TOP Ö 1: Unterrichtung über Eilentscheidung
hier: Auftragsvergabe der Arbeiten/Leistungen zur Deckensanierung der K 47 in der Ortsdurchfahrt von Kreimbach-Kaulbach

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Eilentscheidung:

 

Am 16.06.2014 wurde durch den Landrat per Eilentscheidung beschlossen, den Auftrag zur Deckensanierung der K 47 in der Ortsdurchfahrt von Kreimbach-Kaulbach an die Firma Faber Straßen- und Tiefbau GmbH zu vergeben.

 

Der Kreisvorstand stimmte der Auftragsvergabe am 16.06.2014 zu.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses erhoben keine Einwände gegen die Eilentscheidung.


Der LBM Kaiserslautern schrieb die Arbeiten zur Deckensanierung der K 47 in der Ortsdurchfahrt von Kreimbach-Kaulbach aus. Die Submission fand am 19.05.2014 statt. Die Zuschlagsfrist endete am 27.06.2014.

Da der neue Kreisausschuss erst am 02.07.2014 gewählt wurde, hat der Landrat am 16.06.2014, mit Zustimmung des Kreisvorstandes, beschlossen, den Auftrag an den Bieter mit dem annehmbarsten und wirtschaftlichsten Angebot, der Firma Faber, Schlierschied zum Gesamtangebotspreis von -brutto- 414.268,75 € (Anteil des Landkreises Kusel -brutto- 64.741,16 €) zu vergeben.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Gründe für die Eilentscheidung und ging anschließend kurz auf die Ausschreibung und die Kostenverteilung ein.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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