TOP Ö 5: Empfehlung zur Weiterführung der im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes installierten Schulsozialarbeit

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, die bedarfsorientierte mobile Schulsozialarbeit an den Grundschulen sowie die Schulsozialarbeit an der gemeinsamen schulartübergreifenden Orientierungsstufe der Realschule plus in Kusel und des Gymnasiums in Kusel weiterzuführen und bittet den Kreistag, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 


Bedarfsorientierte mobile Schulsozialarbeit an Grundschulen

 

Seit 01.03.2012 besteht im Landkreis Kusel ein bedarfsorientiertes mobiles Beratungs- und Unterstützungsangebot für Schüler/Innen, Eltern und Lehrer/Innen im Grundschulbereich. Die hierfür durch die Lebenshilfe St. Wendel eingesetzte Fachkraft betreut derzeit 5 Grundschulen im Landkreis. Dies sind die Grundschulen in Lauterecken, Wolfstein, St. Julian, Schönenberg-Kübelberg und Brücken. Neben den regelmäßigen Präsenzzeiten an diesen Schulen unterstützt die Fachkraft in Krisensituationen auch andere Grundschulen im Landkreis.

 

Die bedarfsorientierte mobile Schulsozialarbeit an Grundschulen hat sich als Teil professionellen Handelns an den Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Schule und Eltern bewährt. So steht die eingesetzte Fachkraft den Schülerinnen und Schüler bei Schwierigkeiten in der Schule, bei familiären oder sonstigen Problemen zur Seite und berät Eltern bei Erziehungsproblemen. Ebenso erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern im Hinblick auf die Lösung fallspezifische Probleme und der Planung präventiver Angebote. Sowohl die positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler als auch die sehr positive Bewertung seitens der Schulträger und der Schulen belegen den Erfolg dieses Angebotes. Zudem konnte durch die Schulsozialarbeit weitere Unterstützungsmaßnahmen des Jugendamtes vermieden werden.

 

Schulsozialarbeit an der gemeinsamen schulartübergreifenden Orientierungsstufe der Realschule plus in Kusel und des Gymnasiums in Kusel

 

Am 01.10.2007 wurde an der damaligen Hauptschule in Kusel eine halbe Personalstelle für Schulsozialarbeit eingerichtet, die das Land jährlich mit 15.300,- € förderte. Mit der Umsetzung der Schulstrukturreform wurden die ehemalige Realschule Kusel und die ehemalige Hauptschule Kusel zur Realschule plus Kusel in kooperativer Form zum 01.08.2010 zusammengeschlossen. Seitdem findet auch der Unterricht in beiden Klassenstufen für alle Schüler der gemeinsamen schulartübergreifenden Orientierungsstufe in den Räumen des Gymnasiums Kusel statt. Da die Versorgung der Schüler der Realschule plus in der gemeinsamen schulartübergreifenden Orientierungsstufe im Rahmen der Schulsozialarbeit mit der geförderten halben Stelle nicht mehr gewährleistet war, wurde die Stelle für Schulsozialarbeit ab 01.09.2011 um 0,5 auf 1,0 angehoben.

 

Für die Erweiterung dieser Stelle wurde jährlich die Förderung des Landes beantragt. Das rheinland-pfälzische Jugendministerium hat zum Folgeantrag zur Förderung der Schulsozialarbeit im Landkreis Kusel im Jahr 2014 mitgeteilt, dass für die Aufnahme neuer Stellen oder Erweiterungen bereits in der Landesförderung befindlicher Stellen im  Doppelhaushalt 2014/2015 keine finanziellen Spielräume bestehen und eine Erweiterung der Landesförderung für die Schulsozialarbeiterstelle an der Realschule plus Kusel daher nicht möglich sei. Jedoch wurde die beantragte Erweiterung seitens des Landes in eine Warteliste aufgenommen.

 

Die Finanzierung der Stelle der bedarfsorientierten mobilen Schulsozialarbeit (rd. 55.000,- Euro) sowie der halben Stelle für die gemeinsame Orientierungsstufe der Realschule plus in Kusel und des Gymnasiums in Kusel (rd. 31.000,- Euro) erfolgte bis einschließlich 31.12.2013 aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes. Mit den im Förderzeitraum 2011 bis 2013 nicht verbrauchten Mitteln, die im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung standen, konnte die Schulsozialarbeit befristet noch bis 31.07.2014 weitergeführt werden. Bis zum Ende des Jahres 2014 ist die Finanzierung aus Mitteln des Kreishaushalts sichergestellt.

 

Um auch künftig Bildungs- und Entwicklungsbenachteiligungen von Kindern zu verhindern sowie deren Sozialkompetenz und Konfliktfähigkeit zu fördern, schlägt die Verwaltung des Jugendamtes die Weiterführung der Schulsozialarbeit in den o.g. Bereichen vor, wobei die Präsenzzeiten der eingesetzten Fachkraft an den jeweiligen Grundschulen hinsichtlich des Bedarfs jährlich zu überprüfen und festzulegen sind.

 

Herr Marc Wolf ergänzte dazu, dass die Schulsozialarbeit im Landkreis Kusel seit 2007 stetig ausgebaut wurde. Derzeit seien sechs Personen auf vier Vollzeitstellen an sechs weiterführenden Schulen und eine Person in Vollzeit als mobile Schulsozialarbeit an den Grundschulen eingesetzt. Die Fördermittel von Bund und Land seien jedoch gekürzt worden, so dass die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit an den Grundschulen sowie die Schulsozialarbeit an der gemeinsamen schulartübergreifenden Orientierungsstufe der Realschule plus in Kusel und des Gymnasiums in Kusel nur in der bisherigen Form fortgeführt werden könne, wenn der Kreistag die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stelle.

 

Aufgrund des modellhaften Charakters der bedarfsorientierten mobilen Schulsozialarbeit an Grundschulen berichtete die zuständige Fachkraft, Frau Isabell Liesmann, im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes über ihre Arbeit. Nachdem sich Frau Liesmann kurz vorstellte, ging Sie auf näher auf das Thema Schulsozialarbeit ein und erläuterte ihre Tätigkeitsfelder. Mit 850 Schülerinnen und Schülern sei Sie bereits in Kontakt gewesen, um die unterschiedlichsten Probleme zu lösen. Dauerhaft und intensiv sei Ihre Arbeit zurzeit mit 65 Schülern /-innen. Hier müsse Einzelfallarbeit geleistet werden, die für Sie selbstverständlich auch während der Schulferien weitergeführt werde. Sie betonte weiter, dass ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut werden müsse um auch darstellen zu können, dass Ihre Tätigkeit losgelöst und unabhängig von der Lehrerschaft sei.

An den Grundschulen in Lauterecken, Wolfstein, Sankt Julian, Schönenberg-Kübelberg und Brücken habe Sie jeweils einen Präsenztag, die restlichen Grundschulen fahre Sie im Bedarfsfall an.

Anschließend beantwortete Frau Liesmann die Fragen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0