Sitzung: 16.07.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0378/2014
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Zuwendungen zu.
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungsgeber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungsempfänger |
Kreissparkasse
Kusel |
Geldzuwendungen
für Investitonen |
19.899,36 € 76.024,41 € 7.476,23 € 103.400,00 € |
Zehntscheune Burg
Licht. Wasserb.Reipoltskirchen Freizeitst.Bambergerhof |
Auf Nachfrage von
Herrn Hans Harth (FWG) bestätigte der Vorsitzende, dass die Mittelverwendung
von der Kreissparkasse vorgegeben worden sei.
Herr Dieter Korb
erläuterte anschließend kurz, dass man an der Wasserburg Reipoltskirchen zwei
Grundstücke gekauft habe. Weitere Gelder seien für die „Kunst im Grünen“ und
das neue Brückenbauwerk verwendet worden. An der Jugendfreizeitstätte
Bambergerhof habe man eine neue Übernachtungshütte gebaut und die
Kücheneinrichtung ausgebessert.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |