dem grundsätzlichen Status dadurch nichts ändere.

 

Nachfolgend wurde über die Angelegenheit, wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen, abgestimmt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

35

0

0