TOP Ö 13: Wahl der vom Kreistag zu bestimmenden Mitglieder für den Aufsichtsrat der Westpfalz-Klinikum GmbH

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für den Aufsichtsrat der Westpfalz-Klinikum GmbH zu.


Nach § 9 Abs. 2b) des Gesellschaftsvertrages der Westpfalz-Klinikum GmbH sind u.a. vom Kreistag des Landkreises Kusel vier Mitglieder, davon mindestens zwei Mitglieder aus dessen Mitte, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Nach § 9 Abs. 4 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages ist für jedes der entsandten Aufsichtsratsmitglieder je ein Stellvertreter zu benennen.

 

Die Amtszeit der entsandten Aufsichtsratsmitglieder endet jeweils mit dem Ende der ersten Sitzung eines neu gewählten Kreistages.

 

Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.

 

Die Grundsätze der Wahl sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt.

 

Für die Besetzung der Ausschussplätze wurden gemeinsame Wahlvorschläge aller Kreistagsfraktionen eingereicht. Den Kreistagsmitgliedern lagen die Wahlvorschläge vor. Wie zu Beginn der Sitzung beschlossen, erfolgte die Abstimmung per Akklamation und en block für die Tagesordnungspunkte 5 bis 25.

 

 

Wahlvorschläge Aufsichtsrat Westpfalzklinikum GmbH

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Jürgen Conrad

Rudi Agne

2

SPD

Dr. Oliver Kusch

Erwin Reiber

3

CDU

Dr. Leo Reiser

Dr. Stefan Spitzer

4

FWG

Olaf Radolak

Dr. Joachim Allendorf

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

38

0

0